Kritik an Art von Bachverbauung
Amt für Wildbach- und Lawinenverbauung West nimmt Stellung
Martell - In einem offenen Brief an das Amt für Wildbach- und Lawinenverbauung West und zur Kenntnis an den Marteller Bürgermeister und die Verwaltung des Nationalparks Stilfserjoch äußert die Umweltschutzgruppe Vinschgau (USGV) ihre Besorgnis und Kritik an der Art der erfolgten Verbauung des Saugbaches kurz vor dem Dorf Martell. Die Verbauung erfolgte unterhalb der Straße aus Gründen des Hochwasserschutzes. „Kritisch sehen wir die Art und Weise, wie dieser kleine Bach verunstaltet und verbaut wurde“, so die USGV. Bei der Ausführung sei die ökologische Funktion des Baches als Lebensraum für Pflanzen und Tiere zerstört worden: „Statt einer möglichst naturnahen Gestaltung wurde der Bach mit großen Steinen und Beton kanalisiert und beidseitig mit einem Maschendrahtzaun versehen.“ Eine solche Form der Verbauung wirke nicht mehr zeitgemäß, „insbesondere in einer Zeit, in der die ökologische Aufwertung und die Erhaltung naturnaher Gewässer Pflicht ist. Auch kleine Bäche sind wertvolle Lebensräume und wichtige Bestandteile des lokalen Ökosystems. Sie bieten Rückzugs- und Lebensräume für zahlreiche Pflanzen und Tiere und können – bei entsprechender Gestaltung – zugleich eine wichtige Funktion für den Hochwasserschutz erfüllen.“ Besonders wichtig ist der USGV deshalb der noch unverbaute Abschnitt des Saugbaches oberhalb der Straße. Sollte dort eine Weiterführung der Verbauung geplant sein, „fordern wir, dass die ökologischen Funktionen und die Bedeutung dieses Bachabschnittes von Beginn an berücksichtigt werden.“ Die zuständigen Behörden werden aufgefordert, bei zukünftigen Maßnahmen am Saugbach neben dem Hochwasserschutz gleichwertig auch ökologische Aspekte zu berücksichtigen, eine möglichst naturnahe und gewässerschonende Gestaltung anzustreben und die ökologische Bedeutung des Saugbaches als Lebensraum für Pflanzen und Tiere fachlich zu erfassen und in die Planung einzubeziehen. „Hochwasserschutz und Naturschutz müssen kein Widerspruch sein“, so die USGV.
„Wir nehmen Überlegungen ernst“
In einer Stellungnahme zum offenen Brief legt das Amt für Wildbach- und Lawinenverbauung West die fachlichen und technischen Hintergründe der durchgeführten Maßnahme dar. Einleitend hält Amtsdirektor Peter Egger fest, „dass die öffentliche und fachliche Auseinandersetzung mit Fragen des Hochwasserschutzes, der Gewässerökologie und des verantwortungsvollen Umgangs mit unseren natürlichen Lebensräumen wichtig und grundsätzlich zu begrüßen ist.“ Die Umweltschutzgruppe Vinschgau leiste mit ihrer kontinuierlichen Arbeit „einen wichtigen Beitrag zur öffentlichen Diskussion über den Schutz unserer Umwelt und unserer Gewässer.“ Die im Brief vorgebrachten Überlegungen und Anliegen würden daher selbstverständlich ernst genommen. Gleichzeitig sei es Aufgabe der Agentur für Bevölkerungsschutz und insbesondere des Funktionsbereiches Wildbachverbauung, „bei der Planung und Umsetzung von Schutzmaßnahmen die Sicherheit der Bevölkerung und der bestehenden Infrastrukturen auf Grundlage der jeweils vorliegenden fachlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen zu gewährleisten. Der Schutz der Bevölkerung, der Verkehrswege sowie der angrenzenden Infrastrukturen vor Hochwasser- und Erosionsereignissen stellt den gesetzlichen und fachlichen Auftrag des Funktionsbereiches Wildbachverbauung in der Agentur für Bevölkerungsschutz dar.“ Die Planung und Ausführung von Schutzmaßnahmen an Wildbächen erfolgen auf Grundlage detaillierter hydrologischer, hydraulischer, geologischer und sicherheitstechnischer Untersuchungen. Diese fachlichen Grundlagen bilden die wesentliche Basis für die Entscheidung über die jeweils geeignete technische Ausführung.
„Gerinne mit starkem Gefälle“
Beim betreffenden Abschnitt des Saugbaches handle es sich um ein Gerinne mit sehr starkem Gefälle und entsprechend hohen Fließgeschwindigkeiten. Die hydraulischen Belastungen im Ereignisfall seien erheblich. „Unter diesen Rahmenbedingungen war die Ausführung einer robusten und dauerhaft standsicheren Verbauung zwingend erforderlich, um eine ausreichende Schutzwirkung sicherzustellen“, so Peter Egger. Die gewählte Bauweise stelle daher keine primär gestalterische Entscheidung dar, sondern ergebe sich unmittelbar aus den hydraulischen Anforderungen des Standortes. Zusätzlich habe sich der Untergrund im betroffenen Bereich als geologisch ungünstig und nur eingeschränkt tragfähig erwiesen. Um die dauerhafte Stabilität der Anlage gewährleisten zu können, war es notwendig, das Natursteinmauerwerk konstruktiv mit Beton zu verstärken. Ohne diese Verstärkung hätte die erforderliche Standsicherheit langfristig nicht sichergestellt werden können. Die Ausführung entspreche somit den anerkannten technischen Standards für Schutzbauwerke unter vergleichbaren Bedingungen. Auch die Anbringung einer Absturzsicherung sei aus Gründen der öffentlichen Sicherheit erfolgt. „Die unmittelbar an den Bach angrenzenden Flächen werden landwirtschaftlich genutzt und regelmäßig mit landwirtschaftlichen Maschinen bewirtschaftet. Zum Schutz der Bewirtschafter sowie aller Personen, die sich im Bereich der Anlage aufhalten, war die Errichtung einer entsprechenden Sicherungseinrichtung erforderlich“, heißt es in der Stellungnahme weiter.
„So naturverträglich wie möglich“
Die im Brief angesprochene Möglichkeit einer stärker gewässerökologisch orientierten Ausgestaltung sei aus fachlicher Sicht grundsätzlich nachvollziehbar und entspreche auch dem generellen Bestreben des Amtes, Schutzmaßnahmen so naturverträglich wie möglich umzusetzen. „Bei der konkreten Beurteilung eines Standortes müssen jedoch sämtliche relevanten Rahmenbedingungen gemeinsam betrachtet werden“, so Egger. Hierbei sei insbesondere zu berücksichtigen, „dass die räumlichen Gegebenheiten im betroffenen Abschnitt äußerst begrenzt sind. Bereits bei der nun ausgeführten Bauweise musste beidseitig des Gerinnes privater Grund dauerhaft in Anspruch genommen werden. Die Umsetzung einer naturnäheren, flacheren und breiteren Verbauung hätte aus hydraulischen und konstruktiven Gründen einen deutlich größeren Flächenbedarf erfordert und somit wesentlich umfangreichere Eingriffe in privates Eigentum nach sich gezogen.“ Eine solche Lösung hätte zusätzliche Grundabtretungen beziehungsweise Enteignungen in erheblichem Ausmaß erforderlich gemacht. Nach Gesprächen mit den betroffenen Grundeigentümern wäre für eine derart weitreichende Flächeninanspruchnahme keine Zustimmung zu erwarten gewesen.
Das Amt für Wildbach- und Lawinenverbauung messe den ökologischen Funktionen von Fließgewässern große Bedeutung bei und verfolge grundsätzlich das Ziel, Schutzmaßnahmen möglichst naturverträglich auszuführen. Wo immer die örtlichen Gegebenheiten dies zulassen, „werden naturnahe Bauweisen bevorzugt.“ Im vorliegenden Fall ließen die hydraulischen, geologischen, sicherheitstechnischen und grundrechtlichen Rahmenbedingungen keine andere fachlich vertretbare Lösung zu, mit der die erforderliche Schutzwirkung unter den gegebenen Voraussetzungen gleichermaßen hätte gewährleistet werden können. Für den oberhalb der Straße gelegenen Abschnitt des Saugbaches werden zukünftige Maßnahmen, falls erforderlich, „wie gewohnt unter Berücksichtigung der jeweiligen örtlichen Gegebenheiten sowie der geltenden wasserwirtschaftlichen, naturschutzrechtlichen und sicherheitstechnischen Vorgaben geprüft und geplant. Dabei werden selbstverständlich auch die Möglichkeiten einer möglichst naturverträglichen Ausgestaltung berücksichtigt.“ Das Amt ist überzeugt, „dass die durchgeführte Maßnahme unter den gegebenen Rahmenbedingungen einen ausgewogenen Kompromiss zwischen Hochwasserschutz, öffentlicher Sicherheit, technischer Machbarkeit, ökologischen Anliegen und den berechtigten Interessen der Grundeigentümer darstellt.“ Eine sachliche und konstruktive Diskussion über Schutzmaßnahmen im Spannungsfeld zwischen Naturgefahrenprävention, Ökologie und Eigentumsschutz sei wichtig und willkommen.