Alkoholtrinken und Autofahren vertragen sich nicht. Wer auch nur kleinere Mengen Alkohol zu sich nimmt und sich anschließend ans Steuer setzt, bringt sich und andere in Gefahr. Auf diese und weitere Aspekte zum Thema „Alkohol und Straßenverkehr“ wurde am 13. März auf einer Informationsveranstaltung in der Mittelschule in Mals hingewiesen. Der Infoabend war Teil einer Informationsreihe, die das Landesressort Gesundheits- und Sozialwesen gemeinsam mit dem Katholischen Familienverband (KFS), dem Forum Prävention, dem „Ambulatorium Hands“, mehreren Gemeinden und dem Südtiroler Sanitätsbetrieb als flankierende Maßnahme zur Anti-Alkoholkampagne „Alles im Griff“ organisiert.
Zum Abend in Mals konnte die KFS-Bezirksvorsitzende Priska Theiner leider nur rund ein Dutzend Zuhörer, darunter drei junge Fahrzeuglenker, begrüßen. Maria Cristina Salerno, Rechtsmedizinerin der Ärztekommission für Führerscheine, erklärte, wie stark ein übermäßiger Genuss von Alkohol oder der Konsum von Drogen sich auf das Fahrverhalten niederschlagen. Wenn bei einem Fahrzeuglenker mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut nachgewiesen werden, ist in jedem Fall eine erneute Feststellung der Fahrtauglichkeit seitens der Führerscheinkommission vorgesehen. Diese Kommission kann im Vorfeld einer Visite auch ein Gutachten seitens der Sektion Verkehrspsychologie des Sanitätsbetriebes Bozen beantragen. Gegen das Urteil der Führerscheinkommission kann Einspruch beim Land erhoben werden.
Im staatsweiten Vergleich werden in Südtirol laut Maria Cristina Salerno zwar um rund 30 Prozent mehr Alkoholkontrollen durchgeführt, im Vergleich zu anderen Ländern aber hinkt Italien leider stark nach: „Die Wahrscheinlichkeit, dass man in Frankreich einer Kontrolle unterzogen wird, ist 20 Mal höher als in Südtirol.“ Gerade wegen der sehr häufigen Kontrollen in Frankreich (rund 7 Millionen im Jahr, während es in Italien nur bis zu 200.000 sind) werden in Frankreich weniger Führerscheine eingezogen als in Italien.
Als wirksame Gegenmaßnahmen nannte die Referentin die Senkung der Promillegrenze, zahlreiche, sichtbare und auch zufällige Kontrollen, Führerscheinentzug (wirkt mehr als nur Bußgeld) sowie Rückfallprävention.