Beschlussantrag
Maßnahmen gegen die Altersarmut in Südtirol: 1.000 Euro Grundrente und Landesinflationsanpassung
- Seit Jahren sind die Lebenshaltungskosten in Südtirol um einiges höher als in vielen anderen italienischen Regionen. Trotzdem werden die über das nationale italienische Renteninstitut verwalteten Rentenbeträge auf dem ganzen Staatsgebiet einheitlich ausbezahlt.
Dadurch verfügen Rentner in Südtirol über eine deutlich geringere Kaufkraft als Mindestrentner in vielen südlicheren italienischen Regionen.
Dementsprechend stark von Altersarmut gefährdet sind Südtirols Mindest- und Niedrigrentner. Rund 19.000 aller Südtiroler Rentner beziehen eine staatliche Mindestrente. Sie liegt aktuell bei 572 Euro im Monat. Betroffen sind vor allem Witwen, die keine eigene Rente, sondern lediglich die Hinterbliebenenrente beziehen.
Die Energiepreiskrise, der anhaltende Inflationsanstieg und die fortscheitende Teuerung bringt bereits Südtirols mittelständische Privathaushalte, Betriebe und ganze Wirtschaftszweige in finanzielle Schwierigkeiten. Seniorinnen und Senioren mit Niedrigrenten stehen dieser Teuerungswelle völlig ohnmächtig gegenüber. Den meisten von Ihnen fällt es immer schwerer Grundbedürfnisse wie Strom- und Heizkosten oder den täglichen Lebensmitteleinkauf zu bestreiten. Sehr oft trifft diese Armutsgefahr alleinstehende Frauen, denn leider stehen immer noch viele Südtirolerinnen im Alter ohne eine wirkliche Absicherung da.
Seit einigen Jahren versucht das Land Südtirol mit einer Form von öffentlich finanzierter Sozialhilfe diesen Unterschied etwas auszugleichen, indem sie Beiträge für „Miete und Wohnungsnebenkosten“ sowie einen „Beitrag für Wohnungsnebenkosten für Rentner“ gewährt.
Der Landesbeitrag für „Wohnnebenkosten für Rentner“ soll vor allem dazu dienen die staatlichen Mindest- und Niedrigrenten aufzuwerten. Dies gelingt jedoch nicht. Laut Auskunft der Landesregierung hatten im Jahr 2022 nur 350 Südtiroler Rentner für diese Leistung angesucht.
Der Landesbeitrag findet derzeit nur auf alleinlebende Rentner Anwendung welche ein Gesamtrentennettoeinkommen von bis zu 9.000 und ab November 2023 von bis zu 10.000 € jährlich (= 833 € monatlich) nicht überschreiten und die Voraussetzungen für die Leistung erfüllen.
Die derzeitigen Kriterien sind zu eng und die Beitragshöhe ist zu tief bemessen, womit die Aufstockung durch das Land schon vor der Teuerungswelle der letzten beiden Jahre stark an Wirkung verloren hat.
Sie reicht als indirekte Anpassung der staatlichen Mindestrente und der Niedrigrenten an Südtirols Realität und Lebenshaltungskosten definitiv nicht aus. Um der steigenden Altersarmut in Südtirol aktiv entgegenzuwirken und mehr Rentengerechtigkeit gewährleisten zu können muss Südtirols Landespolitik dringend handeln und nachrüsten.
Dies vorausgeschickt
beauftragt der Südtiroler Landtag die Landesregierung,
- Innerhalb der nächsten 12 Monate den derzeitigen „Beitrag für Wohnungsnebenkosten für Senioren“ so zu gestalten, dass dadurch die staatliche Mindestrente und Niedrigrenten von Südtirols Rentenberechtigten über 65-Jahren auf insgesamt mindestens 1.000 Euro Nettorente pro Monat mit Mitteln aus dem Südtiroler Landeshaushalt aufgestockt werden.
Die Kriterien für den Erhalt dieser Grundaufstockung sind so anzupassen, dass auch Paare anspruchsberechtigt sind und die Fördermaßnahme mit dem „Beitrag für Miet- und Wohnnebenkosten“ kumulierbar ist. - Zeitnah die im Vergleich zum staatlichen Durchschnitt deutlich geringere Kaufkraft der Südtiroler Rentnerinnen und Rentner durch eine eigene Landesinflationsanpassung aufzufangen. Die Maßnahme soll stufenweiße eingeführt werden, wobei mit den niedrigen Renten begonnen werden muss.
Die Freiheitlichen