GIS: Rechenfehler behoben

Publiziert in 38 / 2014 - Erschienen am 29. Oktober 2014
Schlanders - Weil vergessen wurde, den für die Erst­wohnungen gesetzlich vorgesehenen Freibetrag der Gemeindeimmobiliensteuer GIS in Abzug zu bringen, musste der Gemeinderat von Schlanders am 20. Oktober zu einer Dringlichkeitssitzung zusammentreten. Es galt, den Freibetrag von 600 auf 1.050 Euro anzuheben. In der Substanz ändert sich laut Bürgermeister nichts, „denn es handelt sich schlicht und einfach um einen Rechenfehler.“ Unverändert bleibe auch der politische Wille, möglichst viele Erstwohnungen von der GIS zu befreien. De facto seien 99,7% aller Erstwohnungen in der Gemeinde befreit. Beim Rest handle es sich um Luxuswohnungen. Der hohe Freibetrag schlage sich im Haushalt bei den laufenden Ausgaben mit Mindereinnahmen von rund 420.000 Euro nieder. Wie berichtet hatte der Gemeinderat auch den GIS-Hebesatz für die Wirtschaft (Betriebe usw.) von 0,56 auf 0,49 Prozent gesenkt. Der Gemeinderat stimmte der Behebung des „Rechenfehlers“ einhellig zu. Sepp
Josef Laner
Josef Laner
Vinschger Sonderausgabe

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