Das Bild zeigt die Schaubachhütte in Sulden.
Das Bild zeigt das Hauptgebäude der ehemaligen Ferienanlage der Staatspolizei „Drei Brunnen“ in Trafoi.

Land will Liegenschaften verkaufen

Publiziert in 3-4 / 2021 - Erschienen am 4. Februar 2021

Trafoi/Sulden/Tschengls - Drei Liegenschaften, die schon vor geraumer vom Staat in das Eigentum des Landes Südtirol übertragen wurden, stehen zum Verkauf. Das hat die Landesregierung am 26. Jänner beschlossen. Bei den ehemaligen Staatsliegenschaften handelt sich um die Schaubachhütte in Sulden, die ehemalige Ferienanlage der Staatspolizei „Drei Brunnen“ in Trafoi (siehe der Vinschger Nr. 21/2020) sowie um das ehemalige Munitionsdepot in Tschengls. Auf Antrag von Hochbau- und Vermögenslandesrat Massimo Bessone hat die Landesregierung der Veräußerung zugestimmt. Im Vorfeld hatte die Landesregierung im April 2020 ein erstes Protokoll dazu genehmigt. „Wir bemühen uns darum, das Landesvermögen aufzuwerten“, erklärt Landesrat Bessone. „Gleichzeitig ist es uns aber auch wichtig, nicht in die Sanierung von Gebäuden zu investieren, die wir zu institutionellen Zwecken nicht mehr benötigen. Vielmehr gilt es, diese Liegenschaften zu veräußern, bevor sie weiter an Wert verlieren, und die Erlöse daraus zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger neu einzusetzen.“ Zum Verkauf steht die Schaubachhütte in Sulden mit einer Fläche von 2.788 Quadratmetern. Die Schutzhütte liegt auf 2.573 Höhenmetern nahe der Bergstation der Seilbahn Sulden. Der Verkaufswert wird mit rund einer Million Euro angegeben. Das Areal der ehemaligen Ferienanlage der Staatspolizei „Drei Brunnen“ in Trafoi umfasst 19.723 Quadratmeter und ist als Waldgebiet ausgewiesen. 980.000 Euro sind als Verkaufspreis veranschlagt. Das ehemalige Munitionsdepot in Tschengls umfasst eine Fläche von 1.097 Quadratmetern und befindet sich im Landwirtschaftsgebiet. Der angegebene Veräußerungswert liegt bei knapp 33.000 Euro. Die Verkaufswerte wurden vom Landesamt für Schätzungen und Enteignungen festgelegt. Es handelt sich um Schätzwerte, die sich im Rahmen einer Versteigerung erhöhen können. „Die Verzeichnisse der abzutretenden Liegenschaften werden nun für 30 Tage an der Amtstafel der betroffenen Gemeinden veröffentlicht“, heißt es einer Aussendung des Landespresseamtes vom 27. Jänner. Wer einen Vorzugstitel geltend machen möchte, muss dies innerhalb von drei Monaten nach dem Ende der Veröffentlichung dem Vermögensamt des Landes mitteilen (E-Mail: vermoegensamt@provinz.bz.it oder PEC-Mail vermoegensamt.patrimonio@pec.prov.bz.it).

Josef Laner
Josef Laner
Vinschger Sonderausgabe

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