Maßnahmenpaket: Forderungen des ASGB großteils umgesetzt!

Prinzipiell, so Tony Tschenett, Vorsitzender des Autonomen Südtiroler Gewerkschaftsbundes (ASGB), sei das Maßnahmenpaket des Landes Südtirol für Arbeitnehmer und Familien unterstützenswert und ausgewogen. Die Forderungen des ASGB seien in vielen Bereichen umgesetzt worden.

-  „Viele Familien, sind aufgrund der bisher geltenden Zugangskriterien vom Erhalt der außerordentlichen Landeshilfen infolge des epidemiologischen Notstandes Covid-19 ausgeschlossen worden. In mehreren Videokonferenzen mit der zuständigen Landesrätin Waltraud Deeg haben wir auf diesen Umstand aufmerksam gemacht. Deshalb sind wir zufrieden, dass das Höchsteinkommen für Familiengemeinschaften auf 2.800 Euro angehoben wird und das Familienvermögen von 30.000 Euro auf 60.000 Euro. Damit werden gar einige, die bislang aus dem Raster gefallen sind, zu Anspruchsberechtigten“, so Tschenett.
Auch die Erhöhung der ausbezahlten Beiträge sei ein fälliger Schritt, der vom ASGB vollinhaltlich unterstützt wird: „Bislang haben Einzelpersonen höchstens 500 Euro erhalten, Familien hingegen 900 Euro. Dass Einzelpersonen zukünftig 700 Euro erhalten und Familien bis zu 1.700 Euro ist natürlich eine gute Nachricht“.
Positiv äußerst sich Tschenett auch zur Lösung eines Problems, welches Grenzpendler betrifft. Bis dato hatten die nämlich kein Anrecht auf die außerordentlichen Landeshilfen, da die geltenden Zugangskriterien vorgesehen haben, dass die antragstellende Person ihren Arbeitsplatz in Südtirol haben musste. Dass diese Einschränkung aufgehoben wurde, bedeute eine existenzielle Absicherung der Grenzpendler, auf die der ASGB gepocht hat.
„Übrigens gelten laut Landesrätin Waltraud Deeg die neuen Regelungen auch rückwirkend für jene, die seit Dezember 2020 Covid-Hilfen bezogen oder beantragt haben, bzw. in diesem Zeitraum die Voraussetzungen erfüllten“, stellt der ASGB-Chef klar, der bei allem Lob auch Kritik am Maßnahmenpaket findet: „Die angesetzte Zeitperiode, dass die Gesuche erst ab Mai eingereicht werden können und die Auszahlungen ab vier Wochen ab Antragstellung erfolgt, erachten wir als verspätet. Die Betroffenen benötigen unmittelbare Hilfe und können es sich nicht leisten, weitere drei Monate verstreichen zu lassen. Hier erwarten wir uns, dass im Rahmen der Beschlussfassung im Landtag deutlich nachgebessert wird und eine kürzere Zeitspanne beschlossen wird.“
Zu den Maßnahmen für Unternehmen äußerst sich Tschenett wiederum positiv: „Ziel dieser Unterstützungen ist es schließlich, die Arbeitslosigkeit gering zu halten und Insolvenzen weitgehend zu vermeiden. Insofern unterstützen wir natürlich die außerordentlichen Covid-19 Beiträge für Unternehmen.“
Der Vorsitzende des ASGB verweist darauf, dass diese außerordentlichen Leistungen nicht die staatlichen Hilfen ersetzen, sondern eben diese unterstützen. Deshalb müsse man den Inhalt des Dekretes Sostegno 2021 abwarten, welches vermutlich im Laufe des März in Kraft tritt und laut Indiskretionen Maßnahmen zur rückwirkenden Verlängerung des Arbeitslosengeldes, zur Sonderelternzeit, zur Lohnausgleichskasse, zum Kündigungsstop und auch diverse Boni für Arbeitnehmer und Familien enthält, um zu evaluieren, ob eventuell noch nachgebessert werden muss.

ASGB

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