Fünf Jahre Gestaltungskraft und Zukunftsarbeit in der Seniorenbetreuung
Der Verband der Seniorenwohnheime Südtirols (VdS) zieht nach fünfJahren Verbandsausschussarbeit eine positive Bilanz: Die Heime wurden nach derPandemie stabilisiert, ein duales Ausbildungssystem erfolgreich aufgebaut, moderneBetreuungsformen erweitert und zentrale Qualitätsstandards weiterentwickelt.
- Unter der Leitung von Präsidentin Martina Ladurner hat der VdS damit wichtige Voraussetzungengeschaffen, um den kommenden demografischen Herausforderungen vorausschauendzu begegnen. Denn eines ist klar: Der demografische Wandel stellt Südtirol vor großen Aufgaben – und die kommenden Jahre sind entscheidend. Bis 2040 wird die Zahl, der über 75-Jährigen ihren Höchststand erreichen; erst zwanzig Jahre später ist wieder mit einer Entspannung zu rechnen. Dieses Zeitfenster erfordert Weitsicht, Planungssicherheit und klare politische Entscheidungen.
Stabilisierung nach der Pandemie: Rückkehr in einen verlässlichen Betrieb
Als der neue Verbandsausschuss 2021 – mitten im zweiten Pandemie-Jahr – seine Arbeit aufnahm, stand der Sektor vor enormen Herausforderungen. Rund 600 Betten waren damals leer, das entsprach ca. 15 % der Gesamtkapazität von 4.400 Plätzen. Heute zeigt sich ein anderes Bild: Mit einer gestiegenen Bettenkapazität auf 4.604 und einer freien Bettenquote von nur noch ca. 3 % sind die Seniorenwohnheime wieder zu stabilen, verlässlichen Einrichtungen geworden, die den Bedürfnissen der älteren Generation gerecht werden.
Antwort auf den Fachkräftemangel: Erfolgreiches duales Ausbildungssystem
Ein Meilenstein der letzten Jahre ist die Einführung der dualen Ausbildung für Pflegehelfer:innen und Sozialbetreuer:innen, organisiert gemeinsam mit dem Bildungshaus Lichtenburg und verankert in den entsprechenden Kollektivverträgen. Die Erfolgsbilanz: 143 Pflegehelfer:innen haben die 13monatige Ausbildung bereits erfolgreich abgeschlossen, 90 befinden sich aktuell in fünf Lehrgängen an vier Ausbildungsorten in Südtirol in Ausbildung. Zusätzlich haben 21 Sozialbetreuer:innen das duale System erfolgreich durchlaufen. Diese Ausbildungsform schafft qualifiziertes Personal, das von Anfang an Praxis und Theorie verbindet und damit einen nachhaltigen Beitrag zur Personalsicherung leistet. „Die duale Ausbildung ist ein Beispiel dafür, wie wir als Verband neue Wege aufgezeigt haben, um den zukünftigen Bedarf an qualifiziertem Personal zu sichern“, zeigt sich Martina Ladurner, Präsidentin des VdS überzeugt. Es liegt deshalb in der Verantwortung der Politik, durch die gesetzlichen Rahmenbedingungen auch in Zukunft das duale Ausbildungsmodell zu sichern.
Neue rechtliche Bestimmungen verändern die Situation
Der Beschluss der Landesregierung Nr. 15 vom 09.01.2026 „Regelung und Lehrplan des Ausbildungslehrganges für Pflegehelfer und Pflegehelferinnen“ beinhaltet für den VdS kritische Änderungen für die dualen Ausbildungen ab dem Ausbildungsjahr 2026/2027. Die Bestimmungen des Staat-Regionen-Abkommens wurden übernommen und zusätzliche Auflagen vorgesehen. Nach eingehender Prüfung hat das Bildungshaus Lichtenburg, der Bildungspartner für den VdS in der dualen Ausbildung, mitgeteilt, dass eine Umsetzung unter den neuen Rahmenbedingungen nicht mehr möglich ist. In den neuen Vorgaben seien insbesondere eine deutliche Ausweitung der theoretischen Präsenzstunden, umfangreichere externe Praktika sowie organisatorische und strukturelle Änderungen bei Ausbildung und Prüfung vorgesehen. So dürften die Auszubildenden das verpflichtende Praktikum nur mehr zu 30 Prozent in der eigenen Einrichtung absolvieren. Dadurch könne das bisherige duale Ausbildungsmodell, das Praxis im (eigenen) Betrieb und Theorie parallel verbindet, nicht mehr umgesetzt werden und viele Vorteile des dualen Systems, das dynamisch und flexibel ist und auf die Bedürfnisse und Lebensumstände der Auszubildenden eingeht, würden wegfallen. Der VdS befürchtet, dass mit dem Wegfallen des bisherigen dualen Ausbildungsangebotes insgesamt die Attraktivität für die Auszubildenden und für die Träger von Seniorenwohnheimen sinkt.
Geändertes Finanzierungsmodell erhöht Grundtarife
Mit Beschluss der Landesregierung Nr. 1081/2024 traten ab dem Jahr 2025 einschneidende Änderungen bei der Berechnung der Tagessätze in den Südtiroler Seniorenwohnheimen in Kraft. Der Tagessatz setzt sich aus zwei Teilen zusammen: dem Einheitsbetrag, der vom Land über den Pflegefonds finanziert wird, sowie dem Grundtarif, der von den Heimbewohnerinnen und Heimbewohnern beziehungsweise von zahlungspflichtigen Angehörigen oder der Gemeinde mit Unterstützungswohnsitz getragen wird. Bis einschließlich 2024 konnte der Grundtarif nur prozentuell erhöht werden – zwischen 1 Prozent und maximal 2,5 Prozent pro Jahr. Wie hoch die konkrete maximale Erhöhung ausfallen durfte, hing vom jeweiligen Grundtarif des laufenden Jahres ab. Mit dem Jahr 2025 wurde dieses System geändert. Anstelle der prozentuellen Anpassung gilt nun eine Deckelung des Grundtarifs durch einen Maximalbetrag. Dieser lag im Jahr 2025 bei maximal 77 Euro pro Tag, im Jahr 2026 bei maximal 82 Euro pro Tag. Hintergrund dieser Änderung sind vor allem die im Rahmen des bereichsübergreifenden Kollektivvertrags für den öffentlichen Dienst erfolgten Inflationsanpassungen für die Mitarbeitenden in den Seniorenwohnheimen, die der VdS für richtig und notwendig erachtet, insbesondere in Anerkennung der Verantwortung und Leistung der Beschäftigten. Da in den Finanzierungsgesprächen zwischen dem Land Südtirol und dem VdS von Seiten des Landes erklärt wurde, dass es nicht möglich sei, sämtliche Mehrkosten aus der Inflationsanpassung der Gehälter allein zu tragen, müssten sich die verschiedenen Bereiche, die vom bereichsübergreifenden Kollektivvertrag betroffen sind, an den zusätzlichen Kosten beteiligen. Diese Inflationsanpassungen verursachen insgesamt Mehrkosten von rund 24 Millionen Euro pro Jahr. Im Jahr 2025 beteiligten sich die Seniorenwohnheime daran mit rechnerischen 4 Euro pro Tag und Bett, im Jahr 2026 sind es zusätzliche rechnerische 3 Euro pro Tag und Bett. Damit werden im Jahr 2026 etwa 11,8 Millionen Euro – also fast die Hälfte – von den Seniorenwohnheimen gestemmt, sprich über den Grundtarif abgedeckt. Dazu kommen noch eventuell notwendige Erhöhungen des Grundtarifs aufgrund der Kostensteigerungen in Hauswirtschaft und Verwaltung. Das erklärt die zum Teil stark gestiegenen Grundtarife zu Lasten der Heimbewohner. Der VdS hat eine Berechnung bezüglich der durchschnittlichen Erhöhung der Grundtarife durchgeführt:
• Der durchschnittliche Grundtarif Einzelzimmer 2025 beträgt: 62,62 Euro.
• Der durchschnittliche Grundtarif Einzelzimmer 2026 beträgt: 66,63 Euro
• Differenz Durchschnitt: 4,01 Euro entspricht einen Prozentsatz von 6,42 %
➢ Der durchschnittliche Grundtarif Mehrbettzimmer 2025 beträgt: 59,30 Euro
➢ Der durchschnittliche Grundtarif Mehrbettzimmer 2026 beträgt: 63,07 Euro
➢ Differenz Durchschnitt: 3,77 Euro entspricht einen Prozentsatz von 6,37 %
Die Position des Verbandes ist klar: Nach dem Jahr 2026 dürfen keine weiteren Erhöhungen des Grundtarifs aufgrund kollektivvertraglicher Mehrkosten erfolgen. Künftige Kostensteigerungen dieser Art sollen stattdessen über den Einheitsbetrag des Landes finanziert werden.
Investition in die Zukunft: Deutlich höhere Baukostenfinanzierung angekündigt
Positiv bewertet der Verband hingegen eine weitere Entwicklung: Die Finanzierung von Neubauten und Sanierungen von Seniorenwohnheimen soll deutlich verbessert werden. Die Landesregierung arbeitet derzeit an einem Beschluss, der die maximal zugelassenen Kosten für die Errichtung von Heimplätzen von derzeit 180.000 Euro auf 325.000 Euro pro Bett erhöhen soll. Auch was die Höhe des Landesbeitrages betrifft, ist angedacht, die Prozentsätze für den Beitrag auf 60%, 70% bzw. 80% der zugelassenen Summe zu erhöhen.
Moderne Betreuung: Mehr als ein Pflegebett
Die Seniorenbetreuung hat sich in struktureller und in konzeptioneller Hinsicht weiterentwickelt. Der VdS hat den Ausbau alternativer Wohn- und Betreuungsformen forciert und aktiv begleitet. Heute umfasst die stationäre Versorgung und Betreuung weit mehr als die klassische Langzeitpflege. Neben der Langzeitpflege gibt es das Angebot an Kurzzeitpflegebetten, Wohnbereiche für Menschen mit Demenz, Intensiv betreute Wohnformen und Extensiv betreute Wohnformen. Dazu kommen noch Angebote der Tagespflege, sowie des Tagepflegeheimes und schließlich wurden auch die Angebote an begleitetem und betreutem Wohnen ausgebaut und das Angebot an „betreutem Wohnen plus für Senioren“ wurde eingeführt. Diese Vielfalt ermöglicht passgenaue Betreuungslösungen, die den individuellen Bedürfnissen der Senioren und pflegebedürftigen Menschen gerecht werden.
Innovation und Qualität: Neue Maßstäbe durch RQA und Verbandsinitiativen
Mit der neuen Version 5.0 des Qualitätssiegels RQA Südtirol – Alto Adige wurden zahlreiche Schwerpunkte gesetzt: Mitarbeitersicherung und betriebliches Gesundheitsmanagement, Krisenmanagement und Umfeldanalyse, noch stärkerer Fokus auf Lebensqualität, u. a. im Bereich Palliativversorgung. Zusätzlich wurde der Schaly-Pichler-Seniorenpreis eingeführt, der innovative Projekte und herausragende Leistungen in der Freiwilligenarbeit in den Seniorenwohnheimen sichtbar macht.
Ein Leitbild, das trägt: „Miteinander für ein Alter in Würde“
Mit der Einführung eines neuen Leitbilds im Jahr 2026 hat der Verband ein starkes Zeichen gesetzt. Es definiert Vision, Identität, Mission und Werte des VdS und stellt den Menschen klar in den Mittelpunkt – mit zentralen Werten wie Würde, Respekt, Selbstbestimmung und Professionalität.
Ausblick: Was es für die Zukunft braucht
Die kommenden Jahre sind entscheidend: Südtirols Seniorenwohnheime benötigen tragfähige rechtliche, organisatorische und finanzielle Rahmenbedingungen, damit sie weiterhin ein Umfeld mit hoher Wohn- und Lebensqualität für die Senioren und pflegebedürftigen Menschen bieten zu können. Der VdS wird diese Zielsetzung aktiv begleiten – kompetent, vorausschauend, im Interesse seiner Mitgliedsheime und im Interesse der älteren Generation.
Weitere Auskünfte erteilt der Verband der Seniorenwohnheime Südtirols. Ansprechpartner Präsidentin Martina Ladurner, Telefonnummer: +39 (335) 6756739 E-Mail: ladurner@vds-suedtirol.it
VdS