Bürgerbeteiligung in Südtirol in der Sackgasse

Publiziert in 30 / 2012 - Erschienen am 29. August 2012
Nachdem wir Bürger bereits drei Jahre lang vergeblich auf die versprochene Neuregelung der direkten Mitspracherechte warten, müssen wir nun feststellen, dass sich die Regierungspartei selbst in eine Sackgasse manövriert hat. So musste sie bei der Landtagssitzung am 17. Juli 2012 die Behandlung der eigenen Vorlage, die sie als einzige zugelassen hatte, nach 9 Artikeln abbrechen. Sogar der Regierungspartner hat diesem Gesetzesvorschlag die Zustimmung verweigert. Gescheitert ist die Sache nicht an der fehlenden Gesprächsbereitschaft der Oppositionsparteien oder der Initiative für mehr Demokratie, sondern am eigenen Hochmut. Dieses Beharren der SVP auf ein Regelwerk, das gröbste Mängel aufweist und Bürgerbeteiligung nur unter schwersten Bedingungen zuließe, konnte nicht ohne Folgen bleiben. Die Misere hatte sich bereits 2011 abgezeichnet, als die beauftragten Landespolitiker ihre Vorstellungen zur Neuregelung der direkten Mitspracherechte präsentiert und damit breite Ablehnung geerntet hatten. Im Vergleich zum Gesetzentwurf der Initiative für mehr Demokratie enthält der Entwurf der SVP die dreifache Unterschriftenhöhe, mehrere Antragsprozeduren und eine Reihe zusätzlicher Verbote und Sperrfristen. Angesichts dieser verfahrenen Situation um das zukünftige Landesgesetz muss man sich die Frage stellen, wie es um die das Thema betreffende Sachkompetenz der beauftragten Landespolitiker steht. Der präsentierte Entwurf ist so weit von direktdemokratischen Mindeststandards entfernt, dass es sinnvoll ist, ihn gänzlich neu zu schreiben. Was spricht dagegen, in dieser Situation sich eine weitere Behandlung des Gesetzes zu ersparen und sich noch einmal mit allen Parteien an einen Tisch zu setzen, um auf Grund der bereits vorliegenden Vorschläge einen Kompromiss zu erarbeiten? Die wichtigen Elemente für eine gute Regelung der Mitspracherechte enthält der Vorschlag der Initiative für mehr Demokratie. Dieser bietet mit dem direkten Initiativrecht und dem bestätigenden Referendumsrecht auf Landtags- und Regierungsbeschlüsse die Gewähr für eine bürgernahe, sachkompetente und vollständige Regelung. Die demokratischen Garantien sind mit der Unterschrift von 10.000 Bürgern aus­reichend, um eine Volksabstimmung in die Wege zu leiten. Akzeptabel sind die im Entwurf vorgesehenen Fristen, Ausnahmen und Formalitäten. Damit hält die Initiative für mehr Demokratie am Ergebnis der Volksabstimmung 2009 fest. An jenem eindeutigen Auftrag an die Politik, für mehr Mitsprache- und Bürgerrechte in Südtirol zu sorgen. Möglich ist dies nur mit einem bürgernahen und anwenderfreundlichen Landesgesetz. Was nur erschwerende und abschreckende Funktion hat, wie die 2-Stufen–Prozedur, die Beglaubigungsbürokratie zur Unterschriftensammlung, die nahezu „fensterlosen“ Sperrfristen und Verbote im SVP-Entwurf, gehört nicht in unser Landesgesetz! Südtirols Verbände, Gewerkschaften, Parteien und alle Bürgerinnen und Bürger sind deshalb aufgefordert, die diesbezüglichen Schritte der Landespolitik aufmerksam zu verfolgen und dazu Stellung zu beziehen, denn dieses Kapitel ist für unser Land von außerordentlicher Bedeutung. Gegen ein künftiges Landesgesetz, das die Bürgerrechte mehr einschränkt als ermöglicht, werden wir Bürger und Bürgerinnen uns zur Wehr setzen und das Referendum ergreifen! Die Bezirksgruppen Vinschgau und Burggrafenamt der Initiative für mehr Demokratie, 26. August 2012

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