Wasserknappheit: Land legt Maßnahmenpaket fest

Landeshauptmann Kompatscher unterzeichnet nach Bewertung durch das Wassernotstandskomitee Dekret - Ab sofort gelten besondere Regeln im privaten, öffentlichen und landwirtschaftlichen Bereich

- Am 20. Juli hat Landeshauptmann Arno Kompatscher per Dekret einige wichtige Maßnahmen erlassen, um durch einen verantwortungsvollen Umgang mit derRessource Wasser die Versorgung auch in den kommenden Wochen zu gewährleisten. Vorausgegangen war dieser Entscheidung die jüngste Sitzung des Wassernotstandskomitees, das am 16. Juli die nun geltenden Regelungen empfohlen hatte. Die aktuelle Situation ist die Folge einer außergewöhnlich langen Trockenperiode mit hohen Temperaturen, fehlenden Schneereserven sowie unzureichenden Niederschlägen. Die verfügbaren Wasserressourcen im Einzugsgebiet der Etsch wurden dadurch deutlich reduziert. Ausschlaggebend für die Anhebung der Warnstufe war insbesondere die Entwicklung des Abflusses der Etsch im Unterlauf. Dieser lag in den vergangenen Tagen wiederholt unter dem Richtwert von 80 Kubikmetern pro Sekunde, der erforderlich ist, um das Eindringen von Salzwasser aus dem Meer in die Trinkwasserressourcen des Unterlaufs zu verhindern.

Verantwortung aller Bürgerinnen und Bürger ist gefordert

„Die aktuelle Situation verlangt von uns allen Verantwortung und Weitblick. Wasser ist eine begrenzte Ressource, auf die Natur, Bevölkerung, Landwirtschaft und Wirtschaft gleichermaßen angewiesen sind. Mit den beschlossenen Maßnahmen setzen wir einen wichtigen Schritt, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten und die verfügbaren Wasserressourcen bestmöglich zu schützen. Jetzt kommt es darauf an, dass alle ihren Beitrag leisten", betont Landeshauptmann Arno Kompatscher, der das Maßnahmendekret am 20. Juli unterzeichnet hat.  Am selben Tag wurden die Maßnahmen den Gemeinden im Zuge einer Online-Sitzung von Kompatscher, dem Landesrat für Natur-, Umwelt- und KlimaschutzPeter Brunner sowie dem Präsidenten des Gemeindenverbandes, Dominik Oberstaller, vorgestellt. Diese dankten dem Wassernotstandskomitee für die gute Vorbereitung. „Jeder Liter Wasser, den wir heute einsparen, hilft mit, die Versorgung in den kommenden Wochen zu sichern. Die derzeitige Situation erfordert einen bewussten und sparsamen Umgang mit der Ressource Wasser. Die beschlossenen Maßnahmen sind keine Selbstzweckmaßnahme, sondern eine notwendige Reaktion auf eine außergewöhnliche Trockenperiode", erklärte Landesrat Brunner. 

Die nun beschlossenen Maßnahmen sollen dazu führen, den Wasserverbrauch zu reduzieren und die verfügbaren Ressourcen gezielt einzusetzen, um die Trinkwasserversorgung zu sichern und die Auswirkungen der Trockenheit auf Landwirtschaft, Umwelt und Wirtschaft möglichst gering zu halten. "Wasser wird in den kommenden Wochen eine noch wertvollere Ressource sein. Die Landwirtschaft ist darauf angewiesen, gleichzeitig trägt sie aber auch Verantwortung für einen sparsamen Umgang mit dem verfügbaren Wasser. Die beschlossenen Maßnahmen sind Ausdruck einer gemeinsamen Anstrengung aller Sektoren", bewertet Landwirtschafts-Landesrat Luis Walcher den Schritt. 

Die Maßnahmen im Einzelnen 

1. Sämtliche Nutzer von Wasser, insbesondere in der Landwirtschaft, sonstige Wirtschaftstreibende sowie Bewirtschafter und Eigentümer von Gärten oder Parkanlagen, sind auf das Dringlichste aufgefordert, äußerst sparsam, nachhaltig und effizient mit der Ressource „Wasser“ umzugehen und den Verbrauch auf das notwendige Minimum zu beschränken. 

2. Die Betreiber öffentlicher Trinkwasserleitungen sind aufgerufen, Abnehmer mit hohem Verbrauch, wie Eigentümer größerer Gärten, über die zwingende Notwendigkeit von Wassereinsparungen zu informieren. 

3. Die Bewässerung von privaten, öffentlichen oder touristisch genutzten Grünflächen ist einzuschränken und zwischen 8 und 19 Uhr jedenfalls untersagt. Sie darf nur im Abstand von mindestens 3 Tagen im absolut notwendigen Ausmaß erfolgen. Bewässerungsautomaten sind entsprechend umzuplanen. 

4. Das Reinigen von Straßen und Plätzen mit Wasser ist untersagt. Die Verwendung von Wasser aus dem öffentlichen Trinkwassernetz zum nicht-gewerblichen Waschen von Fahrzeugen ist verboten.

5. Bewässerungen in der Landwirtschaft mittels Oberkronenberegnung zwischen 6 und 21 Uhr sind untersagt. Das gilt für alle Beregnungsanlagen, die nicht an einen Turnus gebunden oder nicht mit Tropfern ausgestattet sind. 

6. Der Betreiber der strategischen Staubecken in Südtirol (Vernagt, Reschen, Zoggler, Zufritt) ist aufgefordert, den pulsierenden Abfluss (hydro-peaking) in der Etsch im Wochenverlauf durch geschicktes Produktionsmanagement zu reduzieren.

7. Wasserableitungen werden vor dem Hintergrund dieser Verordnung im Hinblick auf den genehmigten Ableitungszeitraum und die Einhaltung der vorgeschriebenen Restwassermengen verstärkt kontrolliert. Besonderes Augenmerk ist auf Entnahmen aus Kanälen oder Gräben zur Gartenbewässerung zu legen. 

8. Diese Verordnung ist den Forststationen und den Gemeinden zu übermitteln, welche die Einhaltung der enthaltenen Bestimmungen im Bereich landwirtschaftliche Bewässerung bzw. Trinkwasserversorgung jeweils für Ihren Kompetenzbereich überwachen und allfällige Übertretungen dem Amt für nachhaltige Gewässernutzung gemäß Artikel 56 des Landesgesetzes vom 18. Juni 2002, Nr. 8, mitteilen.

"Die direkte Information der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister stellt sicher, dass wichtige Informationen rasch an die Bevölkerung weitergegeben werden können. Nur wenn Land und Gemeinden gemeinsam handeln, können wir rasch und wirksam auf die aktuelle Wasserknappheit reagieren", schließt Dominik Oberstaller, der Präsident des Gemeindenverbands. Die getroffenen Maßnahmen sowie die hydrologische Entwicklung würden nun fortlaufend monitoriert, um die Maßnahmen punktgenau anpassen zu können. 

Download-Links: 

INTV ARNO KOMPATSCHER IT (audio video)
https://we.tl/t-TVew2CauUEtaUe40

INTV ARNO KOMPATSCHER 1+2 DE (audio video)
https://we.tl/t-KPCpNwaExZcMzR24 

INTV PETER BRUNNER 1+2 IT (audio video)
https://we.tl/t-aSeH7UbrOmif1N1q

INTV PETER BRUNNER 1+2 DE (audio video)
https://we.tl/t-Ti2sPaZTykCRGKnw

INTV LUIS WALCHER 1+2 IT (audio video) 
https://we.tl/t-8weRJtCFmsaY96M6

INTV LUIS WALCHER 1+2 DE (audio video)
https://we.tl/t-Yre710z51FpnZdEB

Quelle: Gnews

LPA/red/pir

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