Die Förderung des Fahrradfahrens ist einer der Schwerpunkte des Bereichs Mobilität im Konzept „Vision Naturns 2030+“.
Mit der Genehmigung des Abschlussdokumentes der „Vision 2030+“ hat der Gemeinderat diesem Konzept einen verbindlichen Charakter verliehen.

Wegweiser für die Politik

Gemeinderat genehmigt Abschlussdokument der „Vision Naturns 2030+“

Publiziert in 26 / 2019 - Erschienen am 23. Juli 2019

Naturns - Das Konzept „Vision Naturns 2030+“ soll nicht in einer Schublade Staub ansetzen, sondern Schritt für Schritt umgesetzt werden. „Wir haben jetzt einen Wegweiser in der Hand, der uns vorgibt, wohin sich die Gemeinde in wichtigen Bereichen, wie etwa Siedlungspolitik, Tourismus und Verkehr, entwickeln soll“, sagte BM Andreas Heidegger bei der Gemeinderatssitzung am 15. Juli. Er erinnerte an die Bürgerversammlung vom 12. Juni, bei der die Maßnahmen und Ziele vorgestellt worden waren. Es habe viele positive Rückmeldungen gegeben. Um der „Vision 2030+“ ein politisches Gewicht zu verleihen und die Umsetzung als verbindlich festzulegen, sei im Gemeindeausschuss vereinbart worden, das Abschlussdokument der „Vision 2030+“ dem Gemeinderat zur Genehmigung vorzulegen.

„Garantie für Umsetzung“

Mehrere Ausschuss- und Ratsmitglieder äußerten sich dahingehend, dass diese Genehmigung ein wichtiger Akt sei, weil damit eine Garantie für die verbindliche Umsetzung der kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen geschaffen werde. „Viele Bereiche sind noch aufzuarbeiten und bei der Umsetzung der einzelnen Maßnahmen werden sicher nicht alle applaudieren“, meinte Zeno Christanell. Für Natascha Santer Zöschg (Süd-Tiroler Freiheit) ist es wichtig, die Bürger und Anrainer bei der Umsetzung von Anfang an miteinzubeziehen. Die Referentinnen Christa Klotz Gruber und Astrid Pichler verwiesen auf die Verantwortung, die der Gemeinderat für die Umsetzung der Maßnahmen übernimmt. Laut Marianna Holzeisen Bauer wird die „Vision 2030+“ Hand in Hand mit der Genehmigung im Gemeinderat zu einem „verbindlichen Papier“. Margot Tschager Svaldi regte an, die Bevölkerung laufend über die durchgeführten Maßnahmen zu informieren. Das Abschlussdokument wurde vom Gemeinderat bei zwei Enthaltungen (Natascha Santer Zöschg und ihr Ratskollege Benjamin Theiner) genehmigt.

Fachkommission eingesetzt 

Eine erste kurzfristige Maßnahme der „Vision 2030+“ setzte der Gemeinderat mit der Ernennung der Fachkommission für die Begutachtung von Tourismuszonen um. Dieser Kommission gehören der Bürgermeister, der Architekt Elmar Unterhauser (Landessachverständiger), die Architektin Angelika Margesin, der Architekt Ulrich Weger (Siedlungsentwickler) und die Architektin Regina Steinmann als Vertreterin der Raumordnung an. Die einzige Gegenstimme bei der Einsetzung der Kommission kam von Johann Pöll. Er erinnerte daran, dass das Ausmaß der touristischen Entwicklung in Naturns der eigentliche Auslöser für das Konzept „Vision 2030+“ gewesen sei. Er sehe keinen Sinn darin, „überhaupt noch neue Zonen auszuweisen.“ Außerdem setzte sich die Kommission fast nur aus Architekten zusammen und „sie ist somit befangen“, sagte Pöll. Mehrere Ausschussmitglieder und Räte bezeichneten die Kommission als „neutrales Gremium“ und „kompetente Entscheidungshilfe“ für den Gemeinderat. 

„Neutrales Gremium“

Die Aufgabe der Kommission sei es, Gutachten zu den Anträgen zu erarbeiten und diese dann dem Rat, dem letztlich die Entscheidung obliegt, vorzulegen. Zeno Christanell präzisierte, dass der Begriff „Tourismuszonen“ insofern einen negativen Beigeschmack habe, als man immer an neue Zonen denke, wobei es sich de facto aber meistens um Erweiterungen in bestehenden Zonen handle, „und zu solchen Projekten können wir nicht von vorneherein radikal nein sagen.“ Im Abschlussdokument heißt es u.a., dass Neuausweisungen und Abänderungen von Tourismuszonen rechtzeitig in ortsüblicher Weise bekannt gegeben und die Ergebnisse des Planungswettbewerbs öffentlich vorgestellt werden müssen. Die Fachkommission tritt zusammen, bevor der Gemeindeausschuss die Bauleitplanänderung bzw. die Änderung des Durchführungsplanes in die Wege leitet. Rechtzeitig vor der Behandlung in den zuständigen Gremien (Baukommission, Gemeinderat) müssen diese über den Antrag und dann über das Gutachten in Kenntnis gesetzt werden, „um eine offene Diskussion zu ermöglichen.“ Dafür ist die Anhörung der Fachkommission bei einer öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vorzusehen. Bei der Ausweisung von neuen Tourismuszonen sind ökologische und urbanistische Aspekte zu berücksichtigen. Zudem ist im Abschlussdokument festgeschrieben, dass der Gemeinderat Wert darauf legt, „dass die Eigenart und Qualität des Ortes bewahrt wird und Eingriffe mit dem größtmöglichen Respekt vor Natur und Umwelt durchgeführt werden.“ Die Fachkommission, die für die Dauer der laufenden Verwaltungsperiode im Amt bleibt, hat die Aufgabe zu prüfen, „inwieweit das Vorhaben stimmig mit dem gesamten Umfeld (Dichte, Höhe, Verkehrserschließung, Infrastrukturen, Ressourcen) und den Vorgaben laut Tourismusentwicklungskonzept sowie den weiteren Vorgaben des Gemeinderates ist.“

Feuertaufe bei „Nocturnser“ 

Zum Erweiterungsprojekt des Hotels „Nocturnes“ sagte der Bürgermeister, dass die diesbezügliche Ausweisung gerechtfertigt sei. Mit dem Durchführungsplan soll sich nun die neu eingesetzte Fachkommission befassen. Bei der Fragestunde für die Zuhörer wurden u.a. die Themen „Lexenwiese“ und Gefahrenzonenplan aufgeworfen sowie das „Unbehagen“, zu dem es infolge einer zu starken touristischen Bautätigkeit und eines „übermäßigen Einflusses der Touristiker auf die Politik“ gekommen sei. Bezüglich „Lexenwiese“ sind laut dem Bürgermeister vorerst keine Zuweisungen vorgesehen, weder für den Wohnbau noch für touristische Zwecke. Die Verwaltung bemühe sich um ein Gesamtkonzept, wobei viele Aspekte zu berücksichtigen seien: Herrengasse, Kirchweg, Zufahrt, Zone „Lahn“, Schulweg und weitere Aspekte. Was den Gefahrenzonenplan betrifft, so sei nur noch der Bereich „Lawinen“ ausständig. Überrascht worden sei man von der vorgesehenen Ausweisung einer roten Zone in Staben bis hinauf zum Juvaler Hügel. Heidegger: „Das ist ein Dilemma. Offensichtlich sind die bis jetzt zum Teil schon errichteten Schutzzäune nicht ausreichend.“

Einbahnregelung im Visier

Als weitere kurzfristige Maßnahme im Zuge der Umsetzung der „Vision 2030+“ wird eine Einbahnregelung in der Bahnhofstraße angepeilt, und zwar bereits ab September. Ziel ist es, die Bahnhofstraße für Fußgänger und Radfahrer attraktiver und sicherer zu gestalten. Die angepeilte Einbahnregelung ist nur eine von vielen Maßnahmen im Bereich Verkehr und Mobilität. 

Josef Laner
Josef Laner
Vinschger Sonderausgabe

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