Referendum zur Justizreform: Abstimmung am 22. und 23. März

Referendum zur Trennung der Laufbahnen von Richtern und Staatsanwälten - Wahllokale am Sonntag von 7 bis 23 Uhr und am Montag von 7 bis 15 Uhr geöffnet – Kein Mindestquorum vorgesehen

- ­Am 22. und 23. März findet in Italien das staatliche Referendum zurJustizreform statt. Gegenstand der Abstimmung ist die Trennung der beruflichen Laufbahnen von Richtern und Staatsanwälten welches im Verfassungsgesetz "Bestimmungen über das Gerichtswesen und die Einrichtung des Disziplinargerichtes" verankert ist. Stimmberechtigte können mit "Ja" oder "Nein" stimmen. Eine "Ja"-Stimme bedeutet Zustimmung zur Reform und damit zur Einführung getrennter Laufbahnen für Richter und Staatsanwälte. Eine "Nein"-Stimme bedeutet Ablehnung der Reform und Beibehaltung der derzeitigen Regelung mit gemeinsamer Laufbahn. Für die Gültigkeit des Referendums ist kein Mindestquorum erforderlich. Maßgeblich ist die Mehrheit der gültig abgegebenen Stimmen. Die Wahllokale sind am Sonntag von 7 bis 23 Uhr sowie am Montag von 7 bis 15 Uhr geöffnet. Die Stimmabgabe erfolgt im jeweils zugewiesenen Wahllokal der Wohnsitzgemeinde. Mitzubringen sind ein gültiger Personalausweis oder ein gleichwertiges Ausweisdokument sowie der Wahlausweis.

LPA/kat

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