Mit der Verabschiedung des Haushaltsvoranschlages 2026-2028 hat der Latscher Gemeinderat die Weichen für 2026 und die folgenden Jahre gestellt.
Mauro Dalla Barba: „Eine Erhöhung der GIS ist nicht vorgesehen.“

Die Weichen sind gestellt

Einstimmiges Ja zu Strategiedokument und Haushaltsvoranschlag in Latsch. 

Publiziert in 22 / 2025 - Erschienen am 1. Dezember 2025

Latsch - Einhellig hat der Gemeinderat von Latsch am 24. November dem Strategiedokument und dem Haushaltsvoranschlag 2026-2028 zugestimmt. „Wir haben bisher viel getan und sichtbare Zeichen gesetzt. Auch im nächsten Jahr und darüber hinaus steht viel Arbeit an“, hatte Bürgermeister Mauro Dalla Barba vorausgeschickt. Um in den nächsten Wochen noch Aufträge vergeben zu können, seien die Haushaltskapitel „durchforstet“ worden. Daraus ergaben sich über 1,3 Mio. Euro, die der Gemeinderat noch vor der Verabschiedung des Haushaltes für verschiedene Vorhaben zweckgebunden hat. Zum neuen Haushalt hatte es bereits im Oktober eine informelle Ratssitzung gegeben, bei welcher laut dem Bürgermeister Anpassungen und Änderungsvorschläge berücksichtigt wurden. Das war bei der Sitzung am 24. November wohl auch der Grund dafür, dass es zum Strategiedokument und Haushaltsvoranschlag so gut wie keine Diskussion gab.  

„Keine Anhebung von Gebühren“

Die Liste der Projekte und Maßnahmen, die 2026 bzw. in den Folgejahren umgesetzt werden sollen, ist umfangreich und lang. Sie reicht von der Erschließung und Verbauung des Quartiers Mühlrain und der energetischen Sanierung des Vereinshauses Morter sowie der Bibliothek in Tarsch bis hin zur Erschließung von Mischzonen, der Verlegung der Trink- und Löschwasserleitung in der Industriezone, der Sanierung des Eisstadions, des Kindergartens Morter und der Turnhalle Latsch sowie zu vielen weiteren Vorhaben im Hauptort und in allen Fraktionen. Im Wesentlichen spiegelt das strategische Dokument das vom Gemeinderat im Frühjahr genehmigte Verwaltungsprogramm 2025–2030 wider. Wie Dalla Barba versicherte, „werden wir das Arbeitsprogramm ohne eine Erhöhung der GIS oder andere zusätzliche Steuerbelastungen abwickeln können.“ Auch keine neuen Darlehen müssten aufgenommen werden. Die derzeitige Restschuld der Gemeinde liege bei ca. 2,277 Mio. Euro, „die Pro-Kopf-Verschuldung sank in 5 Jahren von 790 auf 430 Euro.“ In das Zahlenwerk des Haushaltsvoranschlages, der ein Gesamtvolumen von ca. 15 Mio. Euro aufweist, führte der Gemeindesekretär Georg Schuster ein.

Geduld bei Asphaltierungsarbeiten

Zur Frage von Günther Eberhöfer, wann endlich der Tisserweg neu asphaltiert wird, verwiesen der Bürgermeister und sein Stellvertreter Christian Stricker darauf, dass das Problem bei der „geringen Firmenverfügbarkeit“ liege. „Wir können nur ca. 150.000 Euro pro Jahr für Asphaltierungs- bzw. Straßenarbeiten ausgeben, weil sich nicht ausreichend Firmen finden, obwohl wir stets mehrere einladen“, so der Bürgermeister. Es brauche daher einfach seine Zeit. Einen besonderen Dank zollte Dalla Barba anlässlich seiner „Haushaltsrede“ dem gesamten Mitarbeiterstab der Gemeinde sowie dem Gemeinderat und dem Ausschuss: „Alle Mitglieder im Ausschuss arbeiten zwar selbstständig, sind aber keine Einzelkämpfer. Wir arbeiten im Team.“ 

Förderung von Betriebenbreiter aufgestellt

Bereits vor über 4 Jahren hat der Gemeinderat eine Verordnung für die Gewährung von Förderungen für die Eröffnung von Handels-, Handwerks- und Gastbetrieben sowie Dienstleistungsunternehmen und Freiberuflern in der Gemeinde Latsch verabschiedet. Es war dies die erste Verordnung dieser Art im Vinschgau. Nachdem die Verordnung wegen rechtlicher Unsicherheiten im Zusammenhang mit Landesbestimmungen zeitweise ausgesetzt werden musste, „können und wollen wir sie jetzt wieder in Kraft setzen, und zwar in abgeänderter Form“, sagte Bürgermeister Mauro Dalla Barba. Über die Änderungen informierte die für Wirtschaft und Wirtschaftsförderung zuständige Gemeindereferentin Irmgard Gamper. Sie hatte die Änderungen zusammen mit dem Referenten Manuel Platzgummer, der u.a. für die Ortsentwicklung zuständig ist, im Zuge mehrere Aussprachen mit Wirtschaftsvertretern erarbeitet. „Die überarbeitete Verordnung ist in Bezug auf die Kategorien bzw. Antragsberechtigten im Vergleich zur bisherigen Verordnung insgesamt gesehen etwas breiter aufgestellt“, fasste Gamper die Neuerungen und Anpassungen zusammen. Unverändert bleibt mit 10.000 Euro der Maximalbeitrag pro Antragsteller. Neu ist u.a. eine Betragsstaffelung. So können zum Beispiel bei bestimmten Bedingungen 50 Prozent des Höchstbeitrages gewährt werden. Der Gemeinderat stimmte den Abänderungen einhellig zu. Der Zweck der Verordnung war und ist es, „der schleichenden, aber konstanten Reduzierung der Handels-, Handwerks- und Gastbetriebe sowie Dienstleistungsunternehmen, insbesondere in den Ortszentren“ entgegenzuwirken. 

Josef Laner

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