Zur jüngsten Sitzung des Latscher Gemeinderates waren auch Major Christian Carli sowie die Latscher Ortspolizistin Tanja Plörer (Zweiter und Dritte v.l.) eingeladen worden.
An diesem Standort werden fixe Überwachungskameras angebracht.
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Die Videoüberwachung kommt

4 fixe Standorte plus mobile Kamera in Latsch

Publiziert in 16 / 2022 - Erschienen am 13. September 2022

Latsch - Im Mittelpunkt der jüngsten Sitzung des Gemeinderates von Latsch stand das heikle und sensible Thema der Videoüberwachung im öffentlichem Raum. Zur Videoüberwachung hatte es bereits im Vorfeld eine informelle Ratssitzung mit intensiven und teils kontroversen Diskussionen gegeben. Zum Auftakt der Sitzung am 29. August verlas Bürgermeister Mauro Dalla Barba eine Interpellation der Ratsfraktion „Mitanond – Insieme“ (Sepp Kofler und Agnes Steger Trafoier). In der Interpellation war eine Reihe von Fragen aufgeworfen und von der Gemeindeverwaltung gefordert worden, „sämtliche in ihre Zuständigkeit fallende Maßnahmen zu ergreifen, um das Recht auf Information, Mitwirkung und Entscheidung der Bürgerinnen und Bürger zu ermöglichen.“ Ebenfalls vorgetragen wurde ein Schreiben der Bezirksgemeinschaft, das Major Christian Carli (Ortspolizei) verfasst hat. Darin nahm Carli, der zusammen mit der Latscher Ortspolizistin Tanja Plörer zur Ratssitzung eingeladen worden war, einerseits ausführlich zu sämtlichen Aspekten rund um die Videoüberwachung Stellung und ging andererseits auch auf spezifische Fragen ein, wie sie Sepp Kofler in der Interpellation sowie teilweise auch im Zuge der Ratssitzung aufs Tapet brachte. Laut dem Bürgermeister liege der Verwaltung auch bei der Videoüberwachung ein transparentes Vorgehen sehr am Herzen. Er kündigte zudem entsprechende Informationen auf der Homepage der Gemeinde und über weitere Info-Kanäle an. Wie Christian Carli ausführte, kann eine Videoüberwachung ausschließlich aus Sicherheitsgründen zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger sowie des Gemeindevermögens eingeführt werden. Ziel sei es, die Bevölkerung vor Mikrokriminalität zu schützen, vor Vandalismus, illegalen Müllablagerungen und vor mutwilligen Zerstörungen öffentliches Gutes. „Niemand braucht Angst zu haben, verfolgt zu werden“, sagte Carli. Jeder, der mit einem Handy in der Tasche unterwegs ist, sei leichter „erfassbar.“ Der Major klärte auch über den streng geregelten Zugang zu den Videodaten und über weitere Bestimmungen zum Schutz der Daten und Privatsphäre auf. Videodaten können nur für die Aufklärung bestimmter Straftaten sowie für weitere, genau definierte Zwecke auf Antrag weitergegeben werden. In punkto Verkehrsvergehen präzisierte Carli, dass der Zugang zu den Videodaten nur in Bezug auf Versicherung und Fahrzeugrevision erlaubt ist. Die Videoüberwachung habe hauptsächlich präventiven Charakter. Die aufgenommenen Daten bleiben 7 Tage gespeichert und werden dann automatisch überschrieben. Beantragen können den Zugang zu den Daten die Staatspolizei, die Carabinieri sowie auch Ortspolizeibeamte, sofern sie vom Bürgermeister dazu ermächtigt werden. Für den Einstieg in das digitale Programm braucht es ein eigenes Passwort, das alle 3 Monate geändert wird. Jeder Zugang muss dokumentiert und registriert werden. „Ein nicht berechtigter Zugang zu den Daten durch die Ordnungskräfte kann aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften, aber auch aufgrund der hohen Strafen im Falle eines Missbrauchs ausgeschlossen werden“, gab sich Carli überzeugt. Die Videoüberwachung sei als Hilfe zur Vorbeugung und Aufklärung von Straftaten und Verwaltungsübertretungen zu sehen sowie als Integration zur Präsenz der Polizeikräfte vor Ort. Die Verordnung über die Videoüberwachung hat der Gemeinderat bei einer Enthaltung (Thomas Patscheider) genehmigt. Zusätzlich zu 4 fixen Überwachungsstandorten (Kreuzungsbereich bei der Talstation der Seilbahn St. Martin; Kreuzung Marktstraße in der Ortsmitte in Latsch; Kreuzung in der Industriezone; Kreisverkehr Goldrain) ist auch die Anschaffung einer mobilen Videokamera vorgesehen. Diese kann bei Bedarf zeitweilig oder für bestimmte Zeiträume punktuell und zielgerichtet in abgegrenzten Siedlungszonen innerhalb des Gemeindegebietes eingesetzt werden. Wie schon bei den fixen Standorten ist auch beim Einsatz der mobilen Kamera die Anbringung entsprechender Hinweisschilder verpflichtend vorgeschrieben. Bis zur Umsetzung der Verordnung wird noch einige Zeit vergehen. Es wird nämlich an einem bezirksweiten Video-Überwachungskonzept gearbeitet, an dem natürlich auch die Gemeinde Latsch beteiligt ist. Ziel ist es, mit Hilfe eines gemeinsamen Vorgehens ein untereinander abgestimmtes Überwachungsnetz aufzubauen. Die Hälfte der Kosten dafür soll das Land übernehmen.

Josef Laner
Josef Laner
Vinschger Sonderausgabe

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