Albrecht Plangger

„Vieles wird einfacher und besser“

Neues Natur- und Nationalparkgesetz auf der Zielgeraden. Plangger: „Positive und wichtige Neuerungen.“

Publiziert in 23 / 2017 - Erschienen am 27. Juni 2017

Rom/Vinschgau - 4 Jahre lang hat der SVP Kammerabgeordnete Albrecht Plangger die Überarbeitung des Natur- und Nationalparkgesetzes aus dem Jahr 1991 in den zuständigen Kommissionen der Kammer verfolgt und betreut. Am 20. Juni hat die Abgeordnetenkammer das Gesetz genehmigt. Damit es in Kraft treten kann, muss jetzt auch noch der Senat sein Placet geben, und zwar ohne Abänderungen.

der Vinschger: Derzeit ist es noch so, dass sowohl das Umweltministerium als auch große staatliche Umweltverbände in punkto Nationalparks großes Gewicht haben. Wird sich das ändern?
Albrecht Plangger: Gemäß dem neuen Gesetz wird der Einfluss des Umweltministeriums und der großen Organisationen wie WWF und Lipu eingeschränkt. So bleibt zum Beispiel die Ernennung der Park­direktoren nicht mehr ein Privileg der Umweltschutzverbände, sondern es braucht das Einvernehmen mit der Region. Die örtliche Bevölkerung soll insgesamt stärker eingebunden werden. Geschehen soll das mit der Einführung eigenständiger Führungsgremien zur Verwaltung und Aufwertung der Schutzgebiete. Man darf daher hoffen, dass die Nationalparks in Zukunft in weit geringerem Ausmaß von Schreibtischen des Ministeriums oder der römischen Umweltverbände aus verwaltet werden.

Dieses Gesetz betrifft alle Nationalparks in Italien. Ist für den Nationalpark Stilfser Joch, den das Land jetzt zusammen mit den Parkgemeinden eigenständig verwalten kann, eine Sonderregelung vorgesehen?
Im neuen Gesetz wird die Durchführungsbestimmung zum Nationalpark Stilfser Joch übernommen. Das schließt auch das neue Verwaltungsmodell mit ein. Ebenfalls gewahrt bleiben die autonomen Kompetenzen des Landes im Bereich Naturparke.
Gibt es auch Neuerungen in Bezug auf die künftige Finanzierung der Nationalparks?
Der Staat will von 2018 bis 2020 zusätzliche 30 Millionen Euro lockermachen. Auch seitens der Regionen soll mehr Geld für die Nationalparks fließen.

Die Inhaber von Konzessionen, die in Parkgebieten erneuerbare Energie erzeugen oder Bergbau betreiben, sollen laut dem neuen Gesetz so genannte Umweltabgaben berappen. Trifft das auch für den Nationalpark Stilfser Joch zu?
Es ist gelungen, im Gesetz diesbezüglich eine Ausnahmeregelung für die Parkgemeinden, die Fraktionsverwaltungen als große Grundeigentümer oder die lokalen Genossenschaften festzuschreiben. Ziel ist es, die Akzeptanz des Parks von Seiten der örtlichen Bevölkerung nicht aufs Spiel zu setzen.

Wie sieht diese Ausnahmeregelung konkret aus?
Die Inhaber von Konzessionen zur Produktion erneuerbarer Energie brauchen zum Beispiel nicht 2,87 Euro pro kW mittlere Nennleistung bei Großableitungen bezahlen, oder 1,26 Euro kW bei mittleren Ableitungen, oder 6 Euro pro kW mittlere Nennleistung bei Biomassekraftwerken, oder 50 Euro pro Kilometer für nicht unterirdisch verlegte Stromleitungen. Im Vergleich mit Gemeinden, die außerhalb des Parkgebietes liegen, wäre das nämlich eine grobe Ungleichbehandlung.

Zu viele Problemen und Unmut führen nach wie vor bestimmte Doppelgleisigkeiten in Sachen Bauen und Urbanistik im Parkgebiet.

Im Nationalpark Stilfser Joch liegen ganze Dörfer im Parkgebiet. Für uns SVP-Parlamentarier war es daher ein großes Anliegen, die Doppelgleisigkeiten zwischen Bürgermeister und Parkdirektor zu beheben. Sobald ein gültiger Parkplan und ein Reglement dazu vorliegen und zudem ein gültiger Gemeindebauleitplan, wird eine Unbedenklichkeitserklärung seitens des Parks („Nulla osta“) nicht mehr notwendig sein. Es wird die Baukonzession der Gemeinde reichen. Für die Parkverwaltung bringt das eine bürokratische Entlastung mit sich. Außerdem wird es so sein, dass man nicht sofort beim Verwaltungsgericht gegen ein „Nulla osta“ wird rekurrieren müssen, was ja auch Geld kostet, sondern dies zuerst bei der Landesregierung tun kann.

Das heißt also, dass der Park in Sachen Urbanistik an Gewicht verliert?
Ich bin überzeugt, dass sich mit dieser Zusage der Regierung und dem Richtungswechsel, wonach in den bewohnten Gebieten und auch in Gewerbe- bzw. Produktionszonen vorrangig die Gemeinde und nicht der Park für die Urbanistik zuständig ist, interessante und innovative Spielräume für den neuen Parkplan zum Stilfser-Joch-Nationalpark eröffnen. Der Parkplan ist derzeit in Ausarbeitung.

Wie wird es künftig mit der Wildentnahme im Nationalpark weitergehen?
Auch die Wildentnahme sowie die Wild- und Waldschadens­verhütung sind besser geregelt, wobei alle Wildtiere gemeint sind, die Schäden anrichten können. Der Rotwildmanagementplan im Nationalpark bleibt weiterhin gesichert. Es konnte außerdem verhindert werden, dass alle Natur-2000-Gebiete automatisch, also ohne Einwilligung der Gemeinden oder Regionen, zu ­Naturparks werden.

Gibt es noch weitere wichtige Änderungen im neuen Gesetz?
Neu ist zum Beispiel die Verankerung der Frauenquote in den Parkräten. In diesen müssen auch Vertreter der Landwirtschaft sitzen. Außerdem können die Nationalparks Eintrittspreise kassieren. Das von den Entnahmespezialisten zur Wildschadensbegrenzung entnommene Wild darf verkauft werden, wobei allerdings 30% der Erlöse aus dem Verkauf des Wildbrets an die gesamtstaatliche Umweltschutzbehörde ISPRA gehen. Neu ist u.a. auch ein staatsweites Verbot der Auswilderung von Wildschweinen.

Bis wann wird es für den Nationalpark Stilfser Joch einen Parkplan geben?
Die Termine für den Parkplan und das Reglement werden zwar gestrafft, doch es kommt die strategische Umweltverträglichkeitsprüfung (VAS) dazu und somit auch wieder ein Gutachten des Ministeriums. Ein neuer Parkplan für den Stilfser Joch Nationalpark wird es somit erst 2018 oder 2019 geben, weil die VAS sehr umfangreich ist.

Wie fügt sich das Landesgesetz zum Nationalpark Stilfser Joch, das demnächst von der Landesregierung genehmigt werden soll, in das neue Staatsgesetz ein?
Das Staatsgesetz eröffnet neue Möglichkeiten und Vorteile, die im Landesgesetz ihren Niederschlag finden können und sollen.

Interview: Sepp Laner

Josef Laner
Josef Laner
Vinschger Sonderausgabe

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