Oswald Angerer, Präsident der Fraktion Laas und Obmann des Landesverbandes der „Eigenverwaltungen bürgerlicher Nutzungsgüter Südtirols“.

„Raus aus dem Vergabe-Gesetz“

Oswald Angerer: „Eigenverwaltungen sind überreglementiert und überkontrolliert.“

Publiziert in 8 / 2026 - Erschienen am 21. April 2026

Bozen/Laas - Die Befreiung der Südtiroler Eigenverwaltungen von den Bestimmungen über die öffentliche Auftragsvergabe ist das derzeit größte Anliegen des Landesverbandes der „Eigenverwaltungen bürgerlicher Nutzungsgüter Südtirols“. Dies betonte der Landesobmann Oswald Angerer aus Laas bei der Mitgliederversammlung der Eigenverwaltungen, die unlängst in Bozen im Beisein vieler Vertreter von Mitgliedsfraktionen, des Landtagsabgeordneten Sepp Noggler, des stellvertretenden Bauerbund-Obmannes Michael Kaufmann sowie des Präsidenten des Trienter Landesverbandes der Eigenverwaltungen, Robert Brugger, stattgefunden hat.

Appell an Landesrat Luis Walcher

Dass die öffentliche Auftragsvergabe, wie sie mit dem Landesgesetz Nr. 16 im Jahr 2015 geregelt wurde, auch für die Eigenverwaltungen greift, „ist nicht nachvollziehbar und erschwert die Arbeit der Eigenverwaltungen sehr“, bestätigt Angerer. Lediglich in Südtirol seien die Eigenverwaltungen derart komplizierten und aufwändigen Vorgaben und Regeln unterworfen. „Die Zeit ist reif, dass sich in dieser Sache endlich die Landespolitik einschaltet, und ich beziehe mich hier speziell auf den Landesrat Luis Walcher“, so Angerer. Dass die Forderung, die Eigenverwaltungen vom „Korsett“ der öffentlichen Auftragsvergabe zu befreien, gerechtfertigt ist, belege auch ein Urteil, das der Kassationsgerichtshof in Rom am 7. März 2026 erlassen hat. Darin werde festgestellt, dass das gemeinschaftliche Eigentum eine „dritte zivilrechtliche Eigentumsordnung darstellt“. Laut Angerer bedeutet das, „dass die Eigenverwaltungen privatrechtlichen Grundsätzen unterliegen und dass die öffentliche Auftragsvergabe für sie nicht gilt.“

Landesgesetz ist zu überarbeiten

Im Lichte des oben geschilderten Urteils des Kassationsgerichtshofes sei auch die Überarbeitung des Landesgesetzes zur Verwaltung der Gemeinnutzungsgüter aus dem Jahr 1980 zu sehen. Angerer: „Bei der Überarbeitung dieses Landesgesetzes geht es primär um den Schutz und die Förderung kollektiver Güter, die durch historische Gemeinschaften selbst verwaltet werden.“ Die Gemeinnutzungsgüter seien Teil der Südtiroler Tradition und werden als gesellschaftlich wertvoll angesehen. Einen ersten Überarbeitungs-Entwurf hat eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern des Landesverbandes der Eigenverwaltungen, des Bauernbundes, des Gemeindeverbandes, der Gemeindesekretäre und der zuständigen Landesämter in mehreren Sitzungen erarbeitet, aber aufgrund des neuen Urteils des Kassationsgerichtshofes seien laut Angerer weitere Überprüfungen notwendig: „Wenn es sich bei den Gütern der Eigenverwaltungen, wie im Urteil deutlich klargestellt wird, nicht um öffentliche Güter handelt, sollte dies unmittelbare Auswirkungen auf zahlreiche Auflagen haben, denen die Fraktionen derzeit noch unterliegen.“ Auch der Rechnungshof ist für die Fraktionen nicht mehr zuständig.

117 Fraktionen mit Führungsgremium

Landesweit gehören dem Landesverband der Eigenverwaltungen derzeit 81 Mitgliedsfraktionen an. Es handelt sich um Eigenverwaltungen, die ein eigenes Führungskomitee, sprich eine Fraktionsverwaltung, haben. Insgesamt gibt es hierzu 117 Eigenverwaltungen. Hinzu kommen über 70 Eigenverwaltungen, die direkt von den jeweiligen Gemeindeausschüssen verwaltet werden. Oswald Angerer hofft, „dass in Zukunft auch Fraktionen, die derzeit noch nicht Verbandsmitglieder sind und auch jene, welche von den Gemeindeverwaltungen geführt werden, zu Mitgliedern des Landesverbandes werden.“ Kein Hehl macht er daraus, „dass der Gemeindenverband bestrebt ist, die Fraktionen zu schlucken“, wogegen es sich zu wehren gelte. Im Vinschgau gibt es derzeit 37 Eigenverwaltungen mit einem Führungskomitee, 25 davon gehören dem Landesverband an. Nicht zu vergessen sei laut Angerer, „dass wir als Verwaltungsratsmitglieder im Landesverband ehrenamtlich arbeiten.“ Ein besonderes Problem bringe die derzeitige „Bindung“ an das Vergabegesetz für die Sekretariate der Fraktionen mit sich: „Die Sekretärinnen und Sekretäre, die oft nur abends Zeit haben, um ihre Dienste abzuwickeln, sind aufgrund der Überreglementierung überfordert. Es besteht die Gefahr, dass wir künftig keine Sekretäre und Sekretärinnen mehr finden könnten, die sich diese Arbeit antun.“ 

In Trient ist vieles anders

Über die Situation der Eigenverwaltungen in Trient, informierte bei der Versammlung in Bozen Robert Brugger, der Präsident des Trienter Landesverbandes. In der Provinz Trient kann der Landesverband seine Tätigkeiten zu Gunsten der Mitglieder auch mit Hilfe von Landesbeiträgen ausüben. Die Provinz schüttet insgesamt 800.000 Euro pro Jahr aus: 80.000 Euro gehen an den Landesverband und 720.000 an die Eigenverwaltungen, die Mitglieder des Verbandes sind, wobei kleine Fraktionen grundsätzlich stärker gefördert werden als größere. Die Antwort auf die Frage, wie hoch die Unterstützung des Landes für die Eigenverwaltungen bzw. den Landesverband in Südtirol ist, antwortet Angerer mit einem einzigen Wort: „Null“.

Josef Laner

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