Munition am Grenzübergang: Kein Strafbestand

Publiziert in 2 / 2026 - Erschienen am 27. Januar 2026

Taufers i.M. - Im Mai vergangenen Jahres war ein Fahrzeuglenker an der Zollaußenstelle von Taufers im Münstertal angehalten worden. Bei der Durchsuchung seines Fahrzeugs durch die Finanzwache und Zollbeamten wurden circa 670 Gramm Schießpulver und 8 Schusspatronen gefunden, die sich in einer Box im Kofferraum befanden. Daraufhin wurde der Lenker bei der Staatsanwaltschaft angezeigt. Der Fall wurde in einigen Medien veröffentlicht mit der Angabe, dass es sich beim Fahrzeuglenker um einen im Vinschgau wohnhaften Landesförster handelt. Er wurde teils sogar als „Schmuggler“ bezeichnet. Nun wurde von der Staatsanwaltschaft festgestellt, dass kein Strafbestand vorliegt, da der Beschuldigte im Besitz aller erforderlichen Dokumente ist und die Munition der zuständigen Sicherheitsbehörde regulär gemeldet hatte. Zudem hatte er während des Transports des Schießpulvers und der Schusspatronen alle erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen getroffen, und es bestand ein gerechtfertigter Grund für den Transport des Schießpulvers und der Schusspatronen. Die Staatsanwaltschaft hat deshalb die Archivierung des Falles beantragt, und der Richter für die Vorerhebungen hat den Fall mittlerweile archiviert.

Landespresseamt

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