Unterstützungsleistung für ältere Menschen: ISEE nötig

Leistung für Bezieher von Renten und Sozialgeldern ab 65 Jahren mit einer ISEE von max. 20.000 Euro – Auszahlung voraussichtlich im November, kein Ansuchen nötig, aber ISEE bis Ende September abgeben

- Das Land Südtirol hat eine Unterstützungsleistung für ältere Menschen mit geringem Einkommen eingeführt, die in Südtirol ansässig sind. Die neue Leistung steht Personen ab einem Alter von 65 Jahren zu, die eine Früh-, Invaliditäts-, Alters- oder Hinterbliebenenrente vom Nationalen Fürsorgeinstitut INPS/NISF oder eine Sozialrente, das Sozialgeld oder eine Rente für Zivilinvaliden, Blinde und Gehörlose oder einer Hausfrauenrente von maximal 1000 Euro brutto monatlich beziehen. Außerdem dürfen sie eine ISEE (Indicatore della Situazione Economica Equivalente) von maximal 20.000 Euro vorweisen.

Um diese Unterstützungsleistung zu erhalten, müssen interessierte Seniorinnen und Senioren innerhalb 30. September 2025 die ISEE-Erklärung bei einem Steuerbeistandszentrum (CAF) abgeben. Es ist kein eigenes Ansuchen notwendig. Wenn alle Voraussetzungen gegeben sind, wird das INPS/NISF die Unterstützungsleistung im November 2025 auszahlen. Detaillierte Informationen zur Unterstützungsleistung und zu den Voraussetzungen sind auch auf den beiden Flyern (siehe Anlage) gesammelt. 

Unterstützungsleistung für ältere Menschen mit niedrigen Renten

Wer hat Anrecht?

  • Wer zum 31.12.2024 65 Jahre oder älter war
  • Wer am 31.12.2024 in Südtirol ansässig war
  • Wer am31.12.2024 eine Früh-, Invaliditäts-, Alters- oder Hinterbliebenenrente, ausbezahlt vom Nationalen Fürsorgeinstitut INPS/NISF, oder eine Sozialrente oder Sozialgeld oder eine Rente für Zivilinvaliden, Blinde und Gehörlose oder eine Hausfrauenrente bezogen hat
  • Wenn die Rente weniger als 1.000 Euro brutto im Monat beträgt
  • Wer eine aktuell gültige ISEE von maximal 20.000 Euro hat

Wer all diese Voraussetzungen erfüllt, erhält vom INPS/NISF die Unterstützungsleistung im November 2025 automatisch ausbezahlt. Es ist kein spezifisches Ansuchen notwendig!

Wo kann die ISEE-Erklärung gemacht werden? Bei einem Steuerbeistandszentrum (CAF).

Bis wann? Innerhalb 30. September 2025.

red/ck

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