Pendlerbeiträge 2025: Ansuchen können gestellt werden

Wer im Vorjahr kein öffentliches Verkehrsmittel für den Weg zur Arbeit nutzen konnte, kann um einen Beitrag für die entstandenen Pendlerspesen ansuchen

- Am 13. Februar hat die Landesregierung auf Vorschlag des Landesrats für Mobilität, Daniel Alfreider, die Kriterien für die Zuerkennung von Beiträgen an pendelndeArbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer angepasst. Ab dem 16. Februar können Ansuchen gestellt werden. Anspruch auf den Beitrag haben unselbständig Beschäftigte, die sich an mindestens 120 Tagen im Jahr aus beruflichen Gründen von ihrem Wohnort entfernen mussten und dabei einen Weg von mehr als 18 Kilometern zurücklegen mussten, ohne ein öffentliches Verkehrsmittel nutzen zu können oder nur unter erheblich erschwerten Bedingungen. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel aufgrund der langen Fahrzeiten unzumutbar wäre, nämlich bei 150 Minuten oder mehr Reisezeit pro Tag. Der Arbeitsort der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die um den Pendlerbeitrag ansuchen möchten, muss in Südtirol liegen.

Höhe des Beitrags

Die Pendlerbeiträge belaufen sich auf: 

  • 350 Euro bei einer täglichen Gesamtfahrzeit von 150 bis 229 Minuten,
  • 450 Euro bei einer täglichen Gesamtfahrzeit von 230 bis 309 Minuten,
  • 550 Euro bei einer täglichen Gesamtfahrzeit von 310 bis 389 Minuten,
  • 650 Euro bei einer täglichen Gesamtfahrzeit von 390 Minuten oder mehr.

"Es ist wichtig, dass alle pendelnden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Unterstützung benötigen, Zugang zum Beitrag erhalten. Daher haben wir die Kriterien vereinfacht und klarer gestaltet. Vor allem wurden sie an die steigende Zahl der Anträge angepasst, damit wir allen, die die Voraussetzungen erfüllen, positiv antworten können", betont Mobilitätslandesrat Alfreider. Für die Auszahlung der Beiträge stehen 3 Millionen Euro zur Verfügung. Ausgeschlossen sind Personen, deren Bruttoeinkommen über 50.000 Euro liegt oder die einen kostenlosen Dienstwagen nutzen können.

Online-Anträge vom 16. Februar bis 15. April

Der Antrag an das Amt für Mobilität kann ausschließlich online über das Südtiroler Bürgernetz mittels SPID oder Bürgerkarte gestellt werden – vom 16. Februar (12 Uhr) bis 15. April (12 Uhr). Beim Ausfüllen des Antrags überprüft das System automatisch die Fahrzeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln über die Plattform "suedtirolmobil", basierend auf den Angaben der Antragstellerinnen und Antragsteller. Dabei werden auch Wartezeiten zwischen verschiedenen Verkehrsmitteln sowie mögliche Fußwege mitberechnet. Das System teilt die tatsächliche Fahrzeit anschließend mit. Alle Informationen und die detaillierten Voraussetzungen für die Beantragung des Beitrags sind im Südtiroler Bürgernetz verfügbar. 

LPA/gm/pir

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