Bürgermeisterin Christine Kaaserer und Landesrat Peter Brunner beim Ortsaugenschein. Die Wohnungen, die entstehen, werden deutlich unter dem Marktwert verkauft.

Wohnen mit Preisbindung im „Marillenanger“

Publiziert in 7 / 2026 - Erschienen am 8. April 2026

Schlanders - In der Gemeinde Schlanders entsteht eines der ersten Südtiroler Wohnprojekte mit Preisbindung. Ein Wohnhaus mit 16 Unterkünften wird mit der Arche im KVW in der Martin-Teimer-Straße im Westen von Schlanders verwirklicht. Gemäß den seit Oktober 2024 geltenden gesetzlichen Bestimmungen müssen die Wohnungen zu leistbaren Preisen vergeben werden. Vom Baufortschritt haben sich der Landesrat für Raumordnung, Peter Brunner, und Bürgermeisterin Christine Kaaserer kürzlich ein Bild gemacht. Das Neubauprojekt trägt den Namen „Marillenanger - Wohnen mit Preisbindung“ und gilt als Meilenstein für das „leistbare Wohnen“ in Südtirol. Das Projekt fußt auf den genannten Bestimmungen aus dem Jahr 2024. Auf Initiative von Landesrat Brunner war damals das „Wohnen mit Preisbindung“ ins Leben gerufen worden. „Wohnen mit Preisbindung ist ein wirksames Instrument, um leistbaren Wohnraum dort zu sichern, wo der Markt allein an seine Grenzen stößt. Das Projekt in Schlanders zeigt beispielhaft, wie Gemeinden und Land gemeinsam Verantwortung übernehmen und konkrete Lösungen für die Wohnfrage umsetzen können“, betont Landesrat Brunner. Gemeinsam mit der Bürgermeisterin Christine Kaaserer hat er sich bei einem Lokalaugenschein ein Bild vom Fortschritt der Bauarbeiten gemacht. Kaaserer: „Für unsere Gemeinde ist dieses Projekt ein wichtiger Schritt, um auch jungen Familien und Einheimischen eine realistische Perspektive auf Eigentum zu geben. Das Modell der Preisbindung verbindet soziale Verantwortung mit einer nachhaltigen Ortsentwicklung.“ Die Vergabe der Wohnungen erfolgt nach einer Rangordnung, die für jene Haushalte offen ist, die die Voraussetzungen für den geförderten Wohnbau erfüllen. Zugelassen sind auch Personen, deren Einkommen über der Fördergrenze liegt, aber zu gering ist, um auf dem freien Markt eine Eigentumswohnung zu erwerben. Kernpunkt des Wohnens mit Preisbindung ist eine Vereinbarung zwischen der Gemeinde und dem Antragsteller: Nach deren Unterzeichnung erhält der Antragsteller die Baugenehmigung für die Errichtung der Wohnungen mit Preisbindung, die 60 Prozent des gesamten Bauvolumens ausmachen müssen: Er verpflichtet sich, davon mindestens 40 Prozent Wohnraum für den geförderten Wohnbau und 20 Prozent für Ansässige zu realisieren. Beim Projekt in Schlanders hingegen werden alle Wohnungen nach dem Modell Wohnen mit Preisbindung vergeben. Weiters ist die Obergrenze für den Mietzins festgelegt, die der Landesmietzins ist. Definiert ist auch der zulässige Höchstpreis für den Erst- und Weiterverkauf von Wohnungen, Garagen und Abstellplätzen mit Preisbindung. Die Preisbindung ist für 20 Jahre aufrecht. Auch nach dem Ablauf dieser Zeit bleibt das Wohnen für Ansässige als Bindung aufrecht.

Landespresseamt

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