Gemeinnütziger Mietwohnbau: Richtlinien jetzt noch transparenter
Landesregierung nimmt Präzisierung der Bestimmungen in Bezug auf Gemeinnutz und Kostenabrechnung vor - Einreichen von Projekten ist heuer noch bis zum 31. August möglich
- Mit dem gemeinnützigen Wohnbau steht seit Juli 2025 eine neue Fördermöglichkeit zur Verfügung. Diese hat die Landesregierung auf Vorschlag von Wohn-Landesrätin Ulli Mair am 27. März in einigen Punkten präzisiert, um den gemeinnützigen Charakter der Maßnahme, die transparente Abwicklung und den besonderen Fokus auf die Nutzung länger leerstehender Immobilien hervorzuheben.
„Der gemeinnützige Mietwohnbau ist eine tragende Säule unserer Wohnbauförderung. Er bietet die Chance, landesweit neuen, bezahlbaren Wohnraum in großem Umfang zu schaffen, von dem die Menschen vor Ort profitieren. Mit den nun beschlossenen Präzisierungen stärken wir diesen gemeinnützigen Charakter und schaffen noch klarere Regeln, die Transparenz und Chancengleichheit garantieren", betont Landesrätin Mair.
Die Richtlinien heben nun deutlicher hervor, dass Vorhaben, die sich direkt oder indirekt an geschlossene Zielgruppen richten, nicht förderfähig sind. Ein Nutzerwechsel während der Bindungsdauer muss ausdrücklich möglich sein. Bei den förderfähigen Kosten wurde die Anerkennung technischer Spesen klar geregelt: Diese können künftig bis zu 15 Prozent der Baukosten betragen. Die absetzbare Mehrwertsteuer zählt hingegen nicht zu den anerkennbaren Ausgaben. Zur Auszahlung von Vorschüssen wurde verdeutlicht, dass eine solche nur möglich ist, wenn ein genehmigtes Projekt vorliegt.
„Mit diesen Präzisierungen sorgen wir für klare Rahmenbedingungen, die Missverständnisse vermeiden und die gemeinnützige Ausrichtung des Modells stärken. Unser Ziel ist es, leistbaren Wohnraum auch langfristig offen und fair zugänglich zu halten", betont Landesrätin Mair.
Kriterien für Zuweisung sind vorab zu definierenDazu gehöre nun auch, dass die Kriterien für die Zuweisung der Wohnungen vom Projektträger im Einklang mit den Zielsetzungen des Projektes definiert werden können, jedenfalls jedoch das Wohnen für Ansässige als Bindung umfassen müssen. Zur besseren Überprüfbarkeit der Projekte und im Sinne der Transparenz bei der Verwendung öffentlicher Gelder müssen die Kriterien vordefiniert werden und öffentlich zugänglich sein.
2025 wurden 8 Projekte eingereicht - Knapp 100 Wohnungen entstehenDie Möglichkeit, über den gemeinnützigen Wohnbau leistbaren Wohnraum zu schaffen, wird seit Juli des Vorjahres sehr gut angenommen, wie das Ressort für Wohnbau, Sicherheit und Gewaltprävention betont. Allein im vergangenen ersten Jahr wurden zwischen Wiedergewinnung und Neubau landesweit insgesamt 8 Projekte eingereicht, wobei in Summe knapp 100 Wohnungen entstehen. Im Rahmen dieser Förderschiene werden Beiträge in der Höhe von 55 bis 65 Prozent der Baukosten gewährt. Noch bis zum 31. August ist es möglich, Projektvorschläge für das heurige Jahr einzureichen.
LPA/pir