„Untergrabenes Vertrauen“, Kritik & mehr
Schlanders - Für einen Zeitraum von 6 Monaten steht das gesamte Gelände der ehemaligen Drusus-Kaserne in Schlanders unter „vorläufigem Denkmalschutz“, nachdem die Landeskonservatorin Karin Dalla Torre am 11. Oktober ein Verfahren für eine direkte Denkmalschutzbindung eröffnet hat. „Die Maßnahme betrifft das gesamte Gelände mit allen Gebäuden und Freiflächen einschließlich der Umfassungsmauer und folgt auf den am 5. Oktober verhängten Baustopp“, schrieb das Landespresseamt am 12. Oktober. Am 17. Oktober gab es zwar einen Ortsaugenschein mit Vertretungen des Denkmalamtes und der Gemeinde, doch ein Ergebnis bzw. eine Lösung blieb erwartungsgemäß aus. Laut Bürgermeister Dieter Pinggera wolle die Gemeinde an den beschlossenen Bebauungsplänen festhalten. Die Ausschreibung des ersten von 3 Baulosen wäre derzeit ohnehin nicht möglich gewesen, weil man noch immer auf die Durchführungsbestimmungen seitens des Landes im Zusammenhang mit dem „leistbaren Wohnen“ warte. In der jüngsten Ausgabe der „Gemeinderundschau“ gibt sich Pinggera überzeugt, „rechtlich einwandfrei und im
Interesse der Marktgemeinde Schlanders gehandelt zu haben“. Der Umstrukturierungsplan des Kasernen-Areals sei einstimmig vom Gemeinderat und von der Landesregierung genehmigt worden. Pinggera: „Dadurch wurde der gesamte Wohnbau mit den neuen Baurechtsflächen und indirekt der Abbruch aller drei Kasernenriegel auch von der Landesregierung genehmigt.“ Die Umsetzung der Konzepte sei nichts anderes als eine Pflichterfüllung für die Gemeindeverwaltung. Sich nun von denjenigen Personen, „die solche Entscheidungen undemokratisch nicht akzeptieren wollen, vorhalten lassen zu müssen, man arbeite gegen Partizipation, Bürgernähe und Nachhaltigkeit, ist der Gipfel, ja kommt einer Umkehrung der Wirklichkeit gleich“, macht der Bürgermeister seinem Ärger Luft. Die Behauptung, die begonnene Umsetzung sei ein Angriff auf die BASIS, „ist totaler Humbug! Ohne meine Unterstützung gäbe es die BASIS heute nicht. Und die beiden betroffenen Gebäuderiegel standen niemals in der Verfügbarkeit der BASIS. Solche Darstellungen schaden der BASIS enorm und untergraben das Vertrauen der Verwalter in die BASIS.“ Das Denkmalamt habe in den letzten zwölf Jahren jedenfalls durch Passivität geglänzt. Vor der Ausarbeitung der Machbarkeitsstudie habe er persönlich beim Denkmalamt nachgefragt, „ob wir in dieser Hinsicht weiterarbeiten dürfen.“ Es sei keine Unterschutzstellung vorgenommen worden. Während der Machbarkeitsstudie habe das Denkmalamt eine „Studie zur Dokumentation“ eingeleitet: „Nie wurden wir über ein Ergebnis in Kenntnis gesetzt.“ Die Landesregierung sei das dem Denkmalamt übergeordnete Organ, „welches die Vorschläge der Landeskonservatorin definitiv zu genehmigen hat.“ – Die Kritik an der Art, wie die Abbrucharbeiten angegangen wurden, reißt indessen nicht ab. Am 20. Oktober stellte sich auch der Heimatpflegeverband Südtirol hinter die Entscheidung des Landesdenkmalamtes und kritisierte die Nacht- und Nebelaktion der Gemeinde. „Die Aushebelung des Landesdenkmalamtes durch die Schaffung von vollendeten Tatsachen darf nicht geduldet werden,“ so die Obfrau des Heimatpflegeverbandes, Claudia Plaikner. „Derartige Vorgehensweisen zeugen von Respektlosigkeit gegenüber unseren Institutionen, sind Ausdruck schlechter politischer Praxis und dürfen nicht Schule machen.“ Auch der Bezirk Vinschgau des Wirtschaftsverbandes hds hat zum Thema Kasernen-Areal Stellung bezogen: „Wir möchten die politischen, rechtlichen oder baulichen Diskussionen nicht kommentieren, möchten aber in diesem Zusammenhang unsere Anliegen für eine gesunde Ortsentwicklung unterstreichen“, so hds-Bezirkspräsident Dietmar Spechtenhauser. Was das Areal anbelangt, so dürfe dieses auf keinen Fall zu einer „Trabantenstadt“ werden, „wo neue, zusätzliche Handelsflächen entstehen.“ Es gebe bereits eine Reihe von Leerständen in der Fußgängerzone, die im Zuge der gesamten Ortsentwicklung nicht vergessen werden sollten. Der hds-Bezirksausschuss befürwortet auch weiterhin einen Coworking Space und die Tätigkeit der BASIS.