Land lehnt Übertragung der Schießanlagen an UITS ab

Konferenz der Regionen nimmt von Landeshauptmann Kompatscher eingebrachten Änderungsvorschlag zum entsprechenden staatlichen Gesetzesdekret an

- Die Konferenz der Regionen und Autonomen Provinzen hat in ihrer Sitzung vom 23. Juli einen Änderungsvorschlag zu Artikel 8 des Gesetzesdekrets Nr. 108/2026 ("Dringende Bestimmungen zur Neuordnung der Italienischen Schießsportvereinigung UITS") angenommen. Den Vorschlag hatte Landeshauptmann Arno Kompatscher eingebracht.

"In Südtirol gibt es rund zwanzig Sektionen der Nationalen Schießsportsektionen TSN, und die von ihnen genutzten Schießanlagen befinden sich fast alle im Eigentum der Gemeinden oder des Landes. Sie wurden mit öffentlichen Mitteln des Landes und der Gemeinden errichtet beziehungsweise verbessert. Diese Anlagen würden faktisch an den Italienischen Schießsportverband UITS übergehen", erklärte Kompatscher und begründete damit die ablehnende Haltung des Landes. Auch der Landesrat für Sport, Peter Brunner, hatte diese Position bereits in der Sportkommission der Konferenz der Regionen vertreten. 

Der von der Regionenkonferenz angenommene Änderungsantrag sieht vor, dass die neue Regelung nicht auf Südtirol und das Trentino angewendet wird. Das Gesetzesdekret beinhaltet, dass Liegenschaften, die dem Staat oder anderen öffentlichen Körperschaften gehören und den TSN-Sektionen kostenlos zur Nutzung überlassen wurden, künftig auch der UITS kostenlos zur Verfügung gestellt werden sollen. Die UITS könnte dann über deren Nutzung für institutionelle und sportliche Zwecke entscheiden. Auch bewegliche und unbewegliche Güter, die für den Betrieb einer TSN-Sektion bestimmt sind, sollen weiterhin der Verfügung der UITS unterstehen, die deren Nutzung regeln würde. Die bisherigen Betreiber hätten dabei keinerlei Eigentums- oder eigenständige Nutzungsrechte. Darüber hinaus könnte die UITS die Verwaltung oder Nutzung der Schießanlagen auch an andere Einrichtungen oder Organisationen übertragen.

LPA/mdg/pio

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