„Masterplan Skigebiet Tarscheralm“
Publiziert in 30 / 2008 - Erschienen am 3. September 2008
Tarsch – Einen offenen Brief zum „Masterplan Skigebiet Tarscher Alm“ hat die „Arbeitsgruppe bürgerliche und landwirtschaftliche Interessen Tarsch“ der „Pure Nature GmbH“, der Gemeinde Latsch, der Eigenverwaltung BNR Tarsch und zur Kenntnis auch dem Landeshauptmann Luis Durnwalder, dem Landesrat Hans Berger sowie den zuständigen Landesämtern und dem Bauernbund zukommen lassen.
Der Brief träft die Unterschriften von Daniel Schöpf, Karl Rinner, Heinrich Sachsalber, Erwin Kuppelwieser, Heinrich Pirhofer, Anton Mitterer, Siegfried Pöder und Peter Pirhofer.
Nachfolgend der Brief:
„Da das obgenannte Projekt unter anderem auch eine große Wassermenge benötigt, ersuchen wir die angeschriebenen Institutionen um folgende Auskünfte, soweit es in ihrer Kenntnis ist:
1. Wie viel Wasser wird für die künstliche Beschneiung gebraucht und wo gedenkt man dieses zu erhalten?
2. Wie viel Trinkwasser hat Tarsch zurzeit zur Verfügung und wie viel an Mehrverbrauch entsteht nach Errichtung des geplanten Tourismusdorfes, Erhaltung der umliegenden Grünflächen, sowie der sonstigen geplanten touristischen Einrichtungen? Sollte das Trinkwasser nicht ausreichend sein, von wo gedenkt man zusätzliches zu bekommen?
3. Da der so genannte „Kleine Gröbn“ als Trasse für die Lösung des Verkehrsproblems vorgesehen ist, und dieser auch ein Schutz vor Muren und dergleichen für das Dorf Tarsch ist, möchten wir wissen, ob diesbezüglich bereits Maßnahmen als Ersatz für die Sicherheit des Dorfes in Erwägung gezogen bzw. geplant sind?
4. Wird das „Verkehrsproblem“ zugleich mit der Realisierung des geplanten Projektes gelöst oder zu welchem Zeitpunkt, da die Realisierung des obgenannten Projektes auch den Startschuss für den Zusammenschluss der Skigebiete Tarscher Alm und Schwemmalm bedeutet, welcher von der Eigenverwaltung BNR Tarsch, mit 3 Ja-Stimmen und 2 Nein–Stimmen, genehmigt wurde?
5. Mittels welcher Maßnahmen, Zug, Umlaufbahn, Straße, gedenkt man das Verkehrsproblem zu lösen?
6. Ist die Eigenverwaltung BNR Tarsch gewillt, den geforderten Grund für das geplante Feriendorf und Sonstigem grundbücherlich zu veräußern, und wenn ja zu welchen Bedingungen, bzw. werden von der Eigenverwaltung BNR Tarsch andere Lösungen, wie z. B. Pacht, zeitlich begrenztes Oberflächenrecht in Betracht gezogen?“