Biologisch abbaubare Urne oder Metallurne? Volksanwältin Gabriele Morandell und Bestattungsunternehmer Joachim Tonezzer klären auf.

„Staub bist du…

Publiziert in 2 / 2017 - Erschienen am 25. Januar 2017
...und zu Staub kehrst du zurück!“ Schlanders - So lautet der Spruch am Aschermittwoch, und der mag am Ende wohl vielen Zuhörern durch den Kopf gegangen sein, als sie kürzlich am Bürger-Informa­tionsabend zum Thema „Friedhöfe – Erdbestattung – Feuerbestattung“ teilgenommen haben. Dass das Thema interessiert, zeigte der gut besetzte Lesesaal in der Bibliothek Schlandersburg. Dunja Tassiello, Referentin für Friedhöfe in der Gemeinde Schlanders, konnte u.a. zahlreiche Mitglieder der örtlichen Friedhofskommissionen sowie als Referenten die Volksanwältin Gabriele Morandell und den Be­stattungsunternehmer Joachim Tonezzer begrüßen. Die Volksanwältin umriss kurz die Oberaufsicht über den Friedhof, die Aufgaben der Friedhofskommission, den Aufbau eines Friedhofes, die Dauer von Friedhofskonzessionen im Allgemeinen sowie die Rechte und Pflichten eines Konzessionsinhabers. Sie zeigte auf, wer Anrecht auf die Beisetzung im Friedhof hat und wer wo beigesetzt werden muss bzw. kann. Joachim Tonezzer ergänzte die Erklärungen mit Informationen, die speziell die Gemeinde Schlanders betreffen, wobei er betonte, dass das Thema Friedhof bzw. Beisetzung als ein sehr sensibles betrachtet werden muss. Zur Sprache kamen auch die Graböffnungsgebühren, die mit 130 Euro in der Gemeinde Schlanders sehr günstig lägen. Es gebe Gemeinden, in denen bis zu 700 Euro dafür zu berappen seien. Das Hauptaugenmerk des Abends und auch das besondere Interesse der Anwesenden lag auf den verschiedenen Bestattungsformen. In Brixen, so die Volksanwältin, liege die Kremationsrate bereits bei 50 Prozent, während sie in Schlanders 38 Prozent betrage, wie Referentin Tassiello ergänzte. Damit den Bürgern die Feuerbestattung nicht teurer komme als eine Erdbestattung, gebe es von der Gemeinde einen Kremationsbeitrag, so Joachim Tonezzer. Eine Verbrennung in Bozen kostet derzeit 452 Euro. Hinzu kommen die Fahrt nach Bozen (70 Euro) und natürlich ein unlackierter Sarg, der für die Verbrennung unbedingt notwendig ist. Eine Feuerbestattung kann nur erfolgen, wenn eines dieser Kriterien gegeben ist: die Feuerbestattung muss im Testament verfügt werden; eine Willenserklärung wurde zu Lebzeiten beim Standesamt der Wohnsitzgemeinde hinterlegt; der Verstorbene war Mitglied bei der SOCREM Bozen oder der ­FUNERAS oder die nächsten Angehörigen stellen einen Antrag um Ermächtigung (Socrem und Funeras sind anerkannte Vereine, die in ihrer Satzung die Feuerbestattung der Leichname der eigenen Mitglieder zum Ziel hat). Die Verfügung im Testament sei nicht sehr ratsam, so die Volksanwältin, da die Testamentseröffnung meist nach der Beerdigung erfolgt. Am besten sei die Hinterlegung der Willenserklärung beim Standesamt oder einer Vereinigung. Alleinstehende Menschen seien bei diesem Thema viel offener; sie interessieren sich zu Lebzeiten, wie sich bestattet werden möchten, so der Bestatter Tonezzer. Menschen, die Angehörige haben, verlassen sich meist auf diese, obwohl die Familie mit der Entscheidung manchmal überfordert oder auch geteilter Auffassung ist. Die Asche kann nur mit einer persönlichen Verfügung (testamentarische Verfügung, Erklärung bei der Gemeinde, Socrem oder Funeras) in einem biologisch, abbaubarem Gefäß in einem Erdgrab bestattet und somit verstreut werden. Sollte die persönliche Verfügung des Verstorbenen fehlen, so können die Angehörigen einen Antrag um Ermächtigung zur Feuerbestattung stellen. Erdgrab, Urnenerdgrab oder Urnennische Die Asche muss dann jedoch in einer Urne aus widerstandsfähigem Material abgefüllt werden und kann entweder in einem Erdgrab, in einem Urnenerdgrab oder in einer Urnennische beigesetzt werden. Die Verstreuung oder Verwahrung kann nur vom Verstorbenen zu Lebzeiten verfügt werden, alles andere wäre gesetzlich verboten. Das Südtiroler Bestattungsgesetz sehe vor, dass jede Gemeinde einen geeigneten Platz für die Verstreuung der Asche ernennen müsse, was natürlich nicht so einfach sei, erklärte Joachim Tonezzer. Urnennischen seien vielen Menschen zu unpersönlich, da sie nicht individuell gestaltet werden können; bei den Urnen­erdgräbern wie in Göflan oder Kortsch gäbe es Platz für persönliche Dinge wie Kerzen oder Blumen. Demnächst soll es auch in Schlanders Urnenerdgräber geben, so Dunja Tassiello. Zusammengefasst war sowohl bei den Referenten als auch bei einem Großteil der Zuhörer eine Befürwortung der Feuerbestattung spürbar. Ob aus hygienischen Gründen, aus Platzgründen auf den Friedhöfen oder anderen Gründen, das Thema Feuerbestattung wird in Zukunft immer mehr Gemeinden, Friedhofskommissionen und auch Familien beschäftigen. Inge
Ingeborg Rainalter Rechenmacher
Ingeborg Rainalter Rechenmacher
Vinschger Sonderausgabe

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