Gesetzentwurf zur Verwaltung des Nationalparks genehmigt
Vinschgau - Der II. Gesetzgebungsausschuss hat am 29. Jänner den Gesetzentwurf zur Verwaltung des Nationalparks Stilfserjoch begutachtet und mit 4 Ja (SVP) und 3 Enthaltungen (Grüne, Freiheitliche, Süd-Tiroler Freiheit) gutgeheißen. Die Verwaltung des Nationalparks obliegt seit 2016 der Region Lombardei und den Autonomen Provinzen. Der Gesetzentwurf regelt die Führung und Organisation des Nationalparks, sowie die Verfahren zur Erstellung und Genehmigung des Nationalparkplans und der -verordnung. Der Text ist, wie die entsprechenden Gesetze der Lombardei und des Trentino, mit dem Ministerium abzustimmen, daher hatte der Ausschuss am 29. Jänner, trotz 85 Abänderungsanträgen, wenig Spielraum. In Südtirol befinden sich ganze Gemeinden innerhalb des Parks, daher versucht der Entwurf – was mit Rom aber erst noch abzusprechen ist – auf diese Besonderheit einzugehen: Zu den Zonen, in denen Bauarbeiten vom BM zu genehmigen sind, sollen auch Einzelhöfe fallen. Gemeinden und Separatverwaltungen sollen mit einbezogen werden.