Zu den 13.400 Geschlossenen Höfen in Südtirol zählt auch dieser in Lappach im Tauferer Ahrntal. Foto: LPA/Amt für bäuerliches Eigentum

Höfegesetz: Schutz der kleinstrukturierten Landwirtschaft

Der Landesgesetzentwurf mit Änderungen zum Landeshöfegesetz, vorgelegt von Landesrat Schuler, wurde heute (12. April) Nachmittag vom Landtag verabschiedet.

- "Die Verabschiedung des Höfegesetzes kann als Erfolg der Landwirtschaft und Raumordnung gegenüber dem Einzelinteresse gewertet werden", unterstreicht Agrarlandesrat Arnold Schuler. Das Höfegesetz sei eine Erfolgsgeschichte und "ein wichtiges Instrument, um Südtirols kleinstrukturierte Landwirtschaft zu schützen." Kurzfristig erweise sich eine Aufteilung der landwirtschaftlichen Betriebe mit der Schaffung neuer Geschlossener Höfe ohne Hofstelle vielleicht als Vorteil – langfristig sei es aber ein Nachteil für die Landwirtschaft in Südtirol insgesamt. Dies sei mit dem verabschiedeten Gesetz nun nicht mehr so einfach möglich.
Das Höfegesetz nimmt keinen Einfluss auf die Übertragung des Geschlossenen Hofes bzw. auf die Hofübergabe - hier ändert sich nichts.

Geschlossener Hof als Schutz vor Zerstückelung
Als Geschlossener Hof gelten die Kulturgründe mit Hofstelle, die der Unteilbarkeitunterliegen. Der Geschlossene Hof soll als Einheit den Unterhalt einer bäuerlichen Familie sichern. Über die Unteilbarkeit der Liegenschaftseinheit wacht die Höfekommission; etwaige Veränderungen am Bestand müssen daher von dieser genehmigt werden. Das Höfegesetz zum Geschlossenen Hof sorgt demnach dafür, dass die Höfe in der Erbfolge nicht aufgeteilt und zerstückelt werden. Die Wahrung der bäuerlichen Familienbetriebe in Südtirol ist auch dem Geschlossenen Hof zu verdanken. Auch kleine landwirtschaftliche Betriebe können in Zukunft weiterhin unter den gegebenen Voraussetzungen einen Hof schließen.
"Wir haben in die Erarbeitung des neuen Gesetzes mit dem Südtiroler Bauernbund sehr viel Zeit und Mühe investiert", berichtet Landesrat Schuler: "Wir haben ausgehend vom neuen Gesetz für Raum und Landschaft, das in Zukunft im Geschlossenen Hof 1500 Kubikmeter Wohnkubatur zulässt, die Situation analysiert und gesehen, dass in den vergangenen 15 Jahren in Südtirol viele neue Höfe ohne Hofstelle geschlossen worden waren, mit wenigen Ausnahmen alle im Obst- und Weinbaugebiet, bevorzugt im Überetsch, Etschtal und Unterland."

Weniger Grundverbrauch im landwirtschaftlichen Grün
Hofschließungen ohne bestehende Gebäude sind auch mit dem neuen Gesetz nach wie vor zulässig und möglich, und zwar dort, wo eine Notwendigkeit besteht, solche Gebäude zu errichten, um Landwirtschaft zu betreiben. Nicht mehr möglich wird die Hofschließung in Fällen sein, in denen nur mehr Baurechte geschaffen werden, noch dazu für Personen, bei denen die Landwirtschaft keine Rolle oder nur eine Nebenrolle spielt.
Mit der Gesetzesänderung wird verhindert, dass Höfeschließungen in Fällen erfolgen, bei denen bestehende funktionierende Höfe aufgeteilt werden. Dies steht im Widerspruch zum Höfegesetz, das sich zum Ziel setzt, landwirtschaftliche Betriebe in ihrer bestehenden Größe zu erhalten.
Mit dem neuen Gesetz ist eine Neuschließung ohne Gebäude nur mehr dann möglich, wenn der Antragsteller und dessen Eltern nicht schon über geeignete Gebäude verfügen, außer der Hof wird mit mindestens vier Hektar Obst-/Weinbau bzw. sechs Hektar Grünland geschlossen. Auf diese Weise soll der Grundverbrauch im landwirtschaftlichen Grün eingeschränkt werden. Wenn jemand einen Hof schließen will, müssen künftig nicht nur alle landwirtschaftlichen Nutzflächen jener Person einbezogen werden, die den Antrag stellt, sondern es wird auch der familiäre Kontext berücksichtigt. Im Falle der landwirtschaftlichen Nutzflächen gilt dies nun auch für die Eltern. Zudem dürfen keine Flächen herangezogen werden, die zuvor von anderen geschlossenen Höfen abgetrennt wurden.
Im Sinne der Transparenz und Bürgerfreundlichkeit werden nun die Voraussetzungen für eine Digitalisierung der Verwaltungsverfahren der Schließungen von Höfen geschaffen.
In Südtirol gibt es derzeit rund 13.400 Geschlossene Höfe, davon sind 1166 Erbhöfe, also seit mindestens 200 Jahre innerhalb derselben Familie in gerade Linie oder in der Seitenlinie bis zum zweiten Grad übertragen.

mac

Zum Newsarchiv

Diese Seite verwendet Cookies für funktionale und analytische Zwecke. Lesen Sie unsere Cookie-Richtlinien für weitere Informationen. Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich damit einverstanden.