Hausärztliche Versorgung in Südtirol
Stellungnahme des Südtiroler Sanitätsbetriebes.
- Die Sicherung einer flächendeckenden und wohnortnahen hausärztlichen Versorgung gehört zu den zentralen Herausforderungen einer modernen öffentlichen Gesundheitsversorgung. Besonders in den peripheren Gebieten zeigt sich, wie wichtig eine starke Basismedizin ist. Diese Herausforderung betrifft nicht nur Südtirol, sondern zahlreiche Regionen, die vor ähnlichen Fragen stehen.
Die Besetzung einzelner Hausarztstellen fällt nicht in die direkte Zuständigkeit des Landesrates. Hausärztinnen und Hausärzte sind in Italien und demnach auch in Südtirol freiberuflich tätige, konventionierte Ärztinnen und Ärzte und stehen nicht in einem Anstellungsverhältnis mit dem Südtiroler Sanitätsbetrieb. Sie entscheiden eigenverantwortlich, innerhalb des gewählten Einzugsgebiets, wo sie ihr Ambulatorium eröffnen. Eine Verpflichtung zur Übernahme einer bestimmten Stelle ist rechtlich nicht vorgesehen.
Die Verantwortung für die Organisation der hausärztlichen und insgesamt der wohnortnahen territorialen Versorgung liegt bei den zuständigen Strukturen des Südtiroler Sanitätsbetriebes, insbesondere bei den Gesundheitsbezirken. Die Verantwortlichen vor Ort, allen voran die Bezirksdirektoren und Bezirksdirektionen kennen die konkreten Gegebenheiten vor Ort und arbeiten mit großem Einsatz daran, Lösungen für offene Stellen und die langfristige Sicherung der Versorgung zu entwickeln. Dabei sind bereits konkrete Maßnahmen und Lösungen in Aussicht.
Freie Hausarztstellen werden in regelmäßigen Abständen ausgeschrieben. Gleichzeitig wird aktiv nach geeigneten Ärztinnen und Ärzten gesucht, um eine Besetzung zu ermöglichen. Die Herausforderung besteht dabei nicht nur in der Ausschreibung von Stellen, sondern vor allem darin, Ärztinnen und Ärzte für eine Tätigkeit in bestimmten Gebieten zu gewinnen und langfristig zu halten.
Die Aufgabe des Landes liegt insbesondere darin, die notwendigen Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Gesundheitsversorgung zu schaffen. Dazu gehören Maßnahmen zur Ausbildung und Gewinnung von Gesundheitsfachkräften, der Ausbau der medizinischen Ausbildungsangebote sowie die Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen.
Auch wenn einzelne Hausarztstellen zeitweise nicht unmittelbar besetzt werden können, bleibt die Bevölkerung versorgt. Die zuständigen Stellen arbeiten daran, Versorgungslücken zu vermeiden und greifen bei Bedarf auf unterschiedliche Lösungen zurück. Dazu gehören beispielsweise provisorische Versorgungsmodelle, die Unterstützung durch Gemeinschaftshäuser oder die Einbindung der Krankenhäuser. Die Sicherstellung dieser übergeordneten Versorgungsangebote gehört zu den Aufgaben des Landesrates und somit des Landes.
Die neuen Gemeinschaftshäuser leisten dabei einen wichtigen Beitrag zur Ergänzung der bestehenden Versorgung. Sie ersetzen nicht die Tätigkeit der Hausärztinnen und Hausärzte, können aber insbesondere bei kurzfristigen medizinischen Anliegen unterstützen und zur Entlastung der bestehenden Strukturen beitragen.
Die Stärkung der Allgemeinmedizin bleibt ein gemeinsames Anliegen aller Beteiligten. Es braucht das Zusammenspiel klarer Verantwortlichkeiten: der Bezirke und des Sanitätsbetriebes bei der konkreten Organisation und Umsetzung vor Ort sowie des Landes bei der Gestaltung der Rahmenbedingungen, damit die wohnortnahe Gesundheitsversorgung auch künftig gesichert werden kann.
Sabes/LR