Keine „politische“ Führung des Kulturhauses

Publiziert in 31 / 2010 - Erschienen am 8. September 2010
Schlanders – Der Gemeinde­ausschuss von Schlanders hat am 31. August die Marschrichtung im Zusammenhang mit der Neuwahl des Verwaltungsrates der gemeindeeigenen Einrichtung „Kulturhaus Karl Schönherr“ vorgegeben. „Es liegt ein vernünftiger Vorschlag auf dem Tisch, der jetzt zunächst den Parteigremien unterbreitet wird“, sagte Bürgermeister Dieter ­Pinggera (im Bild) am Tag nach der Sitzung. Eine große Revolution werde es nicht gegen. Bei der Gemeinde­ratssitzung am 16. September werde zunächst die Satzung abgeändert, und zwar nicht nur jene des Kulturhauses, sondern auch die Satzung des Sonderbetriebes Gemeindewerke Schlanders (E-Werk). Um die personellen Besetzungen werde es bei der darauf folgenden Ratssitzung gehen. Wie durchsickerte, wird es beim Kulturhaus zu keiner „politischen“ Führung kommen, zumal es laut geltender Regionalgesetzgebung auf­grund der Unvereinbarkeit nicht möglich ist, dass ein Rats- oder Ausschussmitglied das Amt des Präsidenten übernimmt. Es wird Aufgabe des neu zu wählenden Verwaltungsrates sein, den neuen Präsidenten zu bestimmen. Der derzeitige Kulturhaus-Präsident Konrad Lechthaler hat bereits angekündigt, aus gesundheitlichen Gründen nicht für das Präsidentenamt zur Verfügung zu stehen. Dass mehr oder weniger laut darüber nachgedacht worden ist, das Kulturhaus aus Ein­sparungsgründen „politisch“ zu führen, hatte unter den Reihen der derzeitigen Verwaltungsräte zu nicht wenigen Bedenken geführt. Was die Entschädigungen betrifft, so bekommt der Kulturhaus-Präsident derzeit knapp 900 Euro netto im Monat, während für den E-Werk-Präsidenten rund 1.500 Euro im Monat abfallen. Beim E-Werk kommt noch dazu, dass es dort auch einen eigenen Direktor gibt, während diese Aufgaben beim Kulturhaus dem jeweils amtierenden Präsidenten zufallen. Ob diese Diskrepanz gerechtfertigt ist, darf zumindest hinterfragt werden. Die einfachen Mitglieder beider Verwaltungsräte bekommen Sitzungsgelder. Was die Satzung des E-Werks betrifft, so soll die Zahl der Verwaltungsratsmitglieder von 5 auf 3 reduziert werden. Wie hoch die künftige Entschädigung der Präsidenten ausfallen wird, wird der Gemeinderat in der Oktobersitzung festzu­legen haben, bei der auch die personellen Neubesetzungen auf der Tagesordnung stehen. Der Spielraum ist gesetzlich eingeschränkt: Die Höhe der Entschädigung kann sich auf mindestens 10 und höchstens 30 Prozent des Bürgermeistergehalts belaufen.
Josef Laner
Josef Laner

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