Einstimmig hat der Bezirksrat die von einer eigenen Arbeitsgruppe verfasste Stellungnahme zum Landesgesundheitsplan genehmigt. Sie dient als Grundlage für die Stellungnahmen seitens der 13 Vinschger Gemeinden.

Klare Forderungen

Publiziert in 30 / 2016 - Erschienen am 31. August 2016
Bezirksrat nimmt zum Landesgesundheitsplan Stellung Schlanders - Klare Forderungen und spezifische Punkte für den Vinschgau enthält die Stellungnahme zum Landesgesundheitsplan 2016-2020, die der Bezirksrat am 25. August einstimmig genehmigte. Die Stellungnahme dient auch als Grundlage für die Begutachtung des Gesundheitsplans seitens der Gemeinderäte. Erarbeitet hatte die Stellungnahme eine Arbeitsgruppe, in der u.a. auch der Kammerabgeordnete Albrecht Plangger mitwirkte. Federführend mitgearbeitet hatte Vizebezirksprädient Dieter Pinggera. Wie dieser erklärte, ist das Gutachten in Übereinstimmung mit der Ärzteschaft des Krankenhauses Schlanders entstanden. Auch mit dem Krankenhaus Meran wurde zusammengearbeitet. Wie es in der Stellungnahme einleitend heißt, enthalte der Entwurf des Landesgesundheitsplanes (LGP) zwar durchaus wichtige Zielsetzungen, „es wird allerdings bezweifelt, dass die angeführten Strategien und Maßnahmen tatsächlich zu einer bedarfsgerechten Versorgung des Gesundheitsbezirkes Meran führen.“ Wichtig sei eine ausgewogene Versorgung sowohl im Bereich der Krankenhäuser als auch des Territoriums. „Diesbezüglich müssen insbesondere die Wohnbevölkerung und deren geografische Verteilung, sowie die Standorte der Krankenhäuser berücksichtigt werden. Wesentlich ist, dass jeder Bürger die Möglichkeit hat, grundlegende Dienstleistungen wohnortnahe zu erhalten. Daher ist es unumgänglich, dass auch in den Krankenhäusern Meran und Schlanders kein größerer Abbau an Dienstleistungen erfolgt.“ Im LGP müsse erkennbar sein, „inwieweit auch die geografischen und strukturellen Gegebenheiten der einzelnen Bezirke berücksichtigt werden.“ Konkrete Maßnahmen zur Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen Gesundheits- und Sozialdienste im Pflegebereich seien im Plan nicht vorgesehen. Mit dem neuen LGP „darf es auf jeden Fall zu keiner Zentralisierung der Dienste der Grundversorgung kommen. Die Dienstleistung für den Bürger und die Erreichbarkeit derselben muss garantiert werden.“ Spezifische Punkte Für den Vinschgau sind im LGP mehrere spezifische Punkte zu berücksichtigen. So müsse der Plan Wege aufzeigen, wie Territorium und Krankenhaus besser vernetzt und koordiniert werden können. Der Punkt bezüglich der Hausärzte wurde auf Anregung von Gustav Tappeiner und weiterer Bürgermeister insofern abgeändert, als dass der LGP Wege aufzeigen muss, „damit die Grundversorgung mit Hausärzten auch in ländlichen Gemeinden gesichert bleibt und der Dienst vor Ort angeboten werden muss.“ Angenommen wurde auch die Anregung von Roselinde Gunsch Koch, die Stellungnahme konkret und fordernd zu formulieren. So wurde das Wort „sollte“ oft durch „muss“ ersetzt. So etwa bezüglich der pädiatrischen Grundversorgung. Diese muss in den peripheren Gebieten garantiert werden. Gleichzeitig muss der Plan Wege aufzeigen, wie die Pädiatrie im Krankenhaus Schlanders aufrechterhalten werden kann. Die einfachen Strukturen im Psychologischen und Psychiatrischen Dienst müssen im Tal garantiert bleiben. Wege aufzeigen muss der Plan auch, „wie die Notarztversorgung in der Peripherie (Sulden-Oberland) garantiert werden kann, wie etwa durch die Wiedereinführung der sog. Sprengelnotärzte.“ Auch ein besseres Zusammenspiel von Krankenhaus und Altersheimen muss ein Ziel sein. Verbindlich festschreiben Bezüglich des Krankenhauses Schlanders wird in der Stellungnahme gefordert, „dass die Leistungsprofile verbindlich festgeschrieben werden müssen. Die Abteilungen Gynäkologie und Pädiatrie müssen im LGP erwähnt werden und nicht nur im zusätzlichen Beschluss.“ Der Rehabilitations-Dienst muss im Krankenhaus Schlanders sowie in allen Grundversorgungskrankenhäusern als fixe Disziplin angeboten werden. „Für alle Fachdisziplinen der Grundversorgung in Schlanders müssen komplexe Strukturen mit voller Entscheidungskompetenz festgeschrieben werden. Dies steht durchaus im Einklang zum Prinzip des Krankenhauses mit zwei Standorten. Zwischen Schwerpunkt- und Grundversorgungskrankenhaus ist ein angemessener ‚Ausgleich’ bei den Direktionsstellen garantiert.“ Wege aufzeigen muss der Plan zudem, „wie kurzfristig dem Ärztemangel entgegengewirkt werden kann.“ Auch auf die Bettenplanung im Krankenhaus Schlanders wird in der Stellungnahme eingegangen: 89 bzw. 91 Patientenbetten mit 24h Betreuung, aufgeteilt auf 73 Akutbetten, 6 Beobachtungsbetten (OBI), 6 Postakute Betten, 4 oder 6 Zentrale Überwachungsbetten; 8 Dialysebetten; 8 Day Hospital Liegen; 13 Liegen/Betten Day Surgery/ambulante Dienstleistungen; 2-4 Übergangsbetten (Altersheim Mals). Das Kompetenzzentrum Handchirurgie ist insofern aufzuwerten, „indem es offiziell als Kompetenzzentrum genannt und geführt wird.“Sepp
Josef Laner
Josef Laner
Vinschger Sonderausgabe

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