„Rückkehr der hellen Köpfe“: Landtag genehmigt

Die Landtagsregierung nimmt den Antrag der Grünen Fraktion betreffend die so genannten "hellen Köpfe" an. Diese sind in letzter Zeit mit der Agentur für Einnahmen in ernsthaften Schwierigkeiten geraten. Der Antrag wurde in Zusammenhang mit dem Haushaltsgesetz eingereicht.

- Diese „hellen Köpfe“ oder „cervelli che rientrano“ sind jene Jungakademiker, die einen bestimmten Zeitraum im Ausland verbracht haben und in der Folge bei ihrer Rückkehr nach Italien eine Steuererleichterung in Anspruch nehmen können, um ihre Wiedereingliederung in den lokalen Arbeitsmarkt zu erleichtern. Presseberichten zufolge haben jedoch Dutzende Südtirolerinnen und Südtiroler diesbezüglich jetzt Probleme mit der Agentur für Einnahmen. Nach Ansicht der Agentur haben diejenigen, die nicht bei A.I.R.E (Anagrafe italiani residenti all‘estero) registriert sind, keinen Anspruch auf solche Befreiungen (gemäß der laut Rundschreiben der Zentralagentur in Rom ist dies jedoch nicht erforderlich, wenn andere Anforderungen, wie z.B. ein Arbeitsvertrag, erfüllt sind). Zudem scheint Innsbruck von der Agentur auch nicht als Auslandsstandort angesehen zu werden.
In unserem Antrag verpflichtet sich die Landesregierung, die Situation dieser Menschen weiterhin zu beobachten und direkten Kontakt mit der Agentur für Einnahmen aufzunehmen, um so schnell wie möglich das abzuwenden, was eine ernstzunehmende Steuerungerechtigkeit zu werden droht. Wenn wir wollen, dass junge Akademikerinnen und Akademiker unseres Landes zurückkehren, ist dies das Mindeste, was wir tun können und müssen.  

Grüne Fraktion

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