Einhellig stimmte der Malser Gemeinderat der ­Verordnung zur Durchführung von ­Volksabstimmungen zu.

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Publiziert in 12 / 2013 - Erschienen am 4. April 2013
Malser Verordnung zur Durchführung von ­Volksabstimmungen hat Vorbildcharakater. Mals - Neuerungen, die bisher landesweit zum Teil einzigartig sind, enthält die Verordnung zur Durchführung von Volksabstimmungen, die der Malser Gemeinderat am 27. März einstimmig genehmigt hat. Bereits mit der im Vorjahr verabschiedeten Satzung in punkto Volksabstimmungen hatte die Gemeinde Mals aufhorchen lassen. So wurden etwa die Zugangshürden für die Abhaltung von Volksabstimmungen eingeschränkt. In Bezug auf das Beteiligungsquorum für die Gültigkeit von Abstimmungen wurde ein Kompromiss gefunden, indem man das Quorum mit 20% festlegte. Zu den Neuerungen in der Durchführungsverordnung gehören zum Beispiel die Einführung der Briefwahl und Erleichterungen bei der Sammlung der Unterschriften. So können etwa alle wahlberechtigten Bürger Unterschriften beglaubigen. In diesem Sinn gelten alle Wahlberechtigten als Amtspersonen. Vorbereitet hatte die Satzung und auch die Verordnung eine eigene Arbeitsgruppe unter der Leitung der Gemeinderätin Daniela di Pilla Stocker. „Die Verordnung ist insgesamt ein gutes Instrument zur Satzung,“ sagte di Pilla. Sie sei froh, dass die intensiven und nicht immer leichten Arbeiten nun abgeschlossen sind. Nicht ganz einverstanden sei sie mit den Fristen: „Die Arbeitsgruppe wollte, dass 3 Monate vor Gemeinderatswahlen keine Abstimmungen stattfinden können, die Verwaltung forderte 9 Monate und nun sind in der Verordnung 6 Monate vorgesehen.“ BM Ulrich Veith sagte, dass 3 Monate zu kurz seien, denn Volksabstimmungen brächten viel Arbeit im Rathaus mit sich. Veith dankte der Arbeitsgruppe für den großen Einsatz, speziell der Leiterin di Pilla sowie ihrem Mitstreiter Josef Gruber. Auch die Kommission für Volksabstimmungen setzte der Gemeinderat ein. Die drei effektiven Mitglieder sind die Generalsekretärin Monika Platzgummer Spieß sowie die Fachpersonen Marion Markart und Christoph Gögele. Erstmals gefordert sein dürfte die Kommission bei der Volkabstimmung, die in der Gemeinde Mals voraussichtlich noch heuer bezüglich des Einsatzes von Pestiziden stattfinden wird. Polemik um Durchfahrt in Planeil Auch mehrere Einwände privater Grundbesitzer gegen den Ratsbeschluss zur Umwidmung des bestehenden Weges unterhalb des Dorfes Planeil in Gemeindestraße hatte der Gemeinderat zu behandeln. In den Einwänden wird unter anderem beanstandet, dass diese Bauleitplanänderung nicht notwendig sei. Bei Bedarf könnten größere Fahrzeuge sehr wohl bis ins hintere Planeiltal fahren. Mit der Umwidmung komme man lediglich den Interessen einiger Privatpersonen entgegen. Auch zu negativen Folgen für die Umwelt, die Natur und die Lebensqualität würde die Umwidmung samt Enteignung führen. Laut dem Bürgermeister muss die Befahrbarkeit des Weges schon allein deshalb gewährleistet sein, damit die Quellfassungen mit größeren Fahrzeugen erreicht werden können. Veith verlas auch Stellungnahmen der Planeiler Feuerwehr, des Ortsbauernrates und der Fraktion Planeil, in denen die Umwidmung einhellig als sinnvoll und für notwendig erachtet wird. Notwendig für die öffentliche Sicherheit, aber auch notwendig für die Wald-, Alm- und Weidebewirtschaftung. Die Straße durch das Dorf sei zu eng, sodass Lastkraftwagen und größere Traktoren nicht passieren können. Einige Räte schlugen eine Vertagung dieses Tagesordnungspunktes vor. Dieser Antrag fand aber keine Mehrheit. Die Einwände der privaten Grundeigentümer wurden mehrheitlich abgelehnt. Der Bürgermeister wurde allerdings vom Gemeinderat einhellig mit einer informellen Abstimmung beauftragt, noch einmal alle Grundeigentümer zu einer Aussprache einzuladen und ihnen den Vorschlag zu unterbreiten, einem öffentlichen Durchfahrtsrecht zuzustimmen. Es gehe laut dem Bürgermeister, dem Referenten Andreas Heinisch und weiteren Räte nicht an, dass die Schranke nur nach Gutdünken geöffnet wird, bzw. dass man sich dafür immer den Schlüssel besorgen muss. In einem mittlerweile nicht mehr gültigen Vertrag war die Durchfahrt für bestimmte Personen erlaubt, für andere nicht. Zugestimmt hat der Gemeinderat einer Korrektur im technischen Bericht, wonach in unmittlerbarer Nähe des Weges kein Haus steht. Das stimmt nicht, denn es gibt ein Haus am Wegrand. Aus Tourismuszone wird wieder Landwirtschaftsgebiet Dem Antrag, ein Gebiet in Prämajur von Tourismuszone wieder in Landwirtschaftsgebiet umzuwandeln, stimmte der Gemeinderat mit breiter Mehrheit zu. Die Ausweisung in Tourismuszone war seinerzeit heftig umstritten. „Ich bin, froh, dass der Antrag auf Rückwidmung gestellt wurde. Es wäre ein Wahnsinn gewesen, dort oben zu bauen. Man hätte die Landschaft zerstört,“ sagte BM Ulrich Veith. Ein weiterer Antrag, auch in Burgeis eine Tourismuszone in Landwirtschaftsgebiet umzuwidmen, fand keine Mehrheit im Gemeinderat. Das Ratsmitglied Johann Ziernheld hatte zu diesen Anträgen angemerkt, dass es zum Teil darum gehe, die IMU-Zahlung zu vermeiden. Spekulationen dieser Art sollte es nicht geben. Dieser Argumentation stimmte auch der Referent Josef Thurner zum Teil zu. Sepp
Josef Laner
Josef Laner
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