"Meister der Arbeit" 2027 werden gesucht

Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen können Namensvorschläge für Arbeitsverdienststerne bei Arbeitsinspektorat einreichen - Landesrätin Amhof hebt die Bedeutung der Auszeichnung hervor

- Am 1. Mai werden mit Dekret des Staatspräsidenten jährlich dieArbeitsverdienststerne verliehen. Die Geehrten dürfen sich in der Folge "Meister der Arbeit" nennen. Noch bis zum 30. Oktober 2026 ist es möglich, Kandidaten und Kandidatinnen für diesen Titel beim Arbeitsinspektorat Südtirol zu melden. Arbeitslandesrätin Magdalena Amhof erinnert an die Bedeutung der Auszeichnung und ruft Südtiroler Betriebe, Unternehmen sowie Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen dazu auf, verdiente Personen zu melden.
"Mit dem Arbeitsverdienststern würdigen wir den besonderen Einsatz, das Fachwissen und das vorbildliche Engagement von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Südtirol", betont Landesrätin Amhof. "Sie stärken unseren Arbeitsmarkt, tragen maßgeblich zur Arbeits- und Betriebssicherheit bei und geben ihr Wissen an die nächste Generation weiter. Ich ermutige alle Arbeitgeber, herausragende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für diese besondere Auszeichnung vorzuschlagen."
Mit dem Arbeitsverdienststern können Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen ausgezeichnet werden, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, ununterbrochen mindestens fünfundzwanzig Jahre bei einem oder mehreren Unternehmen gearbeitet haben und sich durch Hingabe und besondere Erfolge während des Berufslebens ausgezeichnet haben. Ausgezeichnet werden können auch italienische Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen im Ausland. In diesem Fall müssen die Anträge bei der zuständigen diplomatischen Vertretung oder dem Konsulat eingereicht werden. 
Alle anderen Nominierungen können dem Arbeitsinspektorat des Landes Südtirol an die Mailadressen ispettorato-lavoro@provincia.bz.it oder arbeitsinspektorat.ispettoratolavoro@pec.prov.bz.it gesandt werden. Informationen zu den genauen Modalitäten gibt es im Bürgernetz myCIVIS

LPA/pir

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