Austausch Kenntafel fällig

Publiziert in 21 / 2011 - Erschienen am 1. Juni 2011
Mit einem Ministerialdekret wurde kürzlich ein Gesetz vom letzten Jahr umgesetzt, nach der alle alten Kennzeichen, sogenannte Targa, von Kleinmotorrädern auszutauschen sind. Betroffen sind alle Fahrzeuge bis zu 50 ccm (Moped, Scooter, Vespa, Ciao, Ape 50, usw.) sowie die sogenannten Minicar, mit einem Kennzeichen der alten Ausführung. Diese bis zum Jahre 2006 ausgegebenen Kennzeichen, erkennbar an den 5 Ziffern bzw. Buchstaben und der sechs­eckigen Form, identifizierten lediglich den Fahrer. Weder die vFahrzeuge als solche, noch die Besitzer wurden eingetragen, was dann bei Verlust der Zulassungsbescheinigung oder des Büchleins zu erheblichen Problemen führte. Geändert wurde dies in Verbindung mit den neuen Kennzeichen, die bereits seit dem Juli 2006 ausgegeben werden und nun für alle zirkulierenden Fahrzeuge zur Vorschrift werden. In einem Archiv des Kraftfahrzeugamtes werden die Fahrzeuge samt technischen Daten und den Personalien des Besitzers erfasst. Diese neuen Kenntafeln sind an der recht­eckigen Form und 6 Ziffern bzw. Buchstaben erkennbar; dazu gibt es einen Fahrzeugschein, aus dem auch der Besitzer ersichtlich ist. Verzichtet wurde auf die Eintragung ins öffentliche Register der Kraftfahrzeuge, dem P.R.A., was im Falle eines Besitzwechsels zu weniger bürokratischem Aufwand führt. Je nach Anfangszeichen des alten Kennzeichens sind verschiedene Termine einzuhalten, um sich ein neues Kenn­zeichen anzuschaffen (siehe ­Tabelle). Wechsel bis Anfangszeichen 1. Juni 2011 0 – 1 - 2 31. Juli 2011 3 – 4 - 5 29. Sept 2011 6 – 7 - 8 28. Nov. 2011 9 - A
Vinschger Sonderausgabe

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