Mals: Abstimmung war rechtmäßig
Mals/Bozen - Der Rechnungshof hat den Malser Bürgermeister Ulrich Veith von den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft am Rechnungshof voll freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte von Veith die Zahlung von über 20.000 Euro verlangt, weil er keine Befugnis gehabt hätte, über die Abhaltung der sogenannten „Pestizidabstimmung“ vor 5 Jahren zu entscheiden. Nun befand der Rechnungshof, dass die Abstimmung rechtmäßig war und damit auch die dafür ausgegebenen öffentlichen Geldmittel. Laut Karl Zeller, dem Rechtsanwalt von Veith, sprach der Rechnungshof den Malser Bürgermeister von allen Vorwürfen frei, „nicht nur, weil keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, sondern weil Veith völlig schuldlos ist, also auch keine leichte Fahrlässigkeit vorliegt. Daher wurde ihm auch ein Prozesskostenersatz von 2.000 Euro plus 15 Prozent allgemeine Spesen, Mehrwertsteuer und Fürsorgebeitrag zugesprochen.“ Veith hätte sich seinerzeit auf die Entscheidung einer 3-köpfigen Expertenkommission berufen und damit absolut rechtens gehandelt. Veith selbst sah sich nach der Veröffentlichung des Urteils in seinem Vorgehen bestätigt: „Es handelt sich um ein komplexes und sehr wichtiges Thema für Mals, Südtirol und die ganze Welt. Das Urteil bestätigt unsere Haltung.“ Der positive Ausgang des Urteils sei ein wichtiges Signal für die Demokratie in Südtirol und eine Ermutigung, auch in Zukunft wichtige Themen anzugehen. Jetzt sei er etwas zuversichtlicher, „was die Verfahren am Oberlandesgericht und am Verwaltungsgericht betrifft.“
