Lebensmittel-Etikettierung

Europa sagt Ja zur Herkunftsangabe bei Schinken und Wurstwaren aus Schweinefleisch

- Die Europäische Kommission hat keinen Einspruch gegen das von Italien geplante Dekret über die verpflichtende Herkunftsangabe bei verarbeitetem Schweinefleisch, wie Schinken und Wurstwaren, eingelegt. Anfang Juli ist die Frist für den Einspruch verfallen, ohne dass aus Brüssel ein Einspruch erfolgt wäre, sodass die neuen italienischen Bestimmungen als akzeptiert gelten.

Im Dezember 2019 hatte Italien mitgeteilt, im Sinne der EU-Verordnung 1169/11 im Versuchswege (bis 31.12.2021) die verpflichtenden Herkunftsangabe von Schweinefleisch als Zutat (z.B. in Wurstwaren, Aufschnitt, Fertiggerichten) einführen zu wollen. 

Laut dem italienischen Landwirteverband „Coldiretti“ stammt bei 3 von 4 in Italien verkauften Schinken das Fleisch aus dem Ausland, vorwiegend aus großen Schlachthöfen aus Nordeuropa. Das zeigte sich, laut Coldiretti, auch jüngst beim Fall Thönnies, einem Fleischlieferant aus Nordrhein-Westfalen, der unter anderem nach Südtirol und Italien liefert, und der durch eine hohe Anzahl von positiv auf Covid 19 getesteten Mitarbeitern in die Schlagzeilen geraten war.

Was wird in Zukunft auf den Etiketten aufscheinen müssen?
Das Dekret über die Herkunft soll in Kürze im Amtsblatt veröffentlicht werden. Nach seinem Inkrafttreten müssen die Produzenten leserlich auf den Etiketten folgende Informationen angeben*:

  • Geburtsland: (Land in dem das Tier geboren wurde)
  • Aufzuchtland: (Land in dem das Tier aufgezogen wurde)
  • Schlachtland: (Land in dem das Tier geschlachtet wurde)

Wenn das Fleisch von Schweinen kommt, die im selben Land geboren, aufgezogen und geschlachtet wurden, kann die Herkunftsangabe als „Herkunft: (Land)“ angegeben werden.

Die Angabe „100% italienisches Produkt“ darf nur dann verwendet werden, wenn das Fleisch von Schweinen stammt, die in Italien geboren, aufgezogen und geschlachtet wurden, und die Verarbeitung in Italien erfolgt.

Wenn die Schweine in mehreren Staaten geboren, aufgezogen oder geschlachtet wurden, kann die Angabe als „Herkunft: EU“, „Herkunft: Nicht-EU“ bzw. Herkunft „EU und Nicht-EU“ angegeben werden.

„Dieses Dekret bringt mehr Transparenz, dadurch können Verbraucher und Verbraucherinnen bewusster entscheiden“ meint VZS-Geschäftsführerin Gunde Bauhofer. „Gerade bei Fleisch- und Wurstwaren, wo so viele Aspekte - wie z.B. Tiertransporte und Tierwohl - eine Rolle spielen, ist transparente Information entlang der Lieferkette ein langjähriges Anliegen der KonsumentInnen. Viele wünschen sich auch ein EU-weites Label zum Tierwohl, um auch diesen Aspekt in die Kaufentscheidung einfließen lassen zu können.“

Das Dekret, das von den Ministerien für Umwelt, für Gesundheit und für wirtschaftliche Entwicklung gezeichnet wird, ist Teil der Europäischen Strategie „From Farm to Fork“, die dem sogenannten „EU Green Deal“ zugehörig ist. Ziel dieser Strategie ist Nachhaltigkeit entlang der ganzen Lieferkette: von der Produktion über die Verteilung bis zum Verbrauch, mit gleichzeitiger Verringerung und Vermeidung von Lebensmittelverschwendung.

Verbraucherzentrale Südtirol

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