Laut italienischem Gesetz handelt es sich bei der Kohle, die im Fernheizwerk als Nebenprodukt erzeugt wird, nicht um ein Produkt, sondern um Sonderabfall; im Bild einige der mit Kohle gefüllten „Bigbags“ beim Fernheizwerk in Laas.

„Wertvolles Nebenprodukt, nicht Abfall“

Publiziert in 10 / 2023 - Erschienen am 23. Mai 2023

Laas - Schon seit einigen Jahren wird im Fernheizwerk der „Laaser Eyrser Energiegenossenschaft“ (Leeg) in Laas neben Strom und Wärme auch hochwertige Holzkohle produziert. Es handelt sich um Aktivkohle als Nebenprodukt der Holzvergasungsanlage. Die Kohle wird in 600-Kilogromm-Säcken („Bigbags“) abgefüllt. Ein Teil wird als Grillkohle nach Österreich und Deutschland verkauft. Aktivkohle lässt sich aber auch anderweitig nutzen, wie etwa in der Metallurgie, in der Abwasserreinigung und in der Landwirtschaft. Das Bioenergie Fernheizwerk Ritten zum Beispiel erzeugt eine Ackerkrume, die hauptsächlich in der biologischen Landwirtschaft verwendet wird. Dabei wird dem kompostierten Grünabfall Kohle beigemischt, die das Bioenergie Fernheizwerk Ritten von der Leeg bezieht. Diese mit Kohle angereicherte „Terra Preta“ wird in den Zweigstellen der Landwirtschaftlichen Hauptgenossenschaft Südtirol angeboten. Pflanzenkohle ist ein wichtiger Bestandteil der Schwarzerde. Sie speichert Wasser und vor allem auch Nährstoffe. Damit wird der Boden fruchtbarer und Nährstoffe werden nicht ausgewaschen. Kein Verständnis bringt der Leeg-Obmann Andreas Tappeiner dafür auf, dass die in Laas produzierte Kohle vom italienischen Gesetz nicht als Produkt, sondern als Sonderabfall eingestuft wird, der dann auch entsprechenden Regelungen unterliegt. Ausgehend von einem offenbar nicht regelkonformen Fall im Pustertal wurde die Umweltpolizei der Carabinieri N.O.E. (Nucleo Operativo Ecologico) vor rund einem Jahr auch in Laas vorstellig. Die Beamten nahmen Erhebungen vor und leiteten den entsprechenden Bericht an die Staatsanwaltschaft weiter. Die Leeg ihrerseits wandte sich an das Amt für Abfallbewirtschaftung, das der Staatsanwaltschaft daraufhin einen internen Bericht übermittelte. Laut Tappeiner werde darin ausführlich dokumentiert, dass die Kohle nicht als Abfall einzustufen sei, sondern als Produkt und dass daher die Regelungen, wie sie für die Entsorgung von speziellen Abfällen gelten, nicht greifen. Seitens der Staatsanwaltschaft habe die Leeg bisher keine formellen Mitteilungen erhalten. Der Verkauf der Kohle gehe zwar nahtlos weiter, aber es wäre wünschenswert, wenn diese gesetzliche Grauzone ausgeräumt werden könnte. Tappeiner: „In Deutschland zum Beispiel gilt Aktivkohle gleichermaßen als Produkt wie Strom und Wärme.“ Auf die gesetzliche Grauzone hatte auch eine Schülergruppe der FOWI am OSZ Mals in ihrer Projektarbeit im Rahmen der Reihe „FOWI und Region – neue Zeiten, neue Lernformen“ hingewiesen.

Josef Laner
Josef Laner
Vinschger Sonderausgabe

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