Rückversicherungsfonds von 12 Millionen Euro für Südtiroler Unternehmen

Rückversicherungsfonds von 12 Millionen Euro für Südtiroler Unternehmen

Die zunehmende Digitalisierung verlangt von den Unternehmen oftmals erhebliche Investitionen. Die Handelskammer möchte vor allem den Kleinst-, Klein- und Mittelbetrieben (KKMUs) den Kreditzugang für die Finanzierung von Digitalisierungsmaßnahmen erleichtern. Aus diesem Grund wurde 2019 ein Finanzierungsfonds eingerichtet, der den lokalen Kreditgarantiegenossenschaften als zusätzliche Rückversicherung dienen soll.

- Das vom Unternehmen für eine Reihe von Digitalisierungsmaßnahmen beanspruchte Fremdkapital kann mit einem Rückversicherungsfonds von einer Garantiegenossenschaft gesichert und von der Handelskammer rückversichert werden, wodurch für den Betrieb bessere Kreditkonditionen ausgehandelt werden können. Die Handelskammer Bozen stellt dafür bis zum 31.12.2024 12 Millionen Euro bereit. Die Höchstlaufzeit der Finanzierungen beträgt 60 Monate bis zu einem maximalen Betrag von 250.000 Euro.

„Es ist wichtig, dass die Südtiroler Unternehmen in die Digitalisierung investieren, um langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben. Der Rückversicherungsfonds der Handelskammer Bozen ermöglicht den Betrieben bessere Kreditbedingungen, da er das Ausfallrisiko für die Bank minimiert“, erklärt Handelskammerpräsident Michl Ebner den Nutzen des Rückversicherungsfonds.

Der Rückversicherungsfonds kann unter anderem für Investitionen in Cloud-Lösungen, Cyber-Security, Big Data-Lösungen, Internet of Things (IoT), vertikale und horizontale Integration sowie Simulationssoftware verwendet werden. Auch Investitionen in E-Commerce und Systeme für die Internetzahlung sowie die elektronische Fakturierung fallen in seinen Geltungsbereich.

Voraussetzungen für die Betriebe
Die Betriebe müssen den Rechtssitz oder operativen Sitz in Südtirol haben, nicht von den Garantiegenossenschaften negativ bewertet worden sein, die jährliche Handelskammergebühr regelmäßig eingezahlt haben, vorangegangene Kredite dürfen nicht aufgrund einer Nichteinhaltung wiederrufen worden sein und es dürfen keine Protest- oder Hinderungsgründe vorhanden sein.

Weitere Informationen erteilt die Handelskammer Bozen, Ansprechpartner Luca Filippi, Tel. 0471 945 610, E-Mail: luca.filippi@handelskammer.bz.it.

Handelskammer BZ

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