„Gesetze sollten für alle gleich sein“
Abgelehnter Bau eines Holzlagerplatzes bringt Roman Mayr zur Weißglut. „In der Nachbargemeinde konnten ähnliche Lager problemlos errichtet werden.“
Plaus - Der Landwirt Roman Mayr aus Plaus versteht die Welt nicht mehr. „Müsste es in einer Demokratie nicht so sein, dass die Gesetze für alle gleich sind?“, bringt er seinen Ärger auf den Punkt. Stein des Anstoßes ist sein seit Jahren gehegter Wunsch, bei seiner Hofstelle einen Holzlagerplatz zu errichten. Schon vor rund 2 Jahren hatte er bei der Gemeinde Plaus einen Antrag dafür gestellt. Seinem Ansuchen, ein Holzlager mit einer Dachfläche von ca. 100 Quadratmetren zu bauen, stimmte die Baukommission der Gemeinde Plaus damals einstimmig zu. Der Plauser Bürgermeister Jürgen Klotz übermittelte den Antrag allerdings an die Landschaftsschutzkommission, die das Ansuchen viele Monate später ablehnte. An die Kommission übermittelt wurde das Gesuch aufgrund einer Bestimmung des früheren Raumordnungsgesetzes in Bezug auf den Bau von Holzlagerplätzen. Laut dieser Bestimmung konnte der Bürgermeister für Holzlager mit einer Dachfläche von bis zu 50 Quadratmeter die Bauermächtigung ausstellen. Für Dächer von mehr als 50 und bis zu 150 Quadratmeter war eine Baukonzession erforderlich und somit eine Ermächtigung der Landschaftsschutzkommission. Gegen das negative Gutachten der Kommission legte Roman Mayr Rekurs beim Verwaltungsgericht Bozen ein. Das Gericht wies den Rekurs kürzlich ab, weil das Vorhaben nicht mit geltenden Bestimmungen im Einklang stünde. Worüber sich der Landwirt maßlos ärgert, ist die Tatsache, dass in unmittelbarer Nähe seines Hofs auf Naturnser Gemeindegebiet unlängst ohne Probleme zwei Holzlagerplätze errichtet werden konnten. „Dagegen habe ich grundsätzlich nichts einzuwenden und ich bin froh, dass die Lager gebaut werden konnten“, so Roman Mayr, „aber ich kann nicht verstehen, warum man mir einen Riegel vorschiebt, „während es in der Nachbargemeinde problemlos klappt.“ Übrigens: der Geometer, der seinen Holzlagerplatz geplant hatte, entwarf später auch die zwei mittlerweile errichteten Lagerplätze in der Nachbargemeinde. Roman Mayrs Rechtsanwalt machte sich auch in der Gemeinde Naturns kundig. Er wollte erfahren, ob die Bauermächtigung für die Errichtung der zwei Holzlager direkt vom Bürgermeister ausgestellt wurde bzw. ob man sich an die Landschaftsschutzkommission wandte. Seitens der Gemeinde Naturns hieß es, dass gemäß Gutachten der Gemeindebaukommission und ebenfalls nach Einsichtnahme in den Landschaftsplan der Gemeinde Naturns keine Ermächtigung der Landschaftsschutzbehörde eingeholt wurde, „da baurechtlich möglich und auch gemäß dem Landschaftsplan der Gemeinde Naturns genehmigbar.“ Beide Lagerplätze befänden sich in unmittelbarer Nähe zur bestehenden Hofstelle, einer im Landwirtschaftsgebiet und der andere zwar im landschaftlichen Banngebiet, aber an der Hofstelle. Bauwerke, „die laut Landesraumordnungsgesetz, in diesem Fall an der Hofstelle, realisiert werden können, können auch in Abweichung zu den Unterschutzstellungen des Landschaftsplanes der Gemeinde Naturns errichtet werden.“ Laut dem Rechtsanwalt von Roman Mayr befindet sich auch das geplante Holzlager seines Mandanten in der Bannzone, aber sehr wohl an der Hofstelle. Er und auch die gesamte Gemeindeverwaltung von Plaus und auch die Techniker seien erstaunt, „dass das Holzlager in Plaus nicht gebaut werden kann und im Wald errichtet werden muss.“ Die Genehmigung der zwei Lager in Naturns erfolgte noch unter dem Regime des alten Landesraumordnungsgesetzes und unter der Amtszeit von Bürgermeister Andreas Heidegger. Was Roman Mayr nicht nachvollziehen kann, ist die simple Tatsache, „dass ich etwas nicht darf, was andere in unmittelbarer Nachbarschaft dürfen.“ Gesetze müssten für alle gleich sein, „und dürfen nicht von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich angewandt oder ausgelegt werden.“ Vom Landeshauptmann Arno Kompatscher möchte er wissen, „ob die vom Land erlassenen Gesetze tatsächlich für alle Bürger gleich gelten.“ Was die Raumordnung betrifft, brauche das Land nicht mit dem Finger auf das „böse Rom“ zu zeigen, „sondern in diesem Fall ist es die Landespolitik, die sich an die eigene Nase fassen muss.“ Wo bleibe die Demokratie, „wenn das Gesetz hier so ist und einen Kilometer weiter plötzlich anders?“ Aufgeben will Roman Mayr den Kampf um den Holzlagerplatz noch nicht, „obwohl ich für diese Geschichte bisher ungefähr gleich viel ausgegeben habe, wie der Bau des Lagers kosten würde.“ Als nächster Schritt sei eine Eingabe bei der Staatsanwaltschaft des Rechnungshofs vorgesehen. Auch eventuelle weitere Schritte schließt Roman Mayr nicht aus: „Auf sich beruhen lassen werde ich diese Sache ganz bestimmt nicht.“