Wählbarkeit in Frage gestellt

Publiziert in 28 / 2010 - Erschienen am 21. Juli 2010
Latsch – „Wenn uns die Presse keine Ruhe lässt, kommen wir nie zum Arbeiten“, meinte der Vizepräsident des Tourismusvereines Latsch-Martell ­Günther Pircher. „Der Vinschger“ wollte einer Nachricht auf den Grund gehen, nach der an das Landesamt für Tourismus eine Anfrage über die Wählbarkeit von Präsident Hansjörg Dietl gerichtet worden sei. Dietl hätte nach den Statuten des Tourismusvereines Latsch über eine Zweidrittel­mehrheit verfügen müssen, um zum Vorsitzenden gewählt werden zu können. Bekanntlich hat Dietl 12 und Gegenkandidat Martin Pirhofer 9 Stimmen erhalten. Vizepräsident Pircher wusste von der Anfrage, wies aber darauf hin, dass es bisher keinen offiziellen Rekurs gegeben hat, weder an das Landesamt noch an den Tourismusverein. Im Verein sei man der Meinung - so Pircher -, dass durch die Fusion der Tourismusvereine Latsch und Martell im Jahre 2005 ­diese Regelung nicht mehr gelte. Gegenkandidat Martin Pirhofer war beim Biken in der Gegend von Nauders, als „Der Vinschger“ um eine Stellungnahme bat. Pirhofer wusste ebenfalls nichts von einer Anfrage, teilte aber mit, dass Dietl tatsächlich Rücktrittsäußerungen gemacht habe, aber nicht wegen der Anfrage, sondern wegen eines Presseberichtes. Auch das Ausschussmitglied des Tourismusvereines, HGV-Ortsobmann Thomas Rinner, wusste nichts von der betreffenden An­frage. Inzwischen konnte man in Erfahrung bringen, dass es die Anfrage gegeben hat, einge­reicht von Georg Pirhofer. In Erfahrung bringen konnte man auch, dass mit Datum 12. Juli ein Antwortschreiben des Landesrates Hans Berger sowohl an Pirhofer, als auch an Dietl ergangen sei. Berger schreibt darin: „…dass unserer Meinung nach die Annahme der Präsidentschaft durch Hansjörg Dietl nicht rechtsgültig gewesen“ sei. In der Begründung gab Landesrat Berger unter anderem auch an, dass der Tourismusverein Latsch, mit Statuten aus dem Jahre­ 1993, nach der Fusion mit Martell 2005 nur die Bezeichnung geändert habe und dass somit die Statuten ihre Gültigkeit hätten.
Günther Schöpf
Günther Schöpf
Vinschger Sonderausgabe

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