Sie werden blühen und auch noch Früchte tragen
Publiziert in 8 / 2016 - Erschienen am 2. März 2016
Gemeint sind die hochstämmigen Palabirnbäume in Lichtenberg. In einer Pressekonferenz sollten sie endlich aus den Schlagzeilen genommen werden.
Prad - Das Ziel war, aus „gezielten Halbwahrheiten“ Wahrheiten zu machen, als der Gemeindeausschuss von Prad zur Pressekonferenz am 22. Februar einlud. Wenige Tage zuvor war in der Ratssitzung „der Durchführungsplan zur Errichtung einer Wohnanlage für geförderten Wohnbau im berühmt-berüchtigten Pala-
birnanger“ genehmigt worden. So zu lesen im vorbereiteten „Communiqué“, das Bürgermeister Karl Bernhart den 4 Printmedienvertretern in der Pressekonferenz vorlas und vorlegte. Die Mitteilung musste aber ergänzt werden mit einem Nachtrag „...auf den wir gerne verzichtet hätten“, ergänzte Bürgermeister Bernhart die Ergänzung. Sie wurde eingeleitet mit: „Leider wird (...) den Bauwerbern ein unnötiger (Palabirn)Prügel in den Weg gelegt“. Dazu die Vorgeschichte der „Prügel-Aktion“. 3 Tage vor der Pressekonferenz hatte die Umweltschutzgruppe Vinschgau über digitale Kanäle bereits angekündigt: „Bleibt nur zu hoffen, dass über den Antrag auf Ausweisung des Palabirn-Angers als Naturdenkmal die drohende Zerstörung noch verhindert werden kann.“ Ein entsprechender Antrag war von der Umweltschutzgruppe und dem Dachverband für Natur- und Umweltschutz mit Datum 13. Jänner an das Amt für Landschaftsökologie eingereicht worden. In 7 Punkten waren darin jene Kriterien angeführt, nach denen das Landesamt laut Artikel 3 des Gesetzes Nummer 16 von 1970 ein Verfahren einleiten musste und einen „Unterschutzstellungsvorschlag“ des Angers mit seinen 11 Palabirnbäumen und der einen Esche der Gemeinde Prad zukommen ließ. Seit 17. Februar weiß man in der Marktgemeinde am Suldenbach, dass dieser Vorschlag ab 29. Februar 30 Tage lang im Bürgernetz und an der Anschlagtafel veröffentlicht bleibt. Danach hat die Gemeinde die Pflicht, eine Erklärung und eventuell eingegangene Stellungnahmen an das Landesamt weiterzuleiten. Das Amt für Landschaftsökologie wird die Änderung am Landschaftsplan auf die Tagesordnung der Kommission für Natur, Landschaft und Raumentwicklung
setzen. Dieser Kommission gehört auch der Bürgermeister an. Der Beschluss der Kommission kommt dann an die Gemeinde, wo der Rat innerhalb von 30 Tagen die Änderung annehmen oder ablehnen muss. Der Bürgermeister schickt Beschluss und Unterlagen an die Abteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung zurück. „Die endgültige Genehmigung erfolgt mit Beschluss der Landesregierung“, teilte Abteilungsdirektor Anton Aschbacher der Gemeindeverwaltung mit. Wird der Anger zum Naturdenkmal, hat sich‘s gehabt mit Bauen und Wohnen. s
Günther Schöpf