„Den Bürgern helfen“

Telefonanbieter: Schlichtungsverhandlungen jetzt auch in Schlanders

Publiziert in 44 / 2017 - Erschienen am 19. Dezember 2017

Vinschgau - Roland Turk ist Präsident des Landesbeirates für das Kommunikationswesen (LB). In einem Interview berichtet der ehemalige Rai-Journalist über die wichtigsten Tätigkeiten, und wie der Vinschgau von dieser Institution profitieren kann.

der Vinschger Sie sind seit 2014 Präsident des LB. Was ist das für eine Institution?
Roland Turk: Der LB ist eine unabhängige Aufsichtsbehörde. Während der Präsident und der Vizepräsident von der Landesregierung ernannt werden, werden die übrigen Mitglieder vom Landtag gewählt. Das bedeutet, dass wir ein Gremium sind, das überparteilich arbeitet und seine Entscheidungen ohne Einfluss von außen trifft. 

Um welche Entscheidungen handelt es sich, was macht der LB? 
Der LB bietet Schutz und Unterstützung für die Bürger in der Beilegung von Streitigkeiten mit den Telekommunikationsdiensten, ihm obliegt die Aufsicht über den Jugendschutz in lokalen Medien. Für Privatpersonen interessant ist auch, dass sie sich an den LB wenden können, wenn sie das Recht auf Richtigstellung in lokalen TV- oder Radiosendungen durchsetzen wollen. Der LB beaufsichtigt und kontrolliert somit das Kommunikationswesen auf Landesebene, wie z. B. die Einhaltung der Par Condicio in Wahlkampfzeiten und das ganze Jahr hindurch.

Par Condicio: Was ist damit gemeint? 
In Vorwahlzeiten gilt es genau darauf zu achten, dass jede Partei oder jeder Kandidat in den Medien die gleichen Chancen erhält. Da muss aber auch darauf geschaut werden, dass z. B. die Landesregierung im Wahlkampf nicht ständig in die Medien drängt oder eine Partei nicht übermäßig oft in den Nachrichtensendungen der lokalen Hörfunk- und Fernsehsender genannt wird. Das ist Par Condicio im Sinne des Gesetzgebers. Der Beirat hat hier eine wichtige Kontrollfunktion. Wir beaufsichtigen die Lokalsender aber auch hinsichtlich der Einschränkung von Werbesendungen und führen das Register der Kommunikationsanbieter. Alle Unternehmen, die im Kommunikationssektor tätig sind, müssen sich in dieses spezielle Melderegister eintragen. Die lokalen Medien werden aber nicht nur beaufsichtigt, sie erhalten auch Unterstützung durch den LB: indem er etwa die Fördersummen errechnet, die das Land Südtirol zugunsten der privaten Nachrichtenmedien wie TV, Radio und Online-Portalen ausschüttet. 

Sie sprachen von Streitigkeiten mit den Telekommunikationsanbietern. Was ist damit gemeint?
Viele Bürgerinnen und Bürger kennen das: Plötzlich schnellt die Telefonrechnung in die Höhe, werden Dienste aktiviert, die man nicht braucht oder man steht plötzlich ohne funktionierende Netzverbindung da. Über unser Büro kann eine Schlichtung zwischen dem Kunden und dem Telefon-/Internetanbieter abgewickelt werden. In den letzten Jahren wurden tausende Beschwerden bei uns eingereicht und durchschnittlich bekamen die Bürger 300 Euro zurück. Der Gang zum Beirat ist vollkommen kostenlos, auch für Unternehmen. Dieser Service ist dem Umstand zu verdanken, dass der Südtiroler Landtag und die Authority für das Kommunika-
tionswesen AGCOM in Rom die Kosten der Schlichtungen tragen. Auch Kunden des Bezahlfernsehens können bei uns Schlichtungsanträge einleiten. 


Also eine eher formlose Möglichkeit, eine Einigung mit dem Telefonanbieter zu finden?
Ganz genau. Im Vergleich zu einem Gerichtsverfahren zeichnet sich eine Schlichtung im LB dadurch aus, dass sie dem Bürger nichts kostet und in der Regel innerhalb weniger Wochen abgeschlossen ist. Vor dem Gang zum Gericht ist ein Schlichtungs-
versuch sogar zwingend vorgeschrieben. Lassen Sie mich erklären, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft. Es beginnt damit, dass der Telefonkunde dem Beirat mit Hilfe eines Formulars kurz seine Auseinandersetzung mit dem Anbieter schildert. Das Formular kann persönlich abgegeben werden oder per Fax (Tel. 0471 946 040, Fax 0471 946 049) oder E-Mail (info@Lbk-bz.org, www.Lbk-bz.org) verschickt werden. Die Telefonkunden brauchen auch keinen Rechtsbeistand, denn der Schlichter ist bestrebt, eine Lösung zu finden, die für beide Streitparteien annehmbar ist, was größtenteils gelingt. Im vergangenen Jahr hat unsere Schlichtungsstelle eine Erfolgsquote von über 90 % erreicht. Dies zeigt, dass auch die Telefonanbieter bestrebt sind, im Schlichtungswege eine Lösung zu finden.

Muss ein Bürger, der eine Schlichtung machen möchte, dies in Bozen tun?
Nein, mit den neuen Technologien ist es möglich, fast das ganze Verfahren von zu Hause aus abzuwickeln. Der Antrag kann mittels E-Mail oder Fax an unser Büro geschickt werden. Neuerdings ist es auch möglich, die Schlichtungsverhandlung selbst in der Bezirksgemeinschaft in Schlanders abzuwickeln. Das heißt: Der Kunde begibt sich zum vereinbarten Schlichtungstermin in das Büro der Bezirksgemeinschaft, wo er an einer Telefonkonferenz mit dem Schlichter und dem Telefonanbieter teilnimmt. Diese Möglichkeit gibt es seit Oktober und ich rechne damit, dass sie mehr und mehr genutzt wird. Ich danke der Bezirksgemeinschaft Vinschgau ausdrücklich für ihre unbürokratische Zusage, uns bei den Schlichtungsverhandlungen in Schlanders behilflich zu sein. 

Ingeborg Rainalter Rechenmacher
Ingeborg Rainalter Rechenmacher
Vinschger Sonderausgabe

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