„Zerstörung wertvoller Naturlandschaft“
Publiziert in 24 / 2006 - Erschienen am 25. Oktober 2006
Prad – Das Projekt, eine Fläche am Rande der Lichtenberger Au (Nähe Lichtenberger Kreuzung) als Holzlagerstätte nutzbar zu machen, war in der Baukommission der Gemeinde Prad umstritten und wurde mehrmals vorgelegt. Das Projekt wurde nach mehreren Anläufen mit einigen Auflagen genehmigt. Als Umweltvertreter in der Baukommission hat Rudi Maurer immer darauf hingewiesen, dass es viel geeigneter wäre, eine solche Einrichtung in die Prader Gewerbezone zu verlegen, und zwar mit folgenden Argumenten: Früher oder später wird der Unternehmer Infrastrukturen brauchen, die er an dieser Stelle nicht hat bzw. baurechtlich nicht errichten kann (z.B. Bodenbefestigung, Überdachungen für Hackschnitzel, sanitäre Anlagen, Erweiterung für mehr Lagerkapazität usw.); Landschaftlich gesehen stellt diese Kulturumwidmung eindeutig einen negativen Eingriff in eine erhaltenswerte Naturlandschaft am Rande der Lichtenberger Au dar. Früher oder später entwickelt sich an dieser Stelle sicherlich eine Art Gewerbezone. Die logistische Anbindung ist nicht ideal.
Alle Argumente wurden jedoch von den Entscheidungsträgern ignoriert. Als Auflagen wurden u. a. lediglich eingeführt: Die Arbeiten müssen laut Projekt ausgeführt werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass einer eventuellen zukünftigen Überbauung nicht eingewilligt wird, um eine Verhüttelung in der Landschaft zu vermeiden. Holzverarbeitung kann am Standort nicht in festen Strukturen stattfinden. An der nordseitigen Grenze muss ein Baum- und Strauchstreifen erhalten bleiben. An der straßenzugewandten Seite muss ein Heckenstreifen als Sichtschutz von mindestens 5 Metern bestehen bleiben. Die betroffene Fläche darf nicht versiegelt werden.
Die Baukommission wies auch darauf hin, dass der im Projekt vorgesehene Drahtzaun mit Betonsäulen durch einen Holzzaun ersetzt werden soll (aus ästhetischen Gründen).
„Heute bereits nach 1,5 Jahren ergeben sich Probleme. Anstatt des vorgesehenen Holzzaunes werden hohe Wände mit Betonschaltafeln errichtet und es wird nicht nur Holz gelagert,“ beanstandet die Umweltschutzgruppe Vinschgau. Im Genehmigungsverfahren sein nicht korrekt vorgegangen worden, die negativen Auswirkungen auf das Landschaftsbild seien ignoriert worden, die Entscheidungsträger hätten nicht überlegt, ob es sinnvollere Alternativen für diesen Zweck gibt. Es wäre viel besser gewesen, für diesen Antragsteller eine Fläche in der Gewerbezone zur Verfügung zu stellen. Es ist verständlich, dass sich auch dieser Unternehmer weiterentwickeln wird, aber dazu sei dieser Standort keinesfalls geeignet. Die zuständigen Behörden hätten ihre Verantwortung im Genehmigungsverfahren nicht ernstgenommen. Auch die letzten Eingriffe, wie das Errichten von hohen Betonschalwänden, seien nicht von Amtswegen beanstandet worden, „das heißt, die Kontrollorgane sehen stillschweigend zu.“ Die Umweltschutzgruppe sieht in dieser Vorgangsweise wieder eine Bestätigung für eine sukzessive Zerstörung wertvoller Naturlandschaft. Die Entscheidungsträger werden aufgefordert, ihre Verantwortung dafür zu übernehmen.