Mit einer Neuregelung für das Wohnen zum bezahlbaren Mietzins sollen WOBI-Unterkünfte für den Mittelstand schneller und unkomplizierter vergeben werden. (Foto: www.pexels.com Das Foto darf nur in Zusammenhang mit dieser Pressemitteilung verwendet werden.)

Systemwechsel bei Zuweisung von WOBI-Mittelstands-Wohnungen ­

Neuregelung vereinfacht die Vergabe von Wohnungen zum bezahlbaren Mietzins - 25 Prozent des Wohnraums für den Mittelstand reserviert - Neue Kriterien treten am 1. Jänner 2027 in Kraft

- BOZEN (LPA). Die Zuteilung von WOBI-Wohnungen zum bezahlbaren Mietzins soll noch einfacher, effizienter und besser auf die Bedürfnisse der Gemeinden abgestimmt werden: Dieses Ziel verfolgt eine Änderung der Durchführungsverordnung zum Landesgesetz über den öffentlichen und sozialen Wohnbau, die Wohn-Landesrätin Ulli Mair am 17. Juli in der Landesregierung eingebracht hat. 

Schnellere Zuweisung durch ständige Rangordnung auf Gemeindeebene 
 "Das bisherige Zuweisungssystem für das Wohnen zum bezahlbaren Mietzins, bei dem für jedes Verfahren eigene Ausschreibungen notwendig waren, hat sich in der Praxis als zu schwerfällig erwiesen. Wir gleichen das System deshalb künftig jenem des sozialen Wohnbaus mit ständigen Rangordnungen auf Gemeindeebene an", erklärt Mair die Notwendigkeit zur Neuregelung. Damit könne das Ziel, das WOBI für den Mittelstand zu öffnen und eine bessere soziale Durchmischung zu garantieren, effektiver erreicht werden. Gleichzeitig werden der Verwaltungsaufwand reduziert sowie Verfahren beschleunigt.

Ab dem 1. Jänner kann bei Wohnungszuweisungen somit künftig flexibel auf die Rangordnungen für den sozialen und den bezahlbaren Mietzins zurückgegriffen werden. Gleichzeitig bleibe der Schutz jener Haushalte gewährleistet, die auf Wohnungen zum sozialen Mietzins angewiesen sind, betont Mair und verweist bei den insgesamt zu vergebenden Wohnungen auf den Mix aus 75 Prozent sozialem Mietzins und 25 Prozent bezahlbarem Mietzins. Je nach Bedürfnissen der Gemeinde könne dieser Mix auch etwas flexibler gehandhabt werden. Vorteilhaft kann die Neuregelung vor allem für kleine Gemeinden sein, die nicht mehr auf eigene Ausschreibungen warten müssten und eine neue Zuweisungsmöglichkeit vorfinden.

Bei geringen Einkommensschwankungen keine großen Sprünge mehr auf der Rangordnung
Ein weiterer Punkt, den die Landesregierung am 17. Juli neu geregelt hat, betrifft die Bestimmungen zur Punktevergabe. Die bisherige Punkteverteilung habe teilweise zu deutlichen Unterschieden in den Rangordnungen geführt, obwohl die tatsächlichen Einkommensunterschiede gering waren und die wirtschaftliche Lage der Person nicht wesentlich verändert hat. Mit der neuen Regelung wird die Punktevergabe angepasst, womit das Ressort für Wohnbau, Sicherheit und Gewaltprävention die Spannweite reduzieren möchte.

"Mit der Überarbeitung des Punktesystems stimmen wir beide Schienen zielgerichtet aufeinander ab und sorgen damit für mehr soziale Treffsicherheit und Flexibilität. Damit verhindern wir, dass geringe Einkommensschwankungen für unverhältnismäßig große Sprünge auf der Rangordnung sorgen. Wer die Schwelle für den Sozialwohnbau knapp überschreitet, wird künftig automatisch für das bezahlbare Wohnen berücksichtigt und umgekehrt", schildert die Landesrätin.

Bereits eingereichte Gesuche im Rahmen bestehender Ausschreibungen für Wohnungen zum bezahlbaren Mietzins bleiben bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit bestehen. Die neuen Kriterien werden auf die erste Rangordnung nach Inkrafttreten der Verordnung am 1. Jänner 2027 angewendet. 

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LPA/pir

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