Neue Regeln für Südtirols Skigebiete
Landesregierung genehmigt auf Vorschlag von Landesrat Walcher einheitliche Regeln für Skipisten, Loipen und Rodelbahnen und vereinfacht Verfahren für Eingriffe in Skigebieten
- Auf Vorschlag von Tourismuslandesrat Luis Walcher hat die Landesregierungin ihrer Sitzung vom 16. Oktober die Durchführungsverordnung für die Skigebiete genehmigt. "Mit der neuen Verordnung schaffen wir klare, zeitgemäße und einheitliche Regeln für die Bereiche Skifahren und Rodeln. Das erhöht die Sicherheit auf Skipisten, Loipen und Rodelbahnen und sorgt zugleich für transparente und effizientere Verfahren", berichtet Landesrat Walcher.
Erstmals gilt nun die Verordnung auch für Langlaufloipen, Rodelbahnen undRennrodelbahnen. Damit werden die Landesbestimmungen an die staatlichen Vorgaben angepasst. Auch die technischen Regeln für Skipisten und Pistenstangen wurden aktualisiert. Informationstafeln müssen künftig auf die geltenden Verhaltensregeln auf den Pisten hinweisen.
Bei dieser Gelegenheit wurden auch einige Artikel der Durchführungsverordnung über das Verfahren zur Errichtung eines Skigebiets neu formuliert. Diese fallen in den Zuständigkeitsbereich des Landesamtes für Umweltprüfungen, des Landesamtes für Seilbahnen und der Landesabteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung. Dabei werden die Verfahren an die neuen, in der Zwischenzeit in Kraft getretenen Landesbestimmungen angepasst.
Um Abläufe zu vereinfachen und Bürokratie abzubauen, übermitteln die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister die Unterlagen zur Errichtung der Skipisten künftig direkt an dieLandesabteilung Forstdienst und die Agentur für Bevölkerungsschutz; die bisherige Weiterleitung über den Funktionsbereich Tourismus entfällt.
LPA/mac