Ensembleschutz in Südtirol am Ende?
Latsch - Diese Frage wirft der Heimatpflegeverband Südtirol (HPV) im Zusammenhang mit dem Hallerhof in Latsch auf, der abgebrochen werden soll. Die Verbandsobfrau Claudia Plaikner und der Bezirksobmann Franz Fliri erinnern in einer Presseaussendung daran, dass die Landesregierung 1997 auf Initiative des Heimatpflegeverbandes den Ensembleschutz gesetzlich verankert und den Gemeinden die diesbezügliche Zuständigkeit übertragen hat. Man wollte damit - über den Denkmal- und Landschaftsschutz hinaus - die Eigenart und Identität eines Ortes erhalten und fördern. Ensembles sind keine Einzelobjekte, sondern stellen ein Zusammenspiel von Elementen/Objekten/Ansichten dar, welche die Geschichte und das Miteinander von Mensch und Natur widerspiegeln. Der Ensembleschutz bezieht sich nur auf das äußere Erscheinungsbild; im Inneren von Gebäuden ist eine bauliche Umgestaltung ohne Einschränkung möglich. „Jetzt schreiben wir das Jahr 2021 und müssen feststellen, dass das Landesgesetz für den Ensembleschutz bei weitem nicht von allen Gemeinden umgesetzt wurde. Mit dem neuen Gesetz für Raum und Landschaft wird der Ensembleschutz weiter geschwächt“, heißt es in der Aussendung weiter. Aber es gebe auch Gemeinden, „die den eigenen genehmigten Ensembleschutzplan einfach übergehen, wie z.B. aktuell in Latsch mit dem geplanten Abriss des Hallerhofes im Dorfzentrum.“ Der Hallerhof mit seiner wuchtigen zur Hofgasse hin geschlossenen Bauweise bilde gemeinsam mit dem an ihn angebauten denkmalgeschützten Oberhof ein wunderbares Ensemble. Seit einiger Zeit ist die Gemeinde im Besitz des leerstehenden Hallerhofes. „Dass die Gemeinde Latsch dieses Gebäude für den geförderten Wohnbau zur Verfügung stellen und auch einen Leerstand im Dorfzentrum beseitigen möchte, ist durchaus sinnvoll. Aber dass deswegen das Gebäude abgerissen werden soll, kritisieren wir stark und kann auch nicht im öffentlichen Interesse stehen“, so Plaikner und Fliri. Die Gemeinde sollte sich an den im Ensembleschutzplan festgeschriebenen Erhaltungsmaßnahmen (Sanierung des Bestandes!) orientieren. Außerdem sollte sie als Besitzerin der Immobilie mit gutem Beispiel vorangehen und eine Sanierung durchführen, „was mit den heutigen technischen Mitteln leicht möglich ist.“ Ein Neubau könnte - selbst wenn die Fassade des geplanten neuen Gebäudes Anleihen am alten Hallerhof nimmt - niemals ein überzeugender Ersatz für das historische Gebäude sein. Auch die Frage, wie die Gemeinde Latsch argumentiert, wenn in Zukunft auch Private mit dem Wunsch kommen, ihre ensemblegeschützten Gebäude abreißen zu wollen, wirft der HPV auf. Es müsse die unmittelbare Nähe zum denkmalgeschützten Oberhof - beide Häuser sind zusammengebaut - ganz besonders bedacht werden und ein entsprechendes Gutachten des Denkmalamtes müsse Berücksichtigung finden. „Der Ensembleschutz in Latsch würde durch den geplanten Abriss des Hallerhofes ad absurdum geführt. Es würde ein besonderer unverwechselbarer, zentraler Ort zerstört und damit ein wichtiges Stück kulturelle und soziale Identität verloren gehen“, so der HPV. Der Verband fordert die Gemeinde Latsch daher auf, „diesen wertvollen Baustein des architektonischen Erbes zu erhalten und behutsam der neuen Bestimmung zuzuführen.“