Wahlrecht ab 16 Jahren: Regionaler Gesetzentwurf vorgestellt
Ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Beteiligung und der Qualität der Demokratie, indem den jungen Generationen eine aktive Rolle und konkrete Verantwortung in Entscheidungsprozessen zuerkannt wird.
- Heute wurde ein regionaler Gesetzentwurf vorgestellt, der darauf abzielt, das Wahlrecht ab 16 Jahren für Referenden, Konsultationen und Volksinitiativen auf Gemeindeebene einheitlich in der gesamten Region einzuführen. Der Vorschlag sieht eine Änderung des Kodex der lokalen Körperschaften vor und überwindet damit die bisherige Regelung, die diese Möglichkeit den einzelnen Gemeinden überlässt, wodurch es zu einer fragmentierten und uneinheitlichen Anwendung auf dem gesamten Gebiet gekommen ist.
„Man sagt oft, die Jugend sei die Zukunft. In Wahrheit ist die Jugend die Gegenwart und sie sollte jetzt mitentscheiden können.“, betonte Zeno Oberkofler, Erstunterzeichner des Gesetzentwurfs, im Rahmen der Pressekonferenz. „Das Wahlrecht ab 16 bei Volksbefragungen ist ein Mehrwert für die Gemeinden. Wer weiß besser als die Jugend selbst, wie man als Gemeinde für junge Menschen attraktiv sein kann?“. So die grünen Regionalratsabgeordneten Zeno Oberkofler, Brigitte Foppa, Madeleine Rohrer und Lucia Coppola.
Ihre Zufriedenheit über die Initiative äußerte auch Manuela Weber, Geschäftsführerin des Südtiroler Jugendrings, die an der Pressekonferenz teilnahm: „Junge Menschen sind kompetent, engagiert und betroffen. Das Wahlalter 16 ist kein Experiment, sondern ein demokratischer Fortschritt, der sich international bewährt hat.“
Der Vorschlag reiht sich in bewährte europäische Praktiken ein: Von Österreich über mehrere deutschen Bundesländer bis hin zu Schweizer Kantonen hat die Senkung des Wahlalters gezeigt, dass sie die Beteiligungsbereitschaft und das staatsbürgerliche Bewusstsein fördern. Auch aus demografischer Sicht ist das Thema von besonderer Bedeutung – in einer alternden Gesellschaft, in der das Risiko einer politischen Marginalisierung junger Generationen zunehmend real wird.
Im Rahmen der Pressekonferenz wurde zudem betont, dass die Gemeinden auch dann ihren Beitrag leisten können, falls der Gesetzentwurf nicht verabschiedet werden sollte. Aus diesem Grund wurde ein Muster-Beschlussantrag vorgestellt, die den Gemeinderäten zur Verfügung steht und mit der sie sich verpflichten können, das Wahlrecht ab 16 Jahren in den Gemeindestatuten zu verankern – im Einklang mit den Grundsätzen der Beteiligung und der aktiven Bürgerschaft.
„Das Ziel ist klar: gleiche Rechte im gesamten regionalen Gebiet zu gewährleisten und die derzeit uneinheitliche Anwendung der Rechtslage zu überwinden“, so die Initiatoren abschließend. Mit diesem Vorschlag bekräftigt die Grüne Fraktion im Regionalrat ihr Engagement für die Stärkung und Weiterentwicklung der Instrumente der direkten Demokratie, mit besonderem Augenmerk auf die Einbindung junger Generationen.
Regionalratsabgeordnete
Zeno Oberkofler, Brigitte Foppa, Madeleine Rohrer, Lucia Coppola