Wohnungssanierung: Weiterhin Vorschuss auf Steuerabzüge

Für Sanierungen des Eigenheims zahlt das Land weiterhin einen Vorschuss auf die vom Staat gewährten Steuerabzüge. Seit 2014 sind es insegsamt 52 Millionen Euro.

- Um die Eigentumswohnungen aufzuwerten, streckt das Land bei einer Sanierung weiterhin die vom Staat gewährten Steuerabzüge vor. Dies hat die Landesregierung heute (17. April) beschlossen. Die Vorfinanzierung der Steuerabzüge erfolgt über ein zinsloses Darlehen, die der Wohnungsbesitzer in den folgenden zehn Jahren steuerlich geltend machen kann.

Nachgefragte Förderung
"Diese Unterstützung, die wir 2014 eingeführt haben, behalten wir bei - sie wurde von den Bürgern stets stark nachgefragt, da es für sie wichtig ist, unmittelbar über das Geld verfügen zu können und nicht erst im Laufe von zehn Jahren", sagt Wohnbaulandesrat Christian Tommasini. Heuer werden weitere fünf Millionen für diese Förderung bereitgestellt. Bislang hat das Land Finazierungsmittel in Höhe von 44 Millionen Euro zweckgebunden und für das Jahr 2018 stehen mit den weiteren fünf Millionen Euro insgesamt acht Millionen Euro zur Verfügung. Seit 2014 wurden demnach insgesamt 52 Millionen Euro vom Land bereitgestellt. "Damit haben wir nicht nur den Wohnungseigentümern geholfen, sondern auch den lokalen Unternehmen im Bausektor Impulse gegeben", betont Tommasini. 

Abgabe vereinfacht
"Vereinfacht haben wir nun auch die Termine für die Abgabe der entsprechenden Gesuche", sagt Tommasini. Ansuchen kann man demnach bis 31. Dezember des darauffolgenden Jahres, in welchem die Kosten getragen, also die Rechnungen bezahlt worden sind.
Um das zinslose Darlehen ansuchen können Wohnungseigentümer, nachdem die Sanierungsarbeiten an ihrer Erstwohnung begonnen haben. Derjenige, der die Bauaufsicht innehat, stellt dazu eine eigenverantwortliche Erklärung über die Art und das finanzielle Ausmaß der Renovierung. Die Auszahlung der Förderung erfolgt, sobald der Bürger ein zehnjähriges Darlehen unterzeichnet hat und seine Steuererklärung vorlegt, aus der die Höhe des Abzugs ersichtlich ist.

Steuerabzug
Steuerlich in Abzug gebracht werden können insgesamt 50 Prozent der angefallenen Kosten auf zehn Jahre aufgeteilt, also fünf Prozent pro Jahr. Der Wohnungsbesitzer kann dann die jährliche Steuerersparnis dazu verwenden, das Darlehen zurückzuzahlen
"Neben dieser Art der Unterstützung gibt es zur Förderung der ersten Eigentumswohnungen auch noch den einmaligen Zuschuss für Sanierungen", sagt Tommasini.

SAN

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