Die Primärkabine in Glurns wird derzeit auf den modernsten Stand gebracht.

Netzübernahme naht

Publiziert in 32 / 2014 - Erschienen am 17. September 2014
Landesregierung legt Modalitäten und Kriterien fest Bozen/Vinschgau - Mit 1. Jänner 2015 können die Gemeinden Graun, Mals, Taufers, Glurns, Schluderns, Prad, Stilfs, Laas und Schlanders das im Jahr 2011 von der ENEL an die SELNET übertragene Stromnetz übernehmen. Dies kündigten Energielandesrat Richard Theiner und LH Arno Kompatscher am 9. September im Anschluss an die Sitzung der Landesregierung an. Beide zeigten sich erleichtert, dass sich im ­jahrelangen Stromkonflikt Wege und Lösungen anbahnen. Die Übernahme der Stromnetze seitens der Gemeinden sei ein wichtiges Ziel der Landesregierung. Diese hatte zuvor die Modalitäten und Kriterien für die Übertragung der Niederspannungsnetze und der Mittelspannungsanlagen an die genannten Gemeinden festgelegt. Das Herzstück ist die Primärkabine in Glurns, die derzeit auf den modernsten Stand gebracht wird und künftig vom Vinschgauer Energiekonsortiums (VEK) geführt werden soll. Der Beschluss der Landesregierung fußt laut Theiner auf zwei Grundlagen. Zum einen haben die Gemeinden laut Gesetz (DPR 235 aus dem Jahr 1977) das Recht zur Übernahme des Niederspannungsnetzes, sofern sie das wollen und über die Voraussetzungen verfügen. Zum anderen sei die eigenständige Führung der Stromnetze neben den Stromproduktionsbeteiligungen an den Großkraftwerken im Tal seit Jahren ein erklärtes politisches Ziel des Vinschgaus. Bereits vor einiger Zeit hätten die Vinschger Gemeinden in einer außergerichtlichen Einigung den Streit um die Stromkonzessionen mit den Landesenergiegesellschaften beigelegt, „und Teil dieser Vereinbarung waren auch Zugeständnisse, die das Land bei der Übernahme des Stromnetzes gemacht hat.“ Stichtag 1. Jänner 2015 Verläuft alles nach Plan, sollen die Gemeinden mit 1. Jänner 2015 in den Besitz ihrer ­Netze kommen, und zwar mit dem Wert, wie er Ende 2014 festgelegt wird. Dabei bildet die von den Gemeinden und SELNET gemeinsam in Auftrag gegebene Schätzung die Grundlage für die Bewertung, die unter Berücksichtigung der Abschreibungen und unter Zugrundelegung der Aufwertungskoeffizienten und Abschreibungssätze (DPR 235/1977) zu besagtem Übernahmedatum aktualisiert wird. Dieselben Bewertungsmodalitäten gelten auch für die Netzinvestitionen, die SELNET seit 2011 getätigt hat. Im Beschluss verankert ist auch die Gleichbehandlung bei der Festlegung des Strompreises für die Übernahme der Restnetze in den Gemeinden Prad und Stilfs seitens der Genossenschaften E-Werk Prad und E-Werk Stilfs und in der Gemeinde ­Schlanders seitens des gemeindeeigenen E-Werks, auch wenn diese bereits im Zuge des Arrondierungsprozesses eine Vorvereinbarung mit SELNET getroffen haben. Was die Übernahmekosten betrifft, so bewege man sich laut Theiner in einer Größenordnung zwischen 10 und 12 Millionen Euro. Plangger: „Endlich Klarheit“ VEK-Obmann Albrecht ­Plangger freut sich über den Beschluss der Landesregierung, auch wenn er sich diesen bereits unmittelbar nach der Streitbeilegung im Herbst 2013 gewünscht hätte. Plangger, unermüdlicher „Rackerer“ und „Strippenzieher“ im fast vierjährigen Verhandlungsprozess mit SEL und SELNET, lobt die Arbeit von Theiner und seines Ressortchefs ­Florian Zerzer. „Nun wurde endlich Klarheit darüber geschaffen, wie SELNET die Bewertungen der Netze und die Berechnung der Netzpreise vorzunehmen hat“, so Plangger. Der nächste Arbeitsschritt sei jetzt die Definition der endgültigen Fassung des Kaufvorvertrages SELNET/Gemeinden. Die Kaufvorverträge sollen den einzelnen Gemeinden Ende September bzw. Anfang Oktober mit allen Berechnungsunterlagen vorgelegt werden. „Dann kann der Entscheidungsprozess endlich beginnen“, so der VEK-Obmann. „Gleichzeitig werden jetzt anhand der festgelegten Berechnungsmethode des Netzwertes die genauen Darlehenskosten für die Gemeinden - 20 Halb-Jahresraten zum Zinssatz 4,5% - berechnet, und der Businessplan für die Führung des Netzes erstellt.“ Formell werde es im Obervinschgau neben den historischen Verteilern E-Werk Prad und E-Werk Stilfs auch das VEK als Verteiler in den Gemeinden Mals, Glurns, Taufers, Schluderns und Laas und die Energiegenossenschaft Oberland/Rojenbach EGO in der Gemeinde Graun geben. Alle vier Genossenschaften werden sich aber in einer Konsortialgesellschaft zusammenschließen und alle Aufgaben der Stromverteilung gemeinsam ausüben: Netzführung, Netzausbau und Wartung, ­Zählerauslese, Rechnungsstellung, Bereitschaftsdienste. Darüber hinaus will man auch die Zusammenarbeit mit den Gemeindewerken in Schlanders und Latsch suchen. Der Konsortialbetrieb wird laut Plangger in den nächsten Wochen einem unabhängigen „Rating“ unterzogen, „um der Landesregierung zu beweisen, dass die Genossenschaften im Stande sind, den Verteilerbetrieb mit all seinen Vorschriften und Qualitätsvorgaben durchzu­führen.“ Verläuft das „Rating“ positiv, werden die Genossenschaften vom Land die Verteilerkonzession erhalten. Erst wenn das VEK diese Konzession hat, können der endgültige Kaufvertrag mit der SELNET abgeschlossen und das Netz eigenständig im Vinschgau geführt werden. Plangger setzt weiterhin auf die Unterstützung der Landesregierung und hofft, das es zu keinen weiteren Verzögerungen mehr kommt. SELNET habe die Netzübernahme solange verzögert, „bis nun endlich die Landesregierung ein Machtwort gesprochen hat.“ Red/sepp
Redaktion
Vinschger Sonderausgabe

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