Bei Kleinkraftwerken soll die SEL außen vor bleiben

Publiziert in 45 / 2011 - Erschienen am 15. Dezember 2011
Vinschgau/Bozen - Zwei geharnischte Beschlussanträge zur Neuausrichtung der Energiepolitik des Landes haben kürzlich die Landtagsabgeordneten Sepp Noggler und Arnold Schuler zu Papier gebracht. „Es handelt sich um Anträge, die von der SVP-Bezirksleitung Vinschgau und auch vom Gemeindenverband so gewollt und mitgetragen werden“, sagte Sepp Noggler am 13. Dezember dem „Vinschger“. Eine Neuausrichtung der SEL AG könne und dürfe nicht ausschließlich personeller Natur sein, heißt es in einem der Anträge. Dem Land Südtirol sei es im Jahr 2000 gelungen, die Zuständigkeiten auch für die Großableitungen zu bekommen. „Die Erwartungshaltung der Bevölkerung an einer direkten Beteiligung der Wertschöpfung war groß und sie verstand es auch nicht, wenn sich die alten Konzessionäre Edison AG, ENEL AG gemeinsam mit dem Land (Konzessionsgeber und Konzessionsverband) und privaten Energieunternehmen die Wasserkonzessionen untereinander aufgeteilt haben und aufteilen.“ Die Wasserkraft und die daraus erzeugte Energie „gehöre“ dem Bürger. Die Erwartungen vieler Gemeinden nach dem Übergang der Zuständigkeiten seien enttäuscht worden. Um zu gewährleisten, dass die Verwaltung der Wasserkonzession transparent, bürgernah und im Sinne der Subsidiarität und der Beteiligung der Bürger erfolgt, fordern Noggler und Schuler, dass die Landesregierung dafür eintreten soll, „dass die Gemeinden nach dem Modell der ‚Vinschger Lösung’ im Ausmaß des Eigenbedarfes an Strom bei Großkraftwerken (Produktionsgesellschaften) beteiligt werden. Bei der Konzessionsvergabe von Kleinableitungen (weniger als 3.000 KW mittlerer Nenn­leistung) soll die SEL AG außen vor bleiben bzw. nicht in Konkurrenz mit den Gemeinden treten. Die Beteiligungen bei Produktionswerken bis zu 3.000 KW mittlerer Nennleistung sollen gegen Erstattung der Selbstkosten abgetreten werden. Auch nicht gewinnbringende Tochtergesellschaften (Fernheizwerke) sollen abgetreten werden. Ein weiterer Beschlussantrag betrifft die Übertragung der Verteileranlagen an die Gemeinden. Die Kernforderung lautet, dass das Land den Erwerb der Verteileranlagen finanziell fördert, und zwar im Ausmaß, in ­welchem sich die SEL AG die „Amortisierungskosten“ erspart. Es solle weiterhin an Verteilermodellen gearbeitet wird, „die eine Reduzierung des Stromtarifes für den Endverbraucher zur Folge hat.“
Josef Laner
Josef Laner
Vinschger Sonderausgabe

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