Das Freibad in Schlanders darf ab 2015 wieder von Doris Kolleritsch geführt werden.

Schiedsgericht gibt der Freibad-Pächterin Recht

Publiziert in 13 / 2015 - Erschienen am 9. April 2015
Die Gemeinde hat den Vertrag laut Urteil nicht ordnungsgemäß gekündigt. Doris Kolleritsch kann das Schwimmbad bis 2019 führen. Schlanders - Es hat lange gedauert und es haben viele darauf gewartet. Seit dem Grün­donnerstag ist es da, das Urteil des Schiedsgerichtes in der mittlerweile bekannten „Freibad-Causa“ zwischen der Gemeinde Schlanders und der früheren Freibad-Pächterin Doris Kolleritsch. Eigentlich muss man sagen, der „wieder eingesetzten“ Pächterin, denn das Schiedsgericht hat zu ihren Gunsten entschieden. Aber der Reihe nach: Doris Kolleritsch hatte das Freibad 8 Jahre lang mit ihrer Familie geführt. Ende 2013 flatterte ihr die einseitige Kündigung der Gemeinde ins Haus. Kolleritsch hatte schon damals beklagt, dass die Kündigung dem Vertrag widerspreche, denn in diesem ist ein Optionsrecht zu ihren Gunsten für eine 6-jährige Verlängerung festgeschrieben. Optionsrecht für 6-jährige Verlängerung Wie sie bereits im Frühjahr 2014 dem der Vinschger gegenüber bestätigte, hätte sie die Führung ohne dieses Optionsrecht nicht übernommen, denn es stand eine längere Umbau­phase mit allen damit zusammenhängenden Schwierigkeiten und Unannehmlichkeiten an. „Wir waren überzeugt, das Freibad weitere 6 Jahre über 2013 hinaus führen zu können“, sagte Kolleritsch und erinnerte auch daran, „dass wir einige Saisonen in Baucontainern verbringen mussten.“ Der Gemeindeausschuss hatte allerdings entschieden, den Vertrag zu kündigen und das Freibad ab der Saison 2014 mit eigenem Personal in Eigenregie zu führen. „Das Kündigungsrecht ist im Vertrag ebenso verankert wie das Optionsrecht“, sagte BM ­Dieter Pinggera im Frühjahr 2014. Gekündigt habe man den Vertrag, „weil wir überzeugt sind, das Freibad wesentlich besser führen zu können.“ Um feststellen zu lassen, dass die Kündigung ordnungsgemäß vorgenommen wurde, hat sich die Gemeinde an ein Schiedsgericht gewandt, wie es für eventuelle Streitfälle im Pachtvertrag vorgesehen ist. Das dreiköpfige Schiedsgericht hat am Gründonnerstag im Anschluss an sämtliche Vorarbeiten, zu denen auch die Sichtung mehrerer Gemeindeausschussbeschlüsse gehörte sowie die Anhörung von früheren und jetzigen Gemeindevertretern, das von der Gemeinde angestrengte Verfahren zu Feststellung der ordnungsgemäßen Kündigung abgewiesen. „Die Anträge meiner Mandantin Doris Kolleritsch, wonach diese das Optionsrecht fristgerecht ausgeübt hat und wonach die Kündigung der Gemeinde unwirksam ist, nahm das Schiedsgericht an“, bestätigte die Rechtsanwältin Krista Schwalt auf Anfrage. Pachtvertrag ist weiterhin gültig Der Pachtvertrag sei demnach weiterhin gültig. Ebenso die Verlängerung für weitere sechs Jahre, also bis einschließlich 2019. Nicht angenommen hat das Schiedsgericht, das unter dem Vorsitz von Rechtsanwalt Christoph Senoner tagte, den Antrag von Kolleritsch auf Schadenersatz. „Wir prüfen nun, ob wir das Urteil in diesem Punkt beim Oberlandesgericht anfechten“, sagte Krista Schwalt. Theoretisch könnte das Urteil auch von der Gemeinde Schlanders angefochten werden. Für die Gemeinde wiegt das Urteil in mehrerlei Hinsicht schwer. Einerseits musste sie vor wenigen Monaten im Gemeinderat offenlegen, dass die gemeinde­eigene Führung des Freibades im Sommer 2014 mit einem Verlust von 104.354 Euro abgeschlossen werden musste. Dass daran nicht nur das schlechte Wetter schuld gewesen sein konnte, hatte Generalsekretär Georg Sagmeister offen und selbstkritisch erklärt. Mehrere Ratsmitglieder hatten noch auf weitere Ausgaben verwiesen, die in der Kostenauf­stellung nicht angeführt worden seien, etwa Kosten für Arbeiten, die der Bauhof ausgeführt hat, sowie andere Ausgaben. Pinggera hatte bei der Diskussion dem Generalsekretär den Rücken gestärkt. Die Entscheidung, das Freibad selbst zu führen, habe die Verwaltung getroffen, „weil wir bestimmte Sachen verbessern wollten.“ Zusätzliche Kosten für die Gemeinde Hand in Hand mit dem Urteil des Schiedsgerichtes kommen nun zusätzlich zum „Verlust-Sommer“ weitere Ausgaben auf die Gemeinde zu. So hat sie nicht nur vier Fünftel der Kosten für das Schiedsgericht zu tragen (über 15.000 Euro), sondern auch vier Fünftel der Anwaltskosten von Doris Kolleritsch (fast 7.000 Euro) und natürlich die Kosten für den eigenen Anwalt, und zwar zur Gänze. Auf die Frage, ob die Gemeinde das Urteil anfechten wird, sagte BM Dieter Pinggera am Freitag: „Es ging uns darum, Rechtssicherheit zu schaffen. Wenn das Schiedsgericht so entschieden hat, dann ist es eben so.“ Er habe das Urteil bzw. die Begründung noch nicht genau studiert. Die weitere Vorgangsweise sei erst abzustimmen, „tendenziell aber sieht es so aus, dass die Gemeindeverwaltung das Urteil nicht anfechten wird.“ Wie Pinggera kürzlich bereits in einem Interview erklärt hatte, werde die Gemeinde nun in den sauren Apfel beißen müssen. Sepp
Josef Laner
Josef Laner
Vinschger Sonderausgabe

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